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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-09-10

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10

Wortprotokoll

Diese Motion wurde von Ihrer Kommission am 30.[NB]Juni 2025 beraten. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Einführung eines steuerlichen Abzugs für Vollzeiterwerbstätigkeit vorzulegen. Der Abzug soll unabhängig vom Zivilstand pro Steuersubjekt und sowohl für die Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern gelten.

Kollege Müller hat die Motion am 18.[NB]September 2023 eingereicht. Ihr Rat hat sie am 14.[NB]Dezember 2023 zur Vorberatung der WAK zugewiesen. Ziel der Zuweisung war auch, die Motion vor dem Hintergrund des Berichtes des Bundesrates zur Erfüllung des Postulates Walti 23.3752, "Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie", zu prüfen. Das war damals mit ein Grund für die Zuweisung. Der Bericht lag der Kommission aber nicht vor. Wir mussten die Motion aus zeitlichen Gründen trotzdem behandeln. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat und Ihre Kommission unterstützen das Ziel der Motion. Die Zielsetzung und der Handlungsbedarf sind anerkannt und werden unterstützt. Der Anteil der Teilzeitarbeit nimmt zu. Mit Blick auf die demografische Alterung und den sich verschärfenden Fachkräftemangel ist die Vollzeiterwerbstätigkeit, die Stärkung der Anreize zur Wiederaufstockung oder Aufstockung der Pensen grundsätzlich zu fördern. Der Motionär macht denn auch geltend, dass die Attraktivierung der Vollzeiterwerbstätigkeit längerfristig das wichtigste Instrument im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel sei. Vollzeitpensen verbesserten zudem die Altersvorsorge der Erwerbstätigen und dämmten das Wachstum der Ergänzungsleistungen ein.

Der Bundesrat hält fest, dass das geltende Steuerregime - also gemeinsame Besteuerung, Heiratsstrafe - ungünstige Erwerbsanreize erzeuge, dass das Parlament hier aber mit der verlangten Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung schon einen Weg eingeschlagen habe. Die Einkommenssteuer erzeuge grundsätzlich eine Verzerrung, weil das Einkommen aus Erwerbstätigkeit erfasst werde, nicht aber das Schatteneinkommen. Das Schatteneinkommen ist die überdurchschnittliche Freizeit, die auch einen Wert hat, sich natürlich aber nicht in den Steuerbeträgen niederschlägt.

Allerdings zeigten sich in der Kommission in der Detailberatung die Schwierigkeiten, die mit dem Konzept der Motion verbunden sind. Der beabsichtigte Steuerabzug führt zu Mitnahmeeffekten und zusätzlichen Mindereinnahmen. Es dürfte auch ein gewisser Mehraufwand bei den Steuerverwaltungen anfallen, und, ganz wichtig, es ergibt sich ein unerwünschter Schwelleneffekt. Bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent würde gemäss Wortlaut der Motion ein Steuerabzug gewährt, bei einem Beschäftigungsgrad von 99 Prozent bereits nicht mehr. Weitere Probleme ergeben sich bei der Definition von Vollzeiterwerbstätigkeit. Was ist eine Vollzeiterwerbstätigkeit? Wird dies bezogen auf die Wochenstunden oder auf die Ferien, die vielleicht unterschiedlich lang sind? All das müsste irgendwie einheitlich berechnet werden können. Und wie geht man mit Selbstständigerwerbenden um? Wie kann dort die Vollzeiterwerbstätigkeit gemessen werden?

Die Kommission lehnt die Motion aus den genannten Gründen zwar ab, will die Attraktivitätssteigerung von höheren Arbeitspensen jedoch weiterverfolgen. Sie hat beschlossen, sich vertiefter mit der Auswirkung von Transferleistungen auf den Beschäftigungsgrad zu befassen und diesbezüglich den Anpassungsbedarf zu prüfen.

Die Kommission beantragt mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie, dem zu folgen.