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Walti Beat · Nationalrat · 2025-09-08

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-08

Wortprotokoll

Der Schock nach dem CS-Untergang sitzt immer noch tief, und - hier unterstelle ich allen Beteiligten gute Absichten - es herrscht ein breiter Konsens, dass ein ähnliches Debakel in Zukunft vermieden werden muss. Um dafür die notwendigen und zielführenden Anpassungen am Regulierungsrahmen für Finanzmarktakteure, insbesondere natürlich systemrelevante Banken, und für deren Beaufsichtigung festzulegen, wurden in den letzten zwei Jahren aus ganz verschiedenen Perspektiven solide Analysen durchgeführt und Schlüsse gezogen: durch die Nationalbank, die Finma, den Bundesrat, externe Experten und schliesslich auch durch die PUK im Auftrag unserer Räte.

Wir müssen auf die grundlegende Frage, wie die Stabilität des Finanzplatzes verbessert werden kann, überzeugende Antworten finden. Die Analysen, allen voran der umfassende PUK-Bericht, zeigen, dass der Hebel dafür an verschiedenen Orten angesetzt werden kann und soll. Weil zwischen vielen der vorgeschlagenen Massnahmen ein enger sachlicher Zusammenhang oder eine Wechselwirkung besteht, wurde zu Recht auch immer betont, dass die Massnahmen als Gesamtpaket beraten und aufeinander abgestimmt verabschiedet werden sollen. Unverantwortlich wäre es, wenn eine Abfolge nicht oder schlecht abgestimmter Regulierungen die notwendige Präzision der wichtigen Reformen untergraben würde. Wir tragen hier eine grosse Verantwortung. Direkt betroffen von den Massnahmen mögen zwar die Banken sein - die Kosten der Massnahmen werden volkswirtschaftlich aber von uns allen getragen, das heisst von allen Menschen und den Unternehmen, kleinen wie grossen, die in der Schweiz Finanzdienstleistungen beanspruchen.

Bei der Gesamtschau geht es also auch darum, die Grundlage für die Reformen zu legen, mit denen das angestrebte Ziel, die Stabilität des Finanzplatzes wirksam zu verbessern, optimal und möglichst effizient erreicht werden kann. Beide Räte haben mit Blick auf die Gesamtschau zum Beispiel die Beratungen zum Public Liquidity Backstop sistiert, bis auch die übrigen Reformvorschläge auf dem Tisch liegen, und wir haben in der Frühjahrssession basierend auf den Empfehlungen der PUK eine ganze Reihe von Motionen und Postulaten an den Bundesrat überwiesen.

Der Bundesrat hat seine Gesamtschau mit den Eckwerten zur Änderung des Bankengesetzes am 6.[NB]Juni 2025 bereits präsentiert. Er hält das auch in seiner Stellungnahme zur Kommissionsmotion fest. Aber Eckwerte sind kein Gegenstand für die parlamentarische Beratung. Die angekündigte Aufgliederung der Reformmassnahmen in drei Pakete und die Staffelung der entsprechenden Vernehmlassungsvorlagen und wohl dann auch der Botschaften über neun bis zwölf Monate erschweren dem Parlament im weiteren Reformprozess die geforderte Gesamtschau erheblich, wenn sie sie nicht gar verunmöglichen.

Übrigens: Das Gleiche gilt auch für den Souverän. Mit der Referendumsmöglichkeit wird er auch hier das letzte Wort haben. Wie sollen sich aber Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Urteil über Reformen bilden, wenn sie nicht wissen können, was später zum gleichen Themenkomplex auch noch aus der Pipeline des Parlamentes kommt oder eben nicht? Diese Möglichkeit der Gesamtschau auch in der parlamentarischen Arbeit will die vorliegende Motion sicherstellen, nicht mehr und nicht weniger. Es geht nicht um inhaltliche Anliegen im einen oder anderen Reformbereich, zum Beispiel um mehr oder weniger Eigenkapital, um Bussenkompetenz für die Finma - ja oder nein? -, um Frühinterventionsinstrumente für die Finma oder Ähnliches. Und es geht schon gar nicht um eine Verzögerungstaktik; dieser vielfach gehörte Vorwurf ist einfach haltlos. Ich würde mir im Gegenteil wünschen, dass die Massnahmen der zweiten und dritten Staffel beschleunigt und einige Monate vorgezogen und eben mit den bereits präsentierten Verordnungsänderungen gesamthaft beurteilt und verabschiedet werden könnten. Der Bundesrat selbst spricht zum Beispiel bei den eigenkapitalbezogenen Massnahmen von langen Übergangsfristen von sechs bis acht Jahren. Wir müssen also zügig vorwärtsmachen; aber ein paar Monate früher oder später im parlamentarischen Prozess können auch nicht den Ausschlag geben, sie wiegen jedenfalls die Qualitätsrisiken der Reformen bei einem gestaffelten Vorgehen nicht auf.

In diesem Sinne und in keinem anderen Sinne bitte ich Sie namens der Mehrheit Ihrer Kommission, dieser Motion zuzustimmen.

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