Barandun Nicole · Nationalrat · 2025-09-10
Barandun Nicole · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10
Wortprotokoll
Bei der Vorlage 24.086 geht es um die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung 2022/1190. Diese regelt die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen in das Schengener Informationssystem (SIS). Das SIS ist das Hauptinstrument für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden im Schengen-Raum hinsichtlich Personen- und Sachfahndungen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten oder für die Strafvollstreckung. Die Verordnung sieht vor, dass Europol Informationen betreffend Drittstaatsangehörige, die der Beteiligung an terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten verdächtigt werden, an einen Schengen-Staat übermitteln kann, damit dieser eine Informationsausschreibung im SIS vornehmen kann.
Mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen hat sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes verpflichtet. Bei der Vorlage 24.086 zur Übernahme der EU-Verordnung 2022/1190 geht es entsprechend um die Übernahme der europäischen Vorlage, mithin um die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen ins SIS. Ziel der Verordnung ist es, Europol zu ermöglichen, Informationen über Personen, die schwerer Kriminalität oder des Terrorismus verdächtigt werden, an Schengen-Staaten weiterzugeben. Diese Staaten, darunter auch die Schweiz, können dann die Ausschreibung im SIS vornehmen.
Die Umsetzung erfolgt durch eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI). Mit der Vorlage wird ein neuer Anhang 4 eingeführt, ein Deliktskatalog, der die schweren Straftaten bezeichnet, die eine Ausschreibung rechtfertigen. Darunter fallen etwa, wie schon mein Vorredner erläutert hat, Terrorismus, organisierte Kriminalität oder Menschenhandel. Wichtig ist, dass Ausschreibungen nur durch das Fedpol vorgenommen werden dürfen und nur bei Personen, die einer schweren Straftat gemäss dieser Liste verdächtigt werden. Die technische Umsetzung verursacht einmalige Kosten von rund 150[NB]000 Franken. Für die Kantone entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen, allenfalls ist ein gewisser Schulungsaufwand nötig.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Geschäft in der Version des Ständerates zuzustimmen.
Zu dieser Beratung gab es allerdings ein Nachspiel. Im Rahmen der redaktionellen Prüfung wurde eine uneinheitliche Verweisungsmethodik im Deliktskatalog festgestellt. Die Redaktionskommission hat zugesagt, die Methodik im BPI zu vereinheitlichen. Weitere Anpassungen im Schengen-Informationsaustauschgesetz (SIAG) liegen ausserhalb ihrer Zuständigkeit und sollten bei nächster Gelegenheit durch das Fedpol vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang hat die Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, Nationalrätin Priska Seiler Graf, im Auftrag der Kommission dem Vorsteher des EJPD ein Schreiben übermittelt. Darin bittet die Kommission den Bundesrat, das Fedpol mit den nötigen Korrekturen zur Sicherstellung der Kohärenz in den gesetzlichen Grundlagen zu beauftragen.
Damit sind die Hinweise der Redaktionskommission aus Sicht der Sicherheitspolitischen Kommission berücksichtigt. Sie beantragt Ihnen Zustimmung zum Geschäft.