Müller Leo · Nationalrat · 2025-09-08
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-08
Wortprotokoll
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an der Sitzung vom 23.[NB]und 24.[NB]Juni 2025 eine Kommissionsmotion mit dem Titel "Mehr Rechtssicherheit im Verrechnungssteuergesetz und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben" verabschiedet. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Verrechnungssteuergesetzes und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben zu unterbreiten, damit im Verrechnungssteuergesetz und im Stempelabgabengesetz für die Verjährung die gleichen Regelungen gelten wie im Mehrwertsteuergesetz. Zudem soll der Bundesrat verpflichtet werden, im Verrechnungssteuergesetz und im Stempelabgabengesetz die behördliche Praxis für die Veröffentlichung der Praxisfälle analog zum Mehrwertsteuergesetz zu übernehmen. Des Weiteren soll der Schutz vor Bestrafung in Analogie zum Mehrwertsteuergesetz auch bei den beiden anderen Gesetzen - Verrechnungssteuergesetz und Stempelabgabengesetz - gelten.
In der Begründung wird festgehalten, dass nur das Mehrwertsteuergesetz klare gesetzliche Bestimmungen betreffend absolute Verjährung und betreffend Verpflichtung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, ihre Verwaltungspraxis zu veröffentlichen, enthalte; bei den Gesetzen zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben sei dies nicht der Fall. Zudem werde die Praxis gemäss Verrechnungssteuergesetz und Stempelabgabengesetz teilweise nur an Fachtagungen beraten und veröffentlicht oder in Fachpublikationen kommuniziert, was die Rechtssicherheit beeinträchtige.
Im Rahmen der Diskussion wurde von der Verwaltung argumentiert, dass die Motion eine Verkürzung der Verjährungsfristen bei den Verrechnungssteuern und den Stempelabgaben zur Folge hätte. Die Verrechnungssteuer habe zumindest im Inland den Zweck, die direkten Steuern zu sichern, also Einkommens- und Gewinnsteuern, bei welchen eine Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren gelte. Wenn nun bei der Verrechnungssteuer eine Verjährungsfrist von zehn Jahren eingeführt würde, würde der Sicherungszweck mit Bezug auf die Einkommens- und Gewinnsteuern teilweise gefährdet. Bei den Stempelabgaben sei der Bundesrat weniger skeptisch, wurde vonseiten des Bundesrates in der Kommission argumentiert. Eine generelle Verkürzung der Verjährungsfristen hätte aber zur Folge, dass im Veranlagungsverfahren Fristerstreckungen wohl nur sehr zurückhaltend gewährt werden könnten und dass sich die Fronten zwischen den Steuerzahlenden und der Verwaltung verhärten würden. Betreffend Praxispublikation sei es so, dass bei der Mehrwertsteuer viele Unterlagen veröffentlicht würden und dass ein grosser Aufwand entstehe, wobei die Verwaltung in Bezug auf die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben durchaus auch Praxen publiziere. Allerdings erfolge dies dort punktuell und bedürfnisorientiert. Zudem sei das Rulingwesen überarbeitet und verbessert worden.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt diese Motion und bittet Sie, das auch zu tun. In der Kommission wurde diskutiert, dass man diese Motion annehmen solle. Sollte sich im Rahmen der Erarbeitung der Grundlagen ergeben, dass man bei den Verjährungsfristen etwas ändern müsse, dürfe das der Bundesrat durchaus tun und dies vorschlagen, da das Parlament ja darüber diskutieren und entscheiden könne, wie lange die Verjährungsfristen sein sollen. Wichtig ist der Mehrheit der Kommission, dass bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, wobei die inhaltliche Diskussion später geführt werden kann.
Noch zum Antrag der Minderheit: Die Minderheit der Kommission beantragt, diese Motion abzulehnen. Eine Verkürzung der Verjährungsfristen - die Argumentation stützt sich vor allem darauf - sei gefährlich, da sich dadurch das Risiko von Mindereinnahmen für den Bund erhöhen würde. Dies sei, ich komme zum Schluss, angesichts der anstehenden Spardiskussionen ein falsches Signal.