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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2025-09-09

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-09

Wortprotokoll

Zunächst einige Worte zu meiner Minderheit zur Motion 25.3421 der UREK-S: Sie betrifft einzig Buchstabe c der Motion, also den Passus zur pauschalen Nichtübernahme der EU-Trinkwasserrichtlinie. Ich möchte diesen Passus gerne streichen, denn dieser ist eine Notfalllösung, ohne dass ein Notfall herrscht. Die Fachverbände und Wasserversorger haben uns in den Anhörungen in der Kommission klar aufgezeigt, dass die erwarteten EU-Höchstwerte für Trinkwasser in der Schweiz eingehalten werden. Dort, wo es punktuelle Probleme gibt, braucht es gezielte Unterstützung und Massnahmen an der Quelle und nicht eine pauschale Aufweichung der Standards.

Die Schweiz sollte in zentralen Bereichen wie dem Handel oder der Lebensmittelsicherheit mit der EU kompatibel bleiben. Alles andere bringt unnötigerweise Unsicherheit und Unruhe für den Handel und auch für die Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bund und vor allem die Kantone sind aktiv geworden. Ein Monitoring wurde aufgegleist, und es gibt zum Glück vielversprechende Hinweise, dass das St.[NB]Galler Problem ein isoliertes Problem ist. Genau deshalb braucht es keine pauschale Aufweichung von Grenzwerten oder gar eine generelle pauschale Nichtübernahme von EU-Richtlinien. Die Verwaltung hat uns auch bestätigt, dass bei der Festsetzung von Grenzwerten immer verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche.

Lassen Sie mich nun aber meine Motion begründen. PFAS, die sogenannten Ewigkeitschemikalien, sind überall, in unserem Wasser, in unseren Böden, in der Nahrung und im Blut jedes einzelnen Menschen in diesem Land. Sie sind praktisch nicht abbaubar, sie reichern sich an, und sie verursachen Schäden an der Umwelt und an der Gesundheit. Doch heute möchte ich primär nicht über Gesundheit sprechen, sondern über etwas, das uns in diesem Saal besonders interessieren muss, nämlich die Kosten. Gemäss Schätzungen belaufen sich allein die Sanierungskosten für belastetes Trinkwasser, Abwasser und Altlasten in der Schweiz in den nächsten 20 Jahren auf bis zu 26 Milliarden Franken. Das sind 1,3 Milliarden Franken pro Jahr, Jahr für Jahr, nur für die Sanierung stark belasteter Standorte, ohne eine generelle Verbesserung der Grundbelastung, die sich noch überall in der Umwelt befindet. Wer soll das bezahlen?

Die Kosten sind sehr hoch und bringen manche Gemeinde in finanzielle Schwierigkeiten. Nehmen wir die Gemeinde Uster mit 37[NB]000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Boden auf einem Feuerwehrübungsgelände musste abgetragen werden. Es gab für das Projekt Mehrkosten von 600[NB]000 Franken. In Altstätten im Kanton St.[NB]Gallen kostete die Sanierung eines Brandübungsplatzes 17,3 Millionen Franken. In Chiasso setzte man aufgrund von erhöhten PFAS-Werten im Trinkwasser einen aktiven Kohlefilter für 1,7 Millionen Franken ein. In Egnach im Kanton Thurgau musste auf dem Gelände einer Firma nach einem Brand eine PFAS-Sanierung für 870[NB]000 Franken durchgeführt werden, und auf einem Industriegelände in Monthey im Kanton Wallis musste für 28 Millionen Franken Boden ausgehoben und eine hydraulische Sperre für 10 Millionen Franken eingebaut werden. Die Liste liesse sich weiterführen.

Aber ich möchte auf die Frage zurückkommen, wer das bezahlt. Heute sind es vor allem die Kantone, die Gemeinden, der Bund, also am Ende die Steuerzahlenden, wir alle. Das ist weder gerecht und nachhaltig, noch entspricht es dem Grundsatz des Verursacherprinzips. Genau hier setzt meine Motion an. Mit einer Abgabe auf PFAS an der Quelle erreichen wir nämlich zweierlei:

Erstens beschaffen wir damit Mittel, um die immensen Kosten für die öffentliche Hand zu decken und so nicht alle Folgekosten auf die Steuerzahlenden abzuwälzen. Es ist wie die CO2-Abgabe ein bewährtes schweizerisches Instrument. Mit der PFAS-Abgabe könnten wir das Problem ganz ohne Verbote, die es ja in diesem Rat schwer haben, in den Griff bekommen.

Zweitens setzen wir ein Marktsignal. Firmen, die auf sichere Alternativen setzen, haben einen Vorteil. Firmen, die in PFAS-freie Produkte investieren, werden gestärkt statt bestraft. Die Forschung erhält Aufträge. Aus einem toxischen Problem wird ein Innovationsprogramm. Schauen Sie doch über die Landesgrenzen hinaus. Die Welt bewegt sich. In der EU, in den USA, überall diskutiert man strengere Regeln. Es ist nur eine Frage der Zeit. Ermöglichen wir den Firmen, heute zu investieren, sichern wir die Marktanteile von morgen.

Damit habe ich nur zwei der Argumente hervorgehoben und die Vermeidung der gesundheitlichen und ökologischen Schäden von morgen noch gar nicht erwähnt.

Übrigens stellt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle fest, dass das Verursacherprinzip bei problematischen Stoffen heute nur unzureichend greift. Da es sich oft um diffuse und zeitverzögerte Belastungen handelt, können Hersteller und Importeurinnen schlecht belangt werden. Aber es liegt in unserem Interesse als Gesetzgeber, das zu ändern; die Kosten, die an den Eigentümern der betroffenen Parzellen oder an der Allgemeinheit hängenbleiben, verlangen es. Das Verursacherprinzip hat auch mit Fairness, mit Verantwortung gegenüber den Steuerzahlenden, die keine Lasten in Milliardenhöhe tragen sollen, die sie nicht verursacht[NB]haben,[NB]und[NB]mit[NB]Verantwortung gegenüber unseren Kindern zu tun, die sauberes Wasser und eine gesunde Umwelt verdienen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.