Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-09-10
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-09-10
Wortprotokoll
Wir sind vom Volk gewählt. Dieses hat mit deutlichem Mehr entschieden, dass es eine 13.[NB]AHV-Rente will. Dieser Entscheid ist auch mit unserer Bundesverfassung kongruent: "Die [AHV-]Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken." So steht es in Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung. "Den Existenzbedarf decken", heisst es. Heute liegt die AHV-Rente zwischen 1260 und 2520 Franken. Ist das der Existenzbedarf? Aktuell wird die Bundesverfassung sicher nicht eingehalten. Zwar ist das mit der 13.[NB]AHV-Rente auch immer noch nicht der Fall, aber man liegt damit doch schon etwas näher am Existenzbedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einschliesslich Kollege Graber, der gerade nicht im Saal ist: Es geht heute nicht darum, ob Sie persönlich für oder gegen die 13.[NB]AHV-Rente waren. Das Volk erwartet heute bei der Umsetzung des Volkswillens von uns 200 Nationalrätinnen und Nationalräten eine staatsmännische bzw. staatsfrauische Haltung. Eine Abstrafung bei der Finanzierung goutiert das Volk nicht. Deshalb hält die Grüne Fraktion Wort und unterstützt die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente durch Lohnbeiträge, wie wir das bereits während der Abstimmungskampagne immer und immer wieder gesagt haben. Lohnbeiträge - Sie wissen das - sind sozial gerechter als eine Finanzierung über Mehrwertsteuerbeiträge. Auch in der Bundesverfassung sind die Lohnbeiträge fester Bestandteil der Finanzierung der AHV-Renten; die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu bezahlen. Auch das ist in Artikel 112 der Bundesverfassung geregelt.
Weiter sieht die Bundesverfassung für die Finanzierung auch Bundesbeiträge vor. Gemäss Bundesverfassung können wir bis zu 50 Prozent der AHV-Ausgaben durch Bundesbeiträge decken. Wie viel decken wir denn heute durch Bundesbeiträge? Es sind lediglich 20,2 Prozent, und das ist weit entfernt von dem, was wir gemäss Bundesverfassung decken könnten. Jetzt noch Kürzungen bei den Bundesbeiträgen vorzunehmen, lehnt die Grüne Fraktion dezidiert ab.
Warum sollen wir uns, wir hier im Saal und der Bundesrat, wenn wir uns ADS-15-Drohnen für die Armee leisten, die wir nicht oder nur sehr beschränkt einsetzen können, dann nicht auch für ein würdevolles Alter einsetzen und uns ein solches auch leisten können? Gehen wir so mit unserer älteren Bevölkerung um? Eine Klammerbemerkung für diejenigen, die es nicht mitbekommen haben: Die besagten Drohnen können weder bei eisigen Temperaturen noch in der Nacht oder bei Bodennebel fliegen; dies einfach zur Erinnerung.
Contre coeur bzw. als kleinstes aller Übel unterstützt die Grüne Fraktion den Kompromiss des Ständerates, der eine Finanzierung durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorschlägt. Die Grüne Fraktion lehnt sämtliche Anträge der SGK-N ab, die den Willen des Volkes missachten. Die Grüne Fraktion lehnt Anträge ab, die lediglich eine befristete Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente beinhalten. Das Ziel dieser Befristungsanträge ist zu durchsichtig. Die Minderheit IV (Silberschmidt) verfolgt nur ein[NB]Ziel:[NB]die[NB]Erhöhung des Rentenalters. Er beantragt, das Referenzalter um sechs Monate anzuheben, und zwar in Schritten von zwei Monaten pro Kalenderjahr. Das Volk verwarf diese Idee der Erhöhung vor 18 Monaten an der Urne mit fast 75 Prozent Nein-Stimmen klar. Und jetzt, nach nur 18 Monaten, kommt ein erneuter Versuch, als ob das Volk niemand wäre - das ist eine Zwängerei.
Alle, die das möchten, dürfen gerne weiterarbeiten. Aber lassen Sie Personen, die es verdient haben und die es möchten, in den wohlverdienten Ruhestand gehen.
Die Grüne Fraktion unterstützt jeweils die Minderheit III (Porchet), die die Beschlüsse des Ständerates verteidigt und einer Finanzierung, wie sie dem Volk im Abstimmungskampf versprochen worden ist, am nächsten kommt.
Besten Dank für die Unterstützung des Beschlusses des Ständerates und der Minderheit III (Porchet).