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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-09

Wortprotokoll

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen fordert den Bundesrat auf, die durch die Einstellung der rollenden Landstrasse frei werdenden Mittel vollständig für zusätzliche Massnahmen zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene einzusetzen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.

Die RAlpin AG hat die vorzeitige Einstellung des Betriebs der Rola per Ende 2025 beschlossen, weil ansonsten die Überschuldung der Unternehmung gedroht hätte. Die Rola wird somit drei Jahre früher eingestellt als geplant. Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass die Rola-Transporte möglichst in den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) überführt werden, um einer Rückverlagerung auf die Strasse entgegenzuwirken. Das Bundesamt für Verkehr prüft entsprechende Massnahmen. Der Bundesrat wird sich im Verlagerungsbericht dieses Jahr ausführlich zur Entwicklung im alpenquerenden UKV äussern. Dieser Bericht folgt im vierten Quartal. Der Bundesrat wird sich dort auch äussern, welche Schwerpunkte und Massnahmen er für die kommenden Jahre vorsieht.

Es ist mir wichtig, zu erwähnen, dass die mit der Motion beantragte stärkere Förderung des alpenquerenden UKV ohne Gesetzesanpassung nicht oder nur sehr bedingt möglich ist. Die finanzielle Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs ist in Artikel 8 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes geregelt. Demnach muss die Höhe der durchschnittlichen Abgeltung pro transportierte Sendung im UKV von Jahr zu Jahr abnehmen. Mehr Mittel würden nur etwas bringen, wenn der Markt gleichzeitig stark wachsen würde. Das ist aktuell nicht der Fall.

Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten ist im Voranschlag 2026 vorgesehen, einen Teil der infolge der Einstellung der Rola frei werdenden Mittel für den UKV einzusetzen, um Verlagerungseffekte auf die Strasse möglichst zu verhindern. Das BAV beabsichtigt in den kommenden Jahren, eine zusätzliche Förderung auszurichten, wenn nachgewiesen werden kann, dass bisher mit der Rola transportierte Sendungen neu im UKV erfolgen.

Die finanzielle Förderung des alpenquerenden UKV bzw. der entsprechende Zahlungsrahmen läuft Ende 2030 aus. Zur Frage, ob die finanzielle Förderung des UKV nach 2030 fortgeführt werden soll, wird sich der Bundesrat im anstehenden Verlagerungsbericht äussern.

Für die Umsetzung der Motion wäre die Anpassung von Artikel 8 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes nötig. Eine solche Gesetzesanpassung könnte unter Einhaltung der Vorgaben für Gesetzgebungsprozesse wohl frühestens ab 2028 zur Anwendung kommen. Auch bei einer raschen Annahme dieser Motion wäre es damit nicht möglich, die für die Rola in den nächsten beiden Jahren vorgesehenen Mittel vollständig für andere Verlagerungsmassnahmen zu verwenden. Ich habe gesagt, soweit möglich machen wir das im Sinne Ihrer Kommission. Es darf einfach gemäss Gesetz nicht zu einer Erhöhung der Mittel kommen.

Deshalb empfiehlt der Bundesrat diese Motion letztlich auch zur Ablehnung. Sie würde eine zu späte Wirkung entfalten.