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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-09-09

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-09

Wortprotokoll

Auch ich empfehle Ihnen Eintreten auf die vier Vorlagen. Herr Kollege Schwander hat als Minderheitssprecher gesagt, die Vorlagen seien sehr anspruchsvoll und für einen Milizpolitiker kaum zu bewältigen und schwer verständlich. Das kann ich teilweise unterstreichen. Das zeigt sich allein an der Grösse der Botschaft, sie umfasst 293 Seiten, die Fahne hat 123 Seiten. Ich komme für mich persönlich aber zum Schluss, dass die Fragen, die sich stellen, relativ einfach sind und sich auch einfach beantworten lassen.

Es ist so, wie es Kollege Schwander dargelegt hat: Nicht alles, was im EU-Migrations- und -Asylpakt vorgesehen ist, ist für die Schweiz bindend. Wir sind nur dort gebunden, wo es um eine Weiterentwicklung des Dublin-Besitzstandes geht, solange wir dort assoziiert bleiben wollen. In diesem Bereich ist die Übernahme der Bestimmungen bzw. die Schaffung von entsprechenden Gesetzesgrundlagen im schweizerischen Recht zwingend.

Migration beschäftigt die Bevölkerung, und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern im ganzen EU-Raum. Die Bevölkerung beschäftigt insbesondere die irreguläre Migration, aber auch die Sekundärmigration. Da sind wir als Schweiz keine[NB]Insel.[NB]Europa[NB]versucht jetzt mit diesem EU-Migrations- und -Asylpakt, einen Schritt zu machen, um dieses Problem anzugehen und präzisere Regeln zu schaffen. Ich zähle nur drei auf:

1.[NB]Die Überprüfungsverordnung, die eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes ist, sieht vor, dass die Identität der irregulär ankommenden bzw. bereits angekommenen Drittstaatsangehörigen neu an der Schengen-Aussengrenze und im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten festgestellt wird und diese dann dem richtigen Verfahren zugeführt werden.

2.[NB]Mit der Verordnung zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze wird ein neues Wegweisungsverfahren an den Schengen-Aussengrenzen für Drittstaatsangehörige und Staatenlose eingeführt, deren Asylgesuch abgelehnt wurde.

3.[NB]Auf Grundlage der Eurodac-Verordnung werden heute von irregulär Einreisenden die Fingerabdrücke genommen. Neu sollen die biometrischen Daten erfasst werden, und zwar auch von Personen, die sich als Drittstaatsangehörige illegal im EU-Raum aufhalten.

Das sind Schritte, die zu einer Verbesserung des Systems führen können, führen sollen. Wir haben in der Kommission relativ lange darüber beraten: Funktioniert dieses System, kommt es tatsächlich zum Tragen, sind die EU-Staaten am Schluss wirklich in der Lage, das, was sie in diesem Pakt vorsehen, auch umzusetzen? Da gibt es durchaus Fragezeichen. Aber wer es nicht wagt, erreicht auch keine Verbesserung. Es ist nicht damit getan, die heutige Situation zu beklagen.

Das gilt auch für die Frage, welche Auswirkungen es auf die Schweiz hat. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft auf den Seiten 25 und 26 einen interessanten Absatz zu den Chancen und Risiken der Reform für die Schweiz platziert. Der Bundesrat sagt dort in aller Ehrlichkeit, und das ist auch richtig so, dass sich aufgrund der internen und externen Faktoren die Auswirkungen des EU-Migrations- und -Asylpakts auf die Schweiz vor der effektiven Umsetzung nicht genau abschätzen oder gar empirisch berechnen liessen. Deshalb sei es zwar sehr wohl möglich, Chancen und Risiken zu benennen, Aussagen und Einschätzungen über die Eintretenswahrscheinlichkeit dieser Chancen und Risiken seien aber mit grossen Unsicherheiten behaftet. Erst die konkrete Umsetzung werde zeigen, ob sich diese Chancen und Risiken realisierten.

Dieser Einschätzung hat sich die Kommission angeschlossen. Es ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht damit getan, zu sagen, das werde die Migrationsprobleme nicht lösen, sondern es ist anzuerkennen, dass die EU versucht, die Situation mit neuen Verordnungen, mit revidierten Verordnungen besser in den Griff zu bekommen. Und ich glaube, wenn wir auf diese Vorlagen eintreten und sie verabschieden, dann gehen wir kein Wagnis ein, sondern wir versuchen, uns an diesem EU-Migrations- und -Asylpakt dort zu beteiligen, wo es uns betrifft und wo wir durchaus auch Vorteile sehen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Eintreten auf die vier Vorlagen.