Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-09
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-09
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat das Thema PFAS sehr ernst nimmt und sich dessen Bedeutung bewusst ist; diese zeigt sich ja auch in der Anzahl der eingereichten Vorstösse. Der Bund beschäftigt sich übergreifend damit, und mehrere Departemente und zahlreiche Bundesämter sind betroffen. Deshalb sind auch die Zuständigkeiten für die Vorstösse unterschiedlich. Sie beraten hier über drei Vorstösse des EDI, einen Vorstoss des WBF und fünf Vorstösse des UVEK. In Absprache mit Frau Bundesrätin Baume-Schneider und Herrn Bundesrat Parmelin vertrete ich hier den Bundesrat. Wir haben die Antworten selbstverständlich abgesprochen und wie immer auch gemeinsam verabschiedet. [PAGE 1347]
Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Damit wird eine grosse Anzahl chemischer Verbindungen bezeichnet, die alle der Stoffklasse der PFAS angehören. Diese Stoffe haben sehr nützliche und oftmals einzigartige Eigenschaften und werden deshalb in einer Vielzahl von Produkten und Prozessen eingesetzt. Als sogenannte Ewigkeitschemikalien sind sie aber nahezu nicht abbaubar. Sie reichern sich im menschlichen Körper, in Tieren und in Pflanzen an und können auch eine Gefährdung darstellen. Einige PFAS werden deshalb bereits verboten oder in der Herstellung und Verwendung eingeschränkt.
Der Einsatz von PFAS soll sich auf jene Verwendungen beschränken, die für die Gesellschaft unverzichtbar sind. Das ist unser Grundsatz. Wo möglich sollen Ersatzstoffe gesucht und eingesetzt werden. PFAS werden seit den 1970er-Jahren breit eingesetzt. Wie problematisch sie sind, wissen wir aber erst seit relativ kurzer Zeit. Der Bund erarbeitet zurzeit auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren verschiedene Grundlagenberichte und Verordnungsrevisionen, um den Umgang mit PFAS und PFAS-Belastungen zu regulieren. Wichtig ist dabei auch, dass das Schweizer Recht mit demjenigen der Europäischen Union abgestimmt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt gleich hoch gehalten und gleichzeitig Handelshemmnisse vermieden werden. Die Europäische Kommission wird ihre Vorschläge für eine generelle PFAS-Beschränkung voraussichtlich bis 2026 erarbeiten. Der Bundesrat wird in Kongruenz zu dieser Arbeit die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen weiterentwickeln.
Zudem sind in der Schweiz derzeit verschiedene Regelungen in Vorbereitung. Namentlich sind fünf Punkte zu erwähnen:
1.[NB]Eine Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, die unter anderem eine Beschränkung von Perfluorhexansäure und ihrer Vorläuferprodukte für die breite Öffentlichkeit vorsieht, war schon in der Vernehmlassung.
2.[NB]Die PFAS-Werte in den Bereichen Abfall und Altlasten sollen in die Abfall- und in die Altlastenverordnung aufgenommen werden. Die Vorschläge für PFAS-Werte hierzu sollen gemäss aktueller Planung im Frühjahr 2026 in die Vernehmlassung gegeben werden. Damit setzen wir die angenommene Motion Maret Marianne 22.3929 um.
3.[NB]Auch die Erarbeitung von PFAS-Werten für den Boden und für die Einleitung in Gewässer schreitet planmässig voran. Im Bereich Gewässer soll die Vollzugshilfe "Anforderungen an die Einleitung von Deponiesickerwasser" ergänzt werden.
4.[NB]Das EDI arbeitet an einer befristeten Regelung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Gebieten mit hoher PFAS-Belastung. Damit wird vor allem die Landwirtschaft adressiert, die unmittelbar betroffen ist.
5.[NB]Zusätzlich laufen die Arbeiten zur Umsetzung des Postulates Moser 22.4585. Hier ist mein Departement federführend. Es geht um einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien. Der Bundesrat wird den Bericht in Erfüllung des Postulates voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschieden.
Es sind also fünf wesentliche Punkte: die Vernehmlassung zur Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, die Vernehmlassung zur aktuellen Planung in Bezug auf die Abfall- und die Altlastenverordnung, die Ergänzung der "Anforderungen an die Einleitung von Deponiesickerwasser", die befristete Regelung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln und letztlich die Umsetzung des Postulates Moser mit einem Aktionsplan. Das als allgemeine Vororientierung.
Der Bundesrat hat also einen umfassenden Massnahmenmix zusammengestellt; all diese Massnahmen sind in Erarbeitung und nehmen letztlich die meisten der Anliegen, die in den Vorstössen vorkommen, bzw. die wesentlichen Punkte daraus auf. Der Bundesrat lehnt deshalb mit Ausnahme des ersten Vorstosses alle Vorstösse ab. Er tut dies nicht in dem Sinne, dass er diese Punkte nicht ernst nimmt, sondern damit nicht parallele Vorstösse und Arbeiten getätigt werden. Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit zu handeln.
Ich komme nun zu diesem ersten Vorstoss der UREK-S, der Motion 25.3421. Hier empfiehlt der Bundesrat Annahme, und er kann sich auch mit den von der UREK-N beantragten Änderungen anfreunden. Die Motion der UREK-S beauftragt den Bundesrat, bei der Festlegung von PFAS-Grenzwerten neben den Gesundheits- und Umweltrisiken auch die bestehenden Grundbelastungen und die Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu beachten. Weiter sollen angemessene Übergangsfristen für Höchstwerte in Lebensmitteln oder Regelungen bezüglich des Trinkwassers festgelegt sowie Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe geprüft werden. Ihre Kommission will die Motion insbesondere in zwei Punkten anpassen: Gemäss Buchstabe c sollen im Bereich des Trinkwassers eigenständige Regelungen geprüft werden. Mit dem zusätzlichen Buchstaben e wird die Einschränkung der Herstellung und Verwendung von PFAS-haltigen Produkten verlangt. Der Bundesrat erachtet diese Zusatzpunkte nicht als zwingend notwendig, denn er würde sich diese Fragen sowieso anschauen; er kann aber mit einer Annahme dieser Änderungen durchaus leben. Insgesamt beantragt Ihnen der Bundesrat daher Annahme dieser Motion.
Ich komme damit zur Motion Docourt 25.3797. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, eine Rechtsgrundlage für die Beschränkung der Einfuhr sowie der Herstellung, Verarbeitung und Verwendung von PFAS in der Schweiz auf nachweislich wesentliche Verwendungszwecke, "essential use" genannt, zu schaffen. Die EU arbeitet bereits an einer solchen Regelung. Sie hat entsprechend erhebliche Ressourcen in die Überprüfung der relevanten Verwendung von PFAS investiert. Parallel dazu in der Schweiz die gleichen Abklärungen vorzunehmen, mit entsprechend hohem Aufwand und nicht erkennbarem Mehrwert, erachtet der Bundesrat als nicht opportun. Er bittet Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.
Ich komme zur Motion Schaffner 25.3801. Sie verlangt die Definition von sektorspezifischen Absenkpfaden für den Einsatz von PFAS. Die von der Motionärin vorgeschlagene Differenzierung nach Schweregrad und Persistenz der eingesetzten Stoffe ist für die Tausende von unterschiedlichen PFAS nicht praktikabel. Dies gilt ebenso für eine Festlegung von differenzierten, untereinander kohärenten sektorspezifischen Absenkpfaden. Diese Arbeiten würden einen unverhältnismässigen Aufwand generieren und liessen sich nicht innert nützlicher Frist durchführen. Der Bundesrat will am eingeschlagenen Weg festhalten und mit dem EU-Recht abgestimmte Beschränkungen oder Verbote für die Schweiz übernehmen. Damit kann das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt gleich hoch gehalten und Handelshemmnisse vermieden werden.
In der Schweiz bestehen bereits Beschränkungen oder Verbote für nicht essenzielle Verwendungen von PFAS, beispielsweise im Lebensmittelrecht. Diverse weitere Beschränkungen für nicht essenzielle Verwendungen, beispielsweise in Textilien, sind derzeit im Rechtsetzungsprozess. In der EU wird aktuell eine Beschränkung der PFAS auf "essential use" geprüft. Dabei wird für jeden Sektor abgeklärt, welche unverzichtbaren Verwendungen bestehen. Einen Swiss Finish wollen wir nicht vornehmen, aber wir befinden uns hier in enger Zusammenarbeit mit den EU-Arbeiten. Wir bitten Sie, diese Motion abzulehnen, um diese Arbeiten nicht parallel auszuführen.
Dann komme ich zur Motion Silberschmidt 25.3835. Sie verlangt, sichere und nachhaltige Chemikalien stärker zu fördern und dadurch die Wirtschaft in der Schweiz zu stärken. Zudem fordert die Motion den schrittweisen Ersatz problematischer Stoffe unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit.
Der mit der Motion geforderte strategische Rahmen existiert. Die betreffenden Bundesstellen haben diesen mit der departementsübergreifenden Strategie Chemikaliensicherheit bereits geschaffen. Eine Massnahme aus dieser Strategie ist die Förderung nachhaltiger Chemie, wofür sich die Bundesstellen mit den Akteuren aus Forschung und Wirtschaft vernetzen. Auch die Grundlagenforschung im Bereich der Nachhaltigkeit fördert der Bund bereits; dies geschieht über den Schweizerischen Nationalfonds. In Übereinstimmung mit mehreren parlamentarischen Vorstössen prüft der Bund aktuell, ob und wie die Chemikaliensicherheit durch bestehende [PAGE 1348] Förderinstrumente noch besser berücksichtigt werden kann. Auch auf europäischer Ebene ist die Schweiz an einem Förderprogramm beteiligt, welches auf die Stärkung der Strategie für nachhaltige Chemikalien und eine verbesserte Risikobewertung abzielt. Des Weiteren hat die Schweiz verschiedene internationale Chemikalienübereinkommen unterzeichnet. Auch über diese findet auf internationaler Ebene eine Koordination statt. Im Rahmen der OECD wirkt die Schweiz an international harmonisierten Richtlinien zur Risiko- und Gefahrenbewertung mit. Auf zusätzliche Massnahmen möchte der Bundesrat hier verzichten. Er ist der Meinung, dass die Motion mit den laufenden Massnahmen eigentlich erfüllt ist, und lehnt sie aus diesem Grund ab.
Ich komme zur Motion Vincenz 25.3902. Mit der Motion wird die Einführung einer Deklarationspflicht verlangt. Um das Schutzniveau zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren bereits verschiedene Deklarations- und Informationspflichten zu PFAS eingeführt. Die Schweiz hat auf den 1.[NB]September 2024 die neuen europäischen Gefahrenklassen für Ewigkeitschemikalien eingeführt. Damit müssen auf der Etikette[NB]von[NB]chemischen Produkten künftig Chemikalien ab einem Gehalt von 0,1 Prozent PFAS deklariert werden. Weiter müssen die Hersteller von Konsumgütern, die bestimmte PFAS enthalten, auf Anfrage Auskunft geben; das ist das sogenannte "right to know". Diese Pflicht wird laufend auf weitere PFAS ausgeweitet.
Aber das oberste Ziel bleibt natürlich der Ersatz der gefährlichen Chemikalien. Darum setzt die Schweiz auf gezielte und mit der EU abgestimmte Einschränkungen besonders problematischer PFAS. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab. Sie wird einerseits teilweise erfüllt, andererseits würde eine allein auf die Schweiz beschränkte Deklarationspflicht etwa im Warenverkehr neue technische Handelshemmnisse mit der EU schaffen. Die in der Schweiz geltenden Bestimmungen sollen mit jenen der EU abgestimmt werden. Damit wird ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet und Handelshemmnisse vermieden. Frau Nationalrätin Vincenz, ich habe Sie vorhin so verstanden, dass Sie das auch meinen. In diesem Sinn lehnt der Bundesrat die Motion ab, weil er bereits in diese Richtung arbeitet. Weiter wäre die Beschaffung der nötigen Informationen zu den über 10[NB]000 derzeit eingesetzten PFAS-Verbindungen für Schweizer Unternehmen, darunter viele KMU im Konsumgüterbereich, bei einem Alleingang mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.
Zur Motion Rechsteiner Thomas 25.3906: Damit wird der Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für verschiedene Massnahmen im Bereich PFAS zu schaffen. Neue PFAS-Grenzwerte sollen praktikabel und verhältnismässig sein und nebst dem Schutz der Bevölkerung auch die Realität in Industrie, Landwirtschaft und Wasserversorgung beachten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Punkte mit der Annahme der Motion 25.3421 der UREK-S weitestgehend erfüllt werden. Er will selbstverständlich darauf achten, dass wir keinen Swiss Finish machen. Damit will er die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft berücksichtigen. Er ist auch bereit, die Massnahmen für die Landwirtschaft anzuschauen. Er lehnt also diese Motion, um eine Parallelität zu verhindern, ab. Bei der Festlegung von Grenzwerten werden neben den Risiken für Umwelt und Gesundheit bereits weitere Aspekte wie die Machbarkeit oder soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt; das ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Zudem verweise ich erneut auf das Postulat Moser 22.4585; wir werden seine Anliegen dann sicher auch innerhalb des Aktionsplans entsprechend würdigen und berücksichtigen.
Dann komme ich zur Motion Egger Mike 25.3907, "Massnahmen zur Existenzsicherung von PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben". Die Motion fordert den Bundesrat auf, die rechtlichen und finanziell tragfähigen Grundlagen für eine rasche und unbürokratische Unterstützung von PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben zu schaffen. Ihr Rat hat den Bundesrat mit dem Postulat Moser 22.4585 beauftragt, einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien zu prüfen. Der Bundesrat ist somit bereits beauftragt, aufgrund einer umfassenden Auslegeordnung weitere Schritte zu prüfen. Der Bericht dazu wird voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen.
Herr Nationalrat Egger, es wird also nicht noch Jahre dauern, denn der Bericht in Erfüllung des Postulates Moser ist im Entwurf erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Postulatsbericht spätestens Anfang 2026 im Bundesrat verabschieden und damit die Auslegeordnung und die nötigen Massnahmen und die Zusammenfassung in nächster Zeit auch vorlegen können. Dies gilt auch für die anderen geäusserten Anliegen, die Einfluss auf diesen Postulatsbericht haben.
Damit komme ich abschliessend noch zur Motion Schlatter 25.3930, "Abgabe auf sämtliche per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) an der Quelle". Sie verlangt die Erhebung einer Abgabe auf sämtlichen PFAS an der Quelle. Damit soll ein Fonds zur Deckung der langfristigen externen Kosten aus der Anwendung dieser Stoffe geäufnet werden. Der Lösungsansatz einer nationalen PFAS-Abgabe würde jedoch die Schweizer Wirtschaft benachteiligen, insbesondere gegenüber der Europäischen Union. Während die EU noch an einer umfassenden Beschränkung von PFAS auf sogenannte unerlässliche Verwendungen arbeitet, würde ein Swiss Finish unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb schwächen. Das wäre gerade in der aktuellen Zeit sicher nicht zielführend.
Die praktische Umsetzung einer PFAS-Abgabe wäre zudem mit erheblichen administrativen Hürden verbunden. Ich möchte dies an drei Aspekten verdeutlichen. Es gibt Tausende unterschiedlicher PFAS in unzähligen Anwendungen. Deren Identifikation und Quantifizierung ist daher entsprechend komplex und kostspielig. PFAS-haltige Gegenstände, Textilien, Elektrogeräte, Kosmetika werden oft aus dem Ausland importiert. PFAS-Gehalte können beim Grenzübertritt meist nicht erfasst werden. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat auch hier die Ablehnung dieser Motion.
Ich fasse nochmals zusammen: Der Bundesrat ist kurz vor der Beendigung der Umsetzung der Motion Maret 22.3929 zur Festlegung von Grenzwerten für Abfälle. Er ist kurz vor der Ausarbeitung des Berichtes in Erfüllung des Postulates Moser. Er ist bereit, die von der Kommission des Ständerates eingereichte Motion mit den zusätzlich eingefügten Punkten anzunehmen. Er lehnt die anderen Motionen aus den zum Teil erwähnten Gründen, aber hauptsächlich auch deswegen ab, weil sie sich mit diesen Vorstössen überschneiden. Das zur Übersicht. Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin, dass es etwas lange gedauert hat, aber es waren acht Vorstösse, und ich wollte ihnen allen gerecht werden.