Fässler Daniel · Ständerat · 2025-09-10
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10
Wortprotokoll
Ich möchte schon einige Sachen richtigstellen, die der Minderheitssprecher jetzt ausgeführt hat, komme aber zuerst auf die Ausgangslage zu sprechen. Im August des letzten Jahres - Sie erinnern sich - wurde nicht zum ersten Mal bekannt, dass es bei der Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden zu Betrug und Fälschungen gekommen war. Das ist in einer Demokratie nicht zu tolerieren. Daher ist es richtig und gut, haben die Bundeskanzlei und der Bundesrat entschieden, Strafanzeige einzureichen. Es ist zu hoffen, dass die Bundesanwaltschaft bei der Bearbeitung dieser Strafanzeigen auch vorwärtsmacht und dabei Erfolge erzielt.
Die mediale und politische Reaktion liess berechtigterweise nicht auf sich warten. Im Nachgang dazu wurden Vorstösse eingereicht, die Motion Mühlemann ist einer davon. Wie gesagt, fordert die Motion Mühlemann vom Bundesrat die Schaffung der rechtlichen Grundlage, damit Unterschriftensammlungen künftig nur noch digital stattfinden. Mit der vom Nationalrat auf Antrag der SPK-N beschlossenen Änderung wurde die Forderung der Motion deutlich abgeschwächt. Es wird nur noch verlangt, dass Unterschriftensammlungen künftig als gleichwertige Alternative zu den heute physisch durchgeführten Unterschriftensammlungen auch über digitale Kanäle stattfinden können.
Wir haben also heute nur noch darüber zu entscheiden, ob wir die Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung unterstützen oder ob wir zur Feststellung kommen, dass es die Motion nicht mehr brauche. Dazu möchte ich ein paar Ausführungen machen. Kollege Zopfi hat das richtig festgestellt: Seit unser Rat die Motion Mühlemann gutgeheissen und die SPK des Nationalrates im März dieses Jahres die nun vorliegende Änderung beschlossen hat, hat sich die Ausgangslage geändert, und zwar aus zwei Gründen.
Erstens hat der Nationalrat in der letzten Sommersession - der Berichterstatter der Kommission hat es erwähnt - sechs gleichlautende Motionen angenommen, die für Unterschriftensammlungen einen Versuchsbetrieb mit E-Collecting fordern. Im gleichen Zug nahm der Nationalrat die ebenfalls gleichlautende Motion Michel Matthias 24.3905 an, die unser Rat schon in der Wintersession des letzten Jahres unterstützt hatte. Somit hat der Bundesrat den Auftrag, einen Versuchsbetrieb mit E-Collecting durchzuführen, bereits erhalten - und er hatte die Umsetzung schon vor der Auftragserteilung in Angriff genommen.
Damit komme ich zum zweiten Grund, weshalb sich die Ausgangslage geändert hat: Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Botschaft vom 30.[NB]April 2025 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor, für Versuche mit elektronischen Unterschriftensammlungen im neuen Artikel 84a eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das ergibt Sinn. Damit wird im Sinne des Motionärs ein Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht, gleichzeitig aber - analog zum E-Voting - zuerst die Praxistauglichkeit getestet.
Der Nationalrat wird diese Revisionsvorlage noch im Verlauf der aktuellen Herbstsession beraten, gemäss Programm am 18.[NB]September. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat gehe ich davon aus, dass sich die Mehrheit der SPK-N durchsetzen wird. Unsere Kommission, also die SPK-S, wird sich schon in zwei Monaten mit der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte befassen und dem Anliegen der von unserem Rat gutgeheissenen Motion Mühlemann Rechnung tragen können. Ich gehe davon [PAGE 810] aus, dass sich unser Rat bereits an der kommenden Wintersession mit der Vorlage befassen wird. Stimmt das Parlament schliesslich dem Antrag des Bundesrates zu, kann dieser schon[NB]bald[NB]Versuche zur elektronischen Unterschriftensammlung für Wahlvorschläge, fakultative Referenden und Volksinitiativen durchführen oder zulassen.
Herr Kollege Zopfi, die Hoheit liegt beim Parlament. Das Parlament hat es in der Hand, sich im Rahmen der Beratungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte mit der digitalen Unterschriftensammlung zu befassen. Gemäss Antrag des Bundesrates kann ein Versuchsbetrieb eingeführt werden, aber Sie können in der Kommission und im Rat auch Anträge für eine definitive Einführung stellen.
Bei dieser neuen Ausgangslage macht ein Festhalten an der Motion in der geänderten Fassung keinen Sinn mehr. Wir müssen keinen Auftrag mehr erteilen, da wir uns bereits in der Umsetzung befinden.
Herr Kollege Mühlemann, ich glaube, Sie haben mit Ihrer Motion in der abgeänderten Fassung das Ziel weitgehend erreicht. Es ist kein Marschhalt, den die Kommissionsmehrheit einlegen will, vielmehr gehen wir rasch einen pragmatischen Schritt vorwärts.
Ich bitte Sie daher, zusammen mit der Mehrheit der Kommission die Motion definitiv abzulehnen.