Lexipedia

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-09-10

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-10

Wortprotokoll

Mit meiner starken Minderheit I, also mit dem ganzen Konzept, das von fast der Hälfte der Kommission mitgetragen wird, sind die wesentlichen Elemente der Finanzierung fein austariert und abgestimmt, um die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente vorerst zu sichern und dieses wichtige Sozialwerk auf robusten Grundlagen weiterzuführen. Der rote Faden im Konzept ist eine Finanzierung aus drei Quellen.

Erstens sind das Lohnprozente. Sie haben es in der Eintretensdebatte gehört: Das Ergebnis der Volksabstimmung hat gezeigt, dass es nicht nur Rentenbeziehende waren, die ein Ja in die Urne legten. Es besteht der Vorteil, dass Rentenbeziehende nicht mit Lohnprozenten belastet werden. Bei uns sagt man: "Vo nütz chont nütz." Oder anders gesagt: Wenn man zur 13.[NB]AHV-Rente Ja sagt, dann muss man sich auch bewusst sein, dass das etwas kostet. [PAGE 1420]

Die zweite Quelle ist die Mehrwertsteuererhöhung. Das ist vor allem für Familien und Personen mit tiefem Einkommen spürbar. Preiserhöhungen treffen diese Haushalte härter als Haushalte von Grossverdienern. Deshalb muss auch diese Erhöhung moderat ausfallen.

Die dritte Quelle, der Bundesbeitrag, ist zwar nicht Teil meiner Minderheit und wird mit einer separaten Abstimmung bei Artikel 103 AHVG behandelt. Aber auch dieser Bundesbeitrag, der nicht gesenkt werden soll, trägt zur Finanzierung bei.

Diese Elemente ergeben in der Summe eine Mischfinanzierung, die zwei wichtige Ziele erreicht. Erstens ist es das Ziel der Solidarität zwischen den Generationen. Das ist bei den Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer, die auch die konsumierenden Altersrentnerinnen und Altersrentner bezahlen, inkludiert. Zweitens ist es das Ziel, dass wir Verantwortung für eine Finanzierungslösung hinsichtlich der 13.[NB]AHV-Rente übernehmen. Wir nehmen damit diese Verantwortung wahr.

Meine Minderheit entspricht dem Entscheid des Ständerates mit zwei wichtigen Änderungen. Die erste Änderung betrifft die Höhe der Lohnbeiträge und das Ausmass der Mehrwertsteuererhöhung. Die zweite Änderung besteht in der Frist bis 2035 für die zweite Etappe der Mehrwertsteuererhöhung, welche für die Abschaffung des Plafonds für die AHV-Ehepaarrenten vorgesehen ist.

Bei den Lohnprozenten beantrage ich, die Beiträge an die AHV um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen und den Lohnbeitrag der ALV von 2,2 auf neu 2 Prozent zu senken. Damit ergibt sich eine Nettomehrbelastung von 0,1 Prozentpunkten, also für den Arbeitgeber 0,05 Prozentpunkte und für den Arbeitnehmer 0,05 Prozentpunkte. Beim schweizerischen Medianlohn von 84[NB]500 Franken pro Jahr oder rund 7000 Franken pro Monat ergibt das für einen Arbeitnehmer einen höheren Abzug von Fr. 3.50 pro Monat, ebenfalls für den Arbeitgeber. Das ist in meiner Betrachtung tragbar und verdaubar, und es entspricht weniger als den Kosten für einen Kaffee pro Monat.

Noch kurz zur Arbeitslosenversicherung: Das Vermögen der Arbeitslosenversicherung ist in den letzten rund zehn Jahren von einem Schuldenstand von über 6 Milliarden Franken im Jahr 2010 auf Reserven von rund 6,8 Milliarden Franken Ende 2023 angewachsen, dies aufgrund der Erhöhung der Lohnabzüge im Jahr 2011 - damals wurden die Beiträge um 0,2 Prozentpunkte erhöht - und natürlich auch wegen der anhaltend tiefen Arbeitslosenquote. Die damalige Erhöhung kann jetzt für die Teilfinanzierung der 13.[NB]AHV-Rente rückgängig gemacht werden.

Auch eingebettet in mein Konzept ist ein Interventionsmechanismus beim AHV-Fonds. Sollte dieser unter 80 Prozent des Soll-Bestandes sinken, wäre eine Erhöhung um weitere 0,3 AHV-Lohnprozentpunkte möglich. Bei der Mehrwertsteuer beantrage ich, die Erhöhung in einem ersten Schritt um 0,4 Prozentpunkte vorzunehmen und in einem zweiten Schritt um weitere 0,4 Prozentpunkte, um die Aufhebung des Plafonds bei den Ehepaarrenten, wie es auch die Mitte-Initiative fordert, zu finanzieren. Allerdings will ich diesen Schritt nur bis 2035 möglich machen. Anders gesagt: Wenn der Plafond oder die Höhe der Maximalrenten für Ehepaare bis 2035 nicht aufgehoben wird, kann diese zweite Erhöhung nicht vorgenommen werden. Das gibt Rechtssicherheit und Klarheit für die vorausschauende Finanzierung der Ehepaar-Altersrente und schränkt insofern ein, als dieser Teil der Mehrwertsteuer nur für die AHV verwendet werden darf.

Dieses Konzept ist möglich geworden, nachdem vom BSV mit den aktualisierten Finanzperspektiven neue Zahlen publiziert worden sind. Diese zeigen bei der AHV ein geringeres Umlagedefizit, im Jahr 2030 von rund 600 Millionen Franken und im Jahr 2035 von rund 1,7 Milliarden Franken.

Zusammenfassend kann ich sagen: Mit der Zustimmung zu diesem Minderheitsantrag I legen Sie die solide Basis, um die 13.[NB]AHV-Rente zu finanzieren. Sozialversicherungsbeiträge der AHV und der ALV werden gesamthaft nur wenig angehoben, und die etappierte Mehrwertsteuererhöhung hilft aktuell und kann nur dann ein zweites Mal erhöht werden, wenn bei der Ehepaar-Altersrente ein weiterer Finanzierungsbedarf vorhanden ist. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesem Konzept zustimmen.

Ich habe noch eine weitere Minderheit bei Ziffer II Artikel 1bis zu erläutern. Ich beantrage Ihnen, die Entwürfe 2, also dort, wo es um die AHV-Lohnbeiträge geht, und 3, dort, wo es um die Mehrwertsteuer geht, nicht zu koppeln. Wir wissen, die Mehrwertsteuererhöhung hat die Hürde von Volk und Ständen zu überwinden. Bei der Erhöhung des AHV-Lohnbeitrags sowie des Bundesbeitrags untersteht das Gesetz dem fakultativen Referendum. Wer nun gegen eine Erhöhung der AHV-Lohnprozente ist, kann das Referendum ergreifen, die politischen Wege sind offen.

Bei einer Koppelung der beiden Entwürfe besteht meines Erachtens das grosse Risiko, dass weder Mehrwertsteuer- noch AHV-Beiträge oder die Beibehaltung des aktuellen Bundesbeitrags verankert wird - wir würden mit leeren Händen dastehen. Das wäre keine verantwortungsvolle Haltung für die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente. Denn diese wird bereits in fünfzehn Monaten erstmals bezahlt und belastet die AHV-Rechnung.

Ich bitte Sie deshalb, auch diese Minderheit zu unterstützen.