Zryd Andrea · Nationalrat · 2025-09-10
Zryd Andrea · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-10
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission beschäftigte sich im April 2025 mit den Motionen der SiK-S mit den Titeln "Hoogan-Abgleich beim Verkauf von Tickets für Sportveranstaltungen" und "Mit den Kantonen die aktuellen Mittel zur Bekämpfung des Hooliganismus evaluieren". Der Ständerat nahm beide Motionen im Dezember 2024 an, und zwar mit 29 zu 14 Stimmen bzw. mit 29 zu 12 Stimmen. Im Gegensatz zur SiK-S konnte sich Ihre Kommission eine sehr breite Meinung bilden; wir erweiterten den Kreis der Anhörungsteilnehmenden nämlich deutlich. Anwesend waren der CEO der Swiss Football League sowie Vertretungen diverser Fussballclubs, der Super League, der Fanarbeit und des Datenschutzes sowie der KKJPD und der KKPKS. Seitens der Verwaltung war das Fedpol einschliesslich der Kriminalprävention dabei. [PAGE 1397]
Was fordern die beiden Motionen? Die erste Motion möchte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Revision von Artikel 24a des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit zu unterbreiten. Der Bund soll die Kompetenzen bekommen, Hoogan-Daten gegenüber Ticketverkaufsstellen für Sportveranstaltungen bekannt zu geben. Die gesetzliche Grundlage soll es den Ticketverkaufsstellen ermöglichen, beim Verkauf von Tickets einen Hoogan-Abgleich vorzunehmen und Personen, welche mit einer Massnahme in der Hoogan-Datenbank registriert sind, den Ticketverkauf zu verwehren. Mit der zweiten Motion wird gefordert, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen evaluiert, ob Gesetzesänderungen auf Bundesebene die Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen allenfalls verbessern könnten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung beider Motionen.
Zur ersten Motion: Es gibt bereits eine sinnvollere Lösung für den Abgleich mit den Hoogan-Daten. Nach geltendem Bundesrecht können diese Daten schon heute an Organisatoren von Sportveranstaltungen weitergegeben werden. Konkret heisst das, dass Sportvereine bei den Zutrittskontrollen die Ausweise der Besucherinnen und Besucher mit den Hoogan-Daten abgleichen können und in der Hoogan-Datenbank verzeichneten Personen den Zutritt verwehren dürfen. Die Bewilligungsbehörden für Fussball- und Eishockeyspiele sind die Kantone und die Städte. Diese können einen solchen Hoogan-Datenabgleich, gestützt auf das Hooligan-Konkordat, bereits heute anordnen. Für solche Kontrollen beim Stadioneinlass braucht es keine Rechtsänderung, weder aufseiten des Bundes noch aufseiten der Kantone. Entscheidend ist nicht, wer das Ticket kauft, sondern wer vor dem Eingang des Stadions steht.
Zur zweiten Motion: Die Arbeitsgruppe hatte bereits getagt; aus diesem Grund befand es die Kommissionsmehrheit nicht für nötig, noch einmal das Gleiche aufzugleisen. Es handle sich um die bereits bestehende Arbeitsgruppe, es habe daher keinen Sinn, genau das Gleiche noch einmal zu evaluieren. Die Ergebnisse wurden im Ständerat bereits aufgezeigt.
Was waren im Detail die Argumente der Mehrheit gegen die Motion? Nach den Anhörungen wurde vielen bewusst, dass genügend Massnahmen vorhanden sind, dass es jedoch bei der Umsetzung hakt bzw. dass die Kantone und allenfalls die Städte und die Clubs stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Es wurde auch moniert, dass es Datenschutzprobleme geben könnte. Ein weiterer Punkt war, dass die meisten Fans friedlich unterwegs sind und man mit einer Verschärfung auch eine grosse Zahl friedlicher Fans abstrafen würde. Ausserdem war unklar, wie die Bündeltickets und die Sitzplatztickets organisiert werden sollen. Es wurde erklärt, dass es bereits ein Rayonverbot gibt; das gilt für alle Kantone ausser einem. Man hat also bereits genügend Massnahmen zur Verfügung. Die Erfahrung im Ausland zeigt, dass[NB]personalisierte[NB]Tickets wenig nützen. Man denke beispielsweise an Italien, wo es personalisierte Tickets gibt. Wir alle wissen, dass der Hooliganismus in Italien ein riesiges Problem ist.
Was waren die Argumente für die Motion, also die Argumente der Minderheit? Dazu gehörten das Hin- und Herschieben der Verantwortung von Clubs zu Kantonen usw., die hohen Polizeikosten, aber auch die Tatsache, dass die Meldepflicht sehr hohe Hürden hat und dass die Gerichte nur selten Massnahmen aussprechen würden.
Beide Motionen wurden schliesslich abgelehnt, die erste mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung und die zweite mit 17 zu 8 Stimmen.