Fässler Daniel · Ständerat · 2025-09-10
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10
Wortprotokoll
Auch wenn der Bundesrat mit dem Antrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates einverstanden ist, den Vorstoss nicht abzuschreiben, muss ich doch namens der Kommission ein paar Ausführungen dazu machen.
Mit der am 16.[NB]Dezember 2016 eingereichten Motion der CVP-Fraktion - diesen Namen habe ich schon lange nicht mehr verwendet - wurde der Bundesrat beauftragt, "ein Monitoring zu den konkreten Auswirkungen der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung auf die Zuwanderung durchzuführen und bei ausbleibender Wirkung dem Parlament weitere arbeitsmarktbezogene Massnahmen oder Abhilfemassnahmen zu unterbreiten". Diese Motion wurde von beiden Räten einstimmig angenommen.
Der Bundesrat hat nun in seinem Bericht die Auffassung vertreten, das Anliegen der Motion sei mit der Publikation seines Berichtes vom 15.[NB]März 2024 mit dem Titel "Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials (Umsetzung Art. 121a BV)" erfüllt, und hat gestützt darauf die Abschreibung der Motion beantragt.
Die Kommission teilt diese Einschätzung nicht. Der erwähnte Bericht des Bundesrates befasst sich, wie es der Titel zum Ausdruck bringt, nur mit der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, nicht aber mit den Folgen auf die Zuwanderung.
Ich erinnere daran: Anlass zur Motion gab damals der strittige Entscheid des Parlamentes, sich bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative auf die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu beschränken, indem für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit eine Stellenmeldepflicht eingeführt wurde. Dieser Entscheid des Parlamentes war deshalb strittig, weil Artikel 121a der Bundesverfassung etwas anderes verlangt. In der Verfassung ist festgeschrieben, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuert und zu diesem Zweck die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.
Im Rahmen der damaligen parlamentarischen Debatte wurde bezweifelt, ob mit der Einführung einer selektiven Stellenmeldepflicht die Zuwanderung gesteuert werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde diese Motion eingereicht und damals auch von beiden Räten einstimmig gutgeheissen.
Dieser Auftrag ist, wie erwähnt, noch nicht erfüllt. Ich bin deshalb dankbar, dass auch der Bundesrat das so sieht und sich der Aufgabe noch annimmt.