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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-09-15

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Ich akzeptiere, dass die Artikel 42 und 43 zusammen behandelt werden. Es geht beide Male um die Stellung bzw. um die Funktionen des Bankrates und dessen Kompetenzen.

Ich möchte Sie namens der Minderheit bitten, in beiden Fällen dem Ständerat zu folgen. Der Ständerat hat in beiden Fällen beschlossen, dass der Bundesrat bei der Wahl der Direktoriumsmitglieder mehr Gewicht haben soll. Demnach soll der Bankrat nicht das Vorschlagsrecht haben, sondern nur Antrag auf Abberufung von Direktoriumsmitgliedern stellen können. Sodann soll der Bankrat bei der Wahl der Direktoriumsmitglieder nicht das Vorschlagsrecht, sondern nur das Anhörungsrecht haben.

[PAGE 1290] Der Ständerat hat folgende drei Überlegungen angestellt:

1. Der Ständerat ist verstärkt der Meinung, dass die Nationalbank eigentlich eine Behörde ist. Sie ist die Währungsbehörde des Zentralstaates und das Organ des Bundes; Herr Bundesrat Villiger hat sie vorhin auch als die Monopolanstalt des Bundes bezeichnet. Wenn sie noch weiter die Rechtsform einer AG trägt, so ist das einfach - ich würde fast sagen: - ein alter Zopf von 1905 oder 1907, als man die Kantone entschädigen und beteiligen musste. Aber faktisch ist die Nationalbank eine Währungsbehörde.

2. Im Bankrat, wie Sie ihn jetzt beschlossen haben, werden sechs der elf Mitglieder vom Bundesrat und fünf von der Generalversammlung gewählt, obschon eigentlich bei den Aktionären nur 27 Prozent privater Aktien vertreten sind. Aber eigentlich ist der Bankrat nicht ein Verwaltungsrat im Sinne einer Aktiengesellschaft. Wir finden, die Generalversammlung, die jetzt fünf von elf Mitgliedern wählen kann, hat eigentlich schon beim Bankrat zu viel Gewicht. Deswegen hat der Bankrat, wenn es um die Direktoriumswahl geht, eigentlich auch zu viel Gewicht.

3. Die Wahl des Direktoriums ist eine politische Wahl. Ich muss hier schon etwas transparent machen; das ist jetzt nicht Originalton Ständerat, sondern es ist das, was wir bei der letzten Wahl eines Direktoriumsmitglieds erlebt haben. Das war wirklich schon fast eine Realsatire! Es wurde ein Vierergremium gebildet: zwei Leute aus dem Bankratsausschuss und zwei Leute aus dem bisherigen Direktorium, und das dritte Mitglied des Direktoriums sollte gewählt werden.

Dieser Ausschuss hat getagt und einen Einervorschlag gebracht. Dieser Einervorschlag ging in den Bankratsausschuss - nur einer. Der Bankratsausschuss hat dann diesen einzigen Vorschlag übernommen und dem Bankrat unterbreitet. Der Bankrat hat es nicht einmal für nötig befunden, diese Person einzuladen, um sie kennen zu lernen oder mit ihr ein Gespräch zu führen. Die betreffende Person war nämlich in New York und ging ihren kommerziellen Geschäften nach. Der Bankrat hat das Vorschlagsrecht und kannte diese Person nicht einmal. Dann ist dieser Vorschlag an den Bundesrat gegangen, und von den sieben Bundesräten kannten mindestens sechs Bundesräte diese Person nicht. Das wichtigste wirtschaftspolitische Gremium im Lande wird so bestellt!

Es ist doch eine politische Frage, und das Ganze erfordert eine Evaluation, mindestens so, wie wenn ein Bundesamtsdirektor oder ein Staatssekretär gewählt wird. Ich weiss, dass jetzt eine neue Bankordnung und eine straffere Führung mit einem kleineren Bankrat entstehen, aber der Hintergrund meiner Intervention, dem Ständerat zu folgen, ist der, dass es auch in jüngster Zeit mehrere Vorfälle gegeben hat, die wir so nicht akzeptieren können und die wirklich schon einer Realsatire ähneln.

Ich bitte Sie, auch aufgrund dieser Erfahrungen in beiden Fällen nicht dem Bundesrat, sondern dem Ständerat zu folgen, der dies übrigens mit grossen Mehrheiten bzw. einstimmig verabschiedet hat.