Bischof Pirmin · Ständerat · 2025-09-10
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10
Wortprotokoll
So schnell kann Gesetzgebung gehen: Am 9.[NB]Mai dieses Jahres reichte Kollege Maillard eine parlamentarische Initiative ein, mit dem Ziel, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeit um zwölf statt wie bisher um sechs Abrechnungsperioden verlängern zu können. Sechs Tage später hat die SGK Ihres Rates die parlamentarische Initiative vorgeprüft und angenommen. Weitere sieben Tage später hat unsere Schwesterkommission das Projekt mit 15 zu 8 Stimmen angenommen, und am 26.[NB]Juni hat die SGK Ihres Rates den Erlassentwurf und den Kommissionsbericht mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen und angenommen. Es gibt eine Minderheit, die die Ablehnung des Projekts beantragt. Am 3.[NB]September dieses Jahres hat der Bundesrat seine Stellungnahme dazu abgegeben. Der Bundesrat stimmt dem Projekt zu.
Der Hintergrund ist wesentlich weniger erfreulich als die Geschwindigkeit der Gesetzgebung. Sie wissen, dass Teile der Schweizer Schlüsselindustrien - Maschinenindustrie, Elektro- und Medizinaltechnik, Metallindustrie, Uhrenindustrie - und deren Zulieferer seit über einem Jahr unter einer konjunkturellen Schwäche von Schlüsselmärkten leiden, zunächst von China und der deutschen Autoindustrie, und dass mit dem sogenannten Zollhammer der Vereinigten Staaten der Exportmarkt USA förmlich eingebrochen ist. Viele Unternehmungen haben in der Folge Kurzarbeit eingeführt. Allein in der Uhrenindustrie gibt es im Moment 150 Betriebe, die für Teile ihrer Produktion Kurzarbeit eingeführt haben.
Nach Beurteilung der Kommission und des Bundesrates sind dadurch in einem strategisch wichtigen Sektor der Schweizer Wirtschaft zahlreiche Stellen gefährdet. In vielen Familien weiss der Vater oder die Mutter gegenwärtig nicht, ob er oder sie an Weihnachten noch eine Stelle hat oder nicht. Wir sprechen hier nicht von strukturschwachen oder sonst geschwächten Betrieben. Es handelt sich zum grössten Teil um Unternehmungen, die wettbewerbsfähig sind und die hochqualifiziertes und zum Teil spezialisiertes Personal haben, die im Moment riskieren, geschlossen oder zumindest mit Entlassungswellen konfrontiert zu werden.
Ihre Kommission hat den beschriebenen Beschluss gefasst, und zwar in Form eines dringlichen Bundesgesetzes. Das bedeutet, dass die Vorlage befristet werden muss; sie wird es bis zum 31.[NB]Dezember 2028 sein. Es heisst aber auch, dass die Vorlage - vorausgesetzt, sie wird in dieser Session in beiden Räten beschlossen - bereits auf Ende der übernächsten Woche in Kraft treten kann.
Der Bundesrat hat dieses Mittel bereits zweimal angewendet. Wir sprechen immer von einer voraussichtlich vorübergehenden Beschäftigungskrise, nicht von einer dauerhaften Strukturkrise. Für eine dauerhafte Strukturkrise wäre die Kurzarbeit tatsächlich nicht das richtige Instrument. Es geht um eine sogenannte U-förmige Krise - es geht hinunter, es bleibt tief, dann geht es aber auch wieder hoch. Von dieser Ausgangslage gehen die Kommission und der Bundesrat aus. Der Bundesrat hat dieses Instrument bereits zweimal angewendet: einerseits 2008 und 2009 im Zuge der Finanzkrise, andererseits während der Corona-Pandemie. In beiden Fällen waren die Verlängerungen der Höchstarbeitszeitdauer begrenzt.
Im Moment geht der Bundesrat davon aus, dass 2500 bis 5000 Arbeitnehmende betroffen wären und dass von Kosten von 24 bis 45 Millionen Franken ausgegangen werden kann. Interessant ist in diesem Zusammenhang Folgendes: Die Kommission hat sich eine Studie zeigen lassen, die die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) anlässlich der Finanzkrise 2009 angefertigt hatte. Darin war das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Kurzarbeit abgewogen worden. Das relativ überraschende Ergebnis war, dass sich die Kosten und der Nutzen ungefähr aufwiegen, d.[NB]h., dass die Kosten im Grunde etwa netto null betragen. Wie kann das sein?
Zunächst kostet die Kurzarbeit die Arbeitslosenversicherung natürlich etwas, denn die entsprechenden Löhne müssen entschädigt werden. Aber gerade wegen der Kurzarbeit werden Entlassungen vermieden, und ein entlassener Mensch kostet die Arbeitslosenversicherung mehr als ein auf Kurzarbeit gesetzter Mensch. Deshalb, so hat die KOF herausgefunden, gleichen sich die Kosten hier ungefähr aus.
Der Bundesrat verlängerte die Höchstbezugsdauer bereits zweimal, das habe ich Ihnen gesagt. In der aktuellen Situation verlängerte er die Höchstbezugsdauer bereits im Jahr 2024, und zwar vom 1.[NB]August 2024 bis zum 31.[NB]Juli 2025. Am 14.[NB]Mai 2025 beschloss er eine Fortsetzung dieser Regelung, sodass die verlängerte Höchstbezugsdauer im Moment bis zum 31.[NB]Juli 2026 gilt.
Ohne eine weitere Verlängerung der Höchstbezugsdauer erreicht im Moment eine relativ grosse Zahl der betroffenen Unternehmungen die Grenze von 18 Monaten. Das heisst, wenn wir nicht verlängern, steigt nach Beurteilung der Kommission und des Bundesrates das Risiko von Entlassungen, zum Teil sogar von Massenentlassungen, und dies, wie gesagt, von spezialisiertem Personal bei leistungsfähigen, produktiven Unternehmungen. Eine Entlassung dieses spezialisierten Personals würde das volkswirtschaftliche Risiko mit sich [PAGE 782] bringen, dass im Falle eines Wiederaufschwungs kein entsprechendes Personal mehr gefunden werden könnte.
Wir haben vor uns ein dringliches Bundesgesetz, das befristet wäre und sofort in Kraft treten würde. Dieses Gesetz untersteht einem nachträglichen fakultativen Referendum. Es untersteht aber nicht der Ausgabenbremse.
Ihre Kommission hat sich eingehend mit der Vorlage beschäftigt. Sie hat mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen, dieses dringliche Bundesgesetz zur Annahme zu empfehlen. Es gibt eine Minderheit.
Ich bitte Sie mit der starken Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.