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preparatory:AB 360816

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-09

Wortprotokoll

Ich stelle zu Beginn die Frage: Warum ist es nicht möglich gewesen, eine Vorlage zu präsentieren, die nur die bindenden Artikel beinhaltet und nicht auch die Artikel, die wir nicht zwingend übernehmen müssen? Ich begreife es schlichtweg nicht. Die Arbeiten zur Vorbereitung auf eine solche Vorlage sind nämlich für einen Milizparlamentarier enorm. Man muss gleich tageweise an diese Vorlage herangehen, um herauszufinden, was sich tatsächlich ändert und was zwingend bzw. nicht zwingend ist. Wir haben zwar, wie die Kommissionssprecherin gesagt hat, verdankenswerterweise von der Verwaltung eine Übersicht bekommen, doch auf diese komme ich dann noch zurück. Aus meiner Sicht ist jedenfalls schleierhaft, dass man bei genau dieser Vorlage dies nicht gemacht hat. Bei anderen Vorlagen war das ja auch möglich. Bei dieser geht es jedoch um sehr viele Verordnungen, sodass der Überblick schwer zu behalten ist.

Nun, bei den Anträgen auf Nichteintreten auf diese vier Bundesbeschlüsse geht es mir nicht darum, Schengen zu bodigen. Dazu gab es ja eine Volksabstimmung. Allerdings wurde uns 2005 bei der Volksabstimmung zu den Bilateralen II gesagt - das können Sie in der Botschaft zu den Bilateralen II, einem dicken Buch, nachlesen -, es werde in der Schweiz dann viel weniger Asylgesuche geben, wir hätten viel mehr Sicherheit und Schengen/Dublin sei ein Raum der Freiheit und der Sicherheit. Das wurde uns, der Bevölkerung gesagt. Deshalb sei es wichtig, dass wir Schengen beiträten. Als man dann fast zwanzig Jahre später, nach den Erfahrungen in den Jahren 2008 bis 2020, gemerkt hat, dass die Aussengrenze eben nicht funktioniert, kam ja Frontex, die Verstärkung von Frontex. Da wurde dem Volk gesagt, dass mit der Stärkung der Aussengrenze die Sache funktionieren werde. Bei dieser Abstimmung hat sogar und ausnahmsweise auch der Kanton Schwyz zugestimmt. Es wurde nämlich argumentiert, dass die Sicherheit erhöht und die Zahl der Asylgesuche massiv zurückgehen werde; so wurde es im Kanton Schwyz prophezeit, aber es kam natürlich - wie immer - anders. Wir haben Dutzende Anpassungen gemacht, insbesondere wenn es um Frontex ging. Zu Beginn wurde gesagt, dass das einfach eine Hilfestellung für die Staaten sei, die Aussengrenzen haben. Aber wir kennen die Bilder davon, was an der Aussengrenze eigentlich passiert ist. Ich schäme mich. Ich möchte nicht die Verantwortung dafür tragen, was an der Aussengrenze nach wie vor mit den Leuten, die hier Asyl suchen, passiert; dies einige generelle Bemerkungen.

Nun komme ich etwas konkreter auf die Vorlage zu sprechen, ohne auf jedes Detail einzugehen. Beim Bundesbeschluss 1 geht es um die Audioaufzeichnung von Befragungen oder um Standards für die Überstellung von Minderjährigen. Das ist ein ganz heikles Thema. Bei genauer Betrachtung ist das, muss ich sagen, mit Blick auf die Grundrechte fraglich, sehr fraglich. Das würde ich nicht unterstützen. Auch hier schäme ich mich. Es geht in diesem Bundesbeschluss 1 auch um den Solidaritätsmechanismus; auf das kommen wir zurück, separat. Den konkreten administrativen Mehraufwand kann der Bundesrat offenbar nicht beziffern, wobei die Kosten ja eigentlich nie so ausgefallen sind, wie bei Volksabstimmungen jeweils behauptet worden war.

Beim Bundesbeschluss 2 geht es um das Verfahren an der Grenze für die Rückführung von Asylbewerbern, deren Gesuch abgelehnt wurde. Die Übernahme dieser Verordnung ist für die Schengen-assoziierten Staaten nicht zwingend, wir müssen das also nicht übernehmen. Auch dieses Dossier ist hinsichtlich grundrechtlicher Überlegungen schwierig. Das möchte ich so auch nicht. Wenn es zudem nicht zwingend ist, möchte ich das erst recht nicht.

Beim Bundesbeschluss 3 zu den Eurodac-Verfahren geht es um die irreguläre Migration. Sekundärbewegungen sollen aufgedeckt und illegale Einwanderer identifiziert werden. Auch hier stellt sich wieder die Frage: Wer kann da nicht dagegen sein? Mir geht es hier aber um die Übertragung von Kompetenzen an externe Institutionen, was aus meiner Sicht nicht infrage kommt. Es geht hier nämlich um Grundrechte, die massenweise verletzt werden. Wie ich schon in der Kommission gesagt habe, war ich auf Eigeninitiative schon an verschiedenen Orten an der Aussengrenze, um mir ein Bild zu machen. Ich möchte nicht, dass die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition hier Verantwortung trägt. Ich habe schon 2005 gesagt, dass ich dagegen sei, dass eigene, schweizerische Leute an der Aussengrenze seien. Die Verantwortung für dasjenige, was dort passiert, müssen und dürfen wir nicht übernehmen. Und auch hier, beim Bundesbeschluss 3, hat der Bundesrat den Handlungsspielraum in Bezug auf Minderjährige nicht ausgeschöpft, insbesondere was die statistische Erfassung und das Auskunftsrecht betrifft.

Beim Bundesbeschluss 4 geht es um die Filter-Reglemente. Die Filterung soll auch an den Aussengrenzen stattfinden, bei uns heisst das also an den Flughäfen. Auch hier schweigt der Bundesrat bezüglich der Umsetzungskosten, also der Kosten des Personalbedarfs für die Verlängerung der Verfahren und für die Schaffung einer Kontrollinstanz.

Ich habe nur ein paar wenige Punkte aufgegriffen. Es geht um Finanzen, es geht um Grundrechte, es geht um Verfahren, die meines Erachtens die Abstimmungsreife noch nicht erreicht haben oder die Interessen der Schweiz zu wenig berücksichtigen, insbesondere wenn es um die Grundrechte an der Aussengrenze geht. Bei uns haben wir ein anderes Verfahren. Ich kann das so nicht unterstützen, auch wenn argumentiert wird, mit dieser Vorlage gebe es schnellere Verfahren und mehr Kontrollen an der Aussengrenze - das funktioniert so nicht. Und wenn etwas nicht funktioniert, dann bin ich es gewohnt, dass ich es nicht mehr mache und stattdessen etwas Neues versuche. Aber hier wird das Bisherige, das nicht funktioniert, beibehalten und ausserdem etwas Zusätzliches eingeführt. Das führt automatisch dazu, dass wir am Schluss mehr Asylsuchende in unserem Land haben werden. Davon bin ich fest überzeugt, auch aufgrund der gemachten Erfahrungen. Sonst hätten wir nicht seit dem Jahr 2008 bis heute laufend Anpassungen machen müssen, die bezüglich Sicherheit nichts genützt haben und auch nichts genützt haben in Hinblick auf eine Senkung der Anzahl Asylgesuche.

Hinzu kommt das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 27.[NB]Juni 2025, wonach künftig nicht mehr alle EU-Länder automatisch als sicher gelten, sondern erst nach einer amtlichen Untersuchung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.[NB]Juni 2025 festgehalten. Das ist nun wirklich absurd und widerspricht eigentlich Artikel 6a Absatz 2 des Asylgesetzes, wonach alle EU/EFTA-Staaten von Gesetzes wegen als sicher gelten. Aber das Bundesverwaltungsgericht gibt uns etwas anderes vor. Jetzt können wir sagen, das interessiert uns nicht, aber ein Gerichtsurteil sollte schon einen Einfluss auf unsere Arbeit haben. Aber das läuft dem Ganzen diametral entgegen.

Ganz klar: Es geht hier nicht darum, Schengen zu bodigen, sondern die Vorlage ist einfach noch nicht reif genug - nicht für die Sicherheit, nicht für die Grundrechte. Hier besteht aus meiner Sicht Überarbeitungsbedarf.

Ich komme zum Rückweisungsantrag. Vielen Dank nochmals, Herr Bundesrat, und vielen Dank auch an die Verwaltung für die Zusammenstellung; ich habe versucht, das alles nachzuvollziehen, bin dann aber eben zu einem anderen Ergebnis gekommen. In den Kommissionen, insbesondere aber in der nationalrätlichen Diskussion wurde gesagt, dass etwa 50 Prozent der Bestimmungen übernommen werden müssten, der Rest aber nicht. Man sprach also - auch in[NB]der[NB]ständerätlichen Kommission - von 50 Prozent. Ich gehe das nun einmal durch. Es gibt verschiedene Kategorien, nämlich "Dublin-relevant" und "Schengen-relevant". In diesen beiden Kategorien, sagten Sie, sei eine Übernahme zwingend. Hier habe ich nachgefragt, darüber bin ich froh.

Aber nun kommen noch andere Kategorien dazu, etwa die Anpassung von Fussnoten ohne materielle Änderung. Ja, was bedeutet das jetzt: Ist hier eine Übernahme zwingend oder relevant oder nicht relevant?Und dann ist aus dieser Tabelle noch folgende Unterscheidung ersichtlich: Entweder entspricht eine Bestimmung dem geltenden Artikel, oder [PAGE 766] sie entspricht "grösstenteils" dem geltenden Artikel, oder dann entspricht sie "grundsätzlich" dem geltenden Artikel. Es gibt auf dieser Tabelle also verschiedene Arten von Artikeln. Wenn ich sie genauer anschaue - nach etwa vier Stunden habe ich mit dieser Übung aufgehört -, komme ich zum Schluss, dass das mit diesen 50 Prozent gar nicht stimmt. Laut dieser Tabelle ist - anders, als in der Kommission gesagt wurde - offensichtlich die Übernahme von mehr als 50 Prozent zwingend. Wir haben hier also einen Widerspruch, den es aufzulösen gilt. Uns sollte eine klare Gegenüberstellung vorgelegt werden von dem, was tatsächlich zwingend übernommen werden muss, und von dem, was nicht zwingend übernommen werden muss, damit wir frei darüber entscheiden können, ob wir eine nicht zwingende Bestimmung übernehmen wollen oder nicht. Denn die Meinungen gehen ja auseinander, das ist eine politische Diskussion, und darüber entscheidet die Mehrheit. Aber da es diese klare Gegenüberstellung nicht gibt, müssen Sie diese Tabelle lesen und kontrollieren, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Ich komme in Bezug auf das, was zwingend übernommen werden muss, nicht auf 50 Prozent, sondern auf einen viel höheren Prozentsatz. Und da, muss ich sagen, mache ich als Parlamentarier einfach schlichtweg nicht mit. Ich möchte eine gute Grundlage haben. Und deshalb bitte ich Sie zuerst, nicht einzutreten, damit der Bundesrat diese Grundlage schaffen kann, und wenn Sie eintreten möchten, bitte ich Sie, dass wir die Vorlage zurückweisen, damit wir eine wirklich saubere, transparente Grundlage erhalten, gesetzestechnisch aufgearbeitet, anhand der wir entscheiden können, was wir tatsächlich übernehmen wollen und was nicht. Die vorliegende Tabelle ist zwar sehr hilfreich, natürlich, aber man muss die Aufgabe hier selbst machen und selbst herausfinden, was unter dem Strich herauskommt, welches die Vorteile sind und welches die Nachteile. Das würde ich aber eigentlich von einer Grundlage für eine gute Diskussion über neue Gesetze erwarten.

Ich bitte Sie, meine Minderheitsanträge zu unterstützen.