Würth Benedikt · Ständerat · 2025-09-10
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10
Wortprotokoll
Ich habe ein gewisses Verständnis für die rechtlichen Argumente der Kollegen Schwander und Fässler. Die Frage des rechtlichen Ermessens und dessen Einräumung kann man stellen. Wenn man aber sagt, der Bundesrat handle unrechtmässig, dann muss man sich die Anschlussfrage stellen, ob Unrecht weiteres Unrecht rechtfertigt. Insofern ist ihr Votum vielleicht inkonsequent.
Die Kernfrage ist am Ende eben doch die Präzedenzwirkung dieser Motion. Herr Fässler hat die zeitlichen Verhältnisse dargelegt: Bis es zu einem Bundesratsentscheid kommt, gibt es verschiedene Phasen. Die erste Phase ist das Ämterkonsultationsverfahren. Dort gibt es nach dem Öffentlichkeitsgesetz ja einen Anspruch auf Herausgabe von Akten, ausser es gibt triftige Gründe. Die Herausgabe ist erst möglich, nachdem der Bundesratsentscheid gefallen ist. Das Ämterkonsultationsverfahren ist vorgelagert. Dann gibt es das Mitberichtsverfahren, das einige Tage um die Bundesratssitzung herum startet und das im Prinzip schon Teil der Meinungsbildung und Entscheidfindung der Regierung ist. Die Regierung macht die Entscheidfindung nicht am Mittwoch- oder Dienstagmorgen, je nachdem, wann sie tagt, sondern der ganze Prozess beginnt früher. Darum ist die Frage der Präzedenzwirkung dieser Motion schon sehr relevant, und dessen müssen wir uns bewusst sein.
Artikel 177 Absatz 1 unserer Bundesverfassung hält klipp und klar fest: "Der Bundesrat entscheidet als Kollegium." Kollegialität, so habe ich es jeweils gehalten, ist dann gut und funktioniert nur dann, wenn diese Kollegialität auch belastbar ist. Was heisst das konkret? Das heisst, dass jedes Mitglied einer Regierung seine Meinung völlig frei und ohne die Befürchtung zu haben, dass etwas publik wird, äussern kann. Sie können jetzt sagen, das sei eine naive Vorstellung in Zeiten der ständigen Indiskretionen. Vielleicht ist es das, aber umgekehrt müssen wir uns auch die Frage stellen, wieso wir eine Regierung haben, die in verschiedenen Fragen oder Krisen nicht unbedingt handlungsfähig oder ausreichend handlungsfähig gewesen ist. Ich habe die Antwort von Bundesrat Maurer im "Tages-Anzeiger" vom 10.[NB]Januar auf die Frage, wieso er den Bundesrat jeweils hier nicht ausreichend informiert habe, in diesem Saal schon einmal zitiert, und zwar im Zusammenhang mit der Beratung des PUK-Berichtes. Es ist schon eine bedenkliche Antwort. Er sagte sinngemäss, dass er befürchtet habe, dass es zu Leaks komme, und daher seien nur knappe und mündliche Informationen erfolgt. Die PUK hatte das alles aufgearbeitet. Je sensibler eine Situation also ist, desto weniger wird schriftlich informiert. Das muss uns natürlich zu denken geben in einer Zeit, in der wir Multikrisen haben.
Jetzt gehen wir mit dieser Motion noch einen Schritt weiter. Wenn man sich jetzt wieder auf die Seite der Regierung stellt und überlegt, wie man als Mitglied einer Regierung die Situation antizipieren würde, dann heisst das doch nichts anderes, als dass ein Regierungsmitglied zu befürchten hat, dass das Parlament, wenn wir diese Motion annehmen, irgendwann in irgendeinem Kontext mittels Motion verlangt, einen Mitbericht herauszugeben. Eine solche Regierung ist doch als Ergebnis davon geschwächt, dann kann man nicht mehr von Kollegialität reden. Dann ist diese Kollegialität nicht mehr belastbar, und dann werden wir eine weitere Personalisierung des Politbetriebs haben, obwohl unsere Verfassung sagt, der Bundesrat entscheidet und handelt als Kollegium. Das ist doch der Punkt in dieser Motion.
Ich bitte Sie, hier auch staatspolitisch eine gute Abwägung zu machen und aufgrund dieser Überlegungen Nein zu sagen zu dieser Motion. Wir sagen immer, die Stärke der Schweiz seien die Institutionen, aber Hand aufs Herz: Kollegialität und Konkordanz sind mittlerweile ein Lotterbett, und ich möchte dieses Lotterbett eigentlich nicht mit solchen Motionen noch schwächer machen.
Wir reden heute von Non-Papers, wir reden von Non-Meetings, weil wir offenbar auf Stufe der Regierung keine Papiere mehr austauschen können. Das alles muss uns doch zu denken geben. Wie gesagt, wenn man selber betroffen ist und sich überlegt, was man eigentlich noch sagen und vor allem den Kolleginnen und Kollegen in der Regierung noch schriftlich übermitteln kann, und wenn man gleichzeitig immer das Gefühl hat, dass das Parlament irgendwann mit einer Motion kommt, dann funktioniert dieses System nicht mehr.
Darum bitte ich Sie im Interesse der Institutionen, diese Motion nicht zu überweisen.