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Roth Franziska · Ständerat · 2025-09-11

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-11

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit beantrage ich, die Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen auf maximal das Dreifache zu erhöhen - so, wie es der Nationalrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen hat. Nur eine lineare Erhöhung bis zum dreifachen Betrag ermöglicht eine verhältnismässige Beteiligung an den realen Mehrkosten bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Je nach Behinderung brauchen diese Kinder eine ganz unterschiedlich intensive Betreuung. Eine Limitierung auf den zweifachen Betrag wird den tatsächlichen Kosten, die einige Familien zu tragen haben, nicht gerecht und erschwert den Zugang ihrer Kinder zur familienergänzenden Betreuung.

Ich möchte diesen dreifachen Bedarf an einem realen Beispiel aus einer Kita verdeutlichen. Gleichzeitig möchte ich aber auch erwähnen, dass ich aus beruflichen Gründen viele solche Beispiele kenne. Das reale Beispiel: Ein dreieinhalbjähriges Mädchen mit Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung benötigt fast durchgehend eine Eins-zu-eins-Begleitung. Sie reagiert auf Stress mit Erbrechen, sie schreit oder erstarrt, wenn andere Kinder ihr zu nahe kommen, und kann nur einschlafen, wenn eine vertraute Bezugsperson anwesend ist. Ohne intensive Betreuung wäre die Teilhabe in der Kita nicht möglich. Mit der passenden engen Unterstützung und einem Betreuungsfaktor 3 kann sie jedoch Erfahrungen sammeln und, wie alle anderen Kinder auch, lernen und gefördert werden, sodass ihr der Einstieg in den Regelkindergarten ermöglicht wird. Das ist eine Chance, die dem Mädchen sonst auf jeden Fall verwehrt bleibt. Und genau das ist der Kern dieses Antrags. Es geht also nicht um ein "nice to have" oder gar um Luxus, sondern um reale, belegbare Mehrkosten, die Familien nicht alleine tragen können.

Dieses Mädchen hat das seltene Glück, dass es in einer der wenigen Schweizer Gemeinden lebt, die Mehrkosten finanzieren. Im Kanton Solothurn stimmen wir am 28.[NB]September über ein Kinderbetreuungsgesetz ab. Der Kanton Solothurn beteiligt sich zu 100 Prozent an den Mehrkosten für Plätze für Kinder mit Behinderungen. Es wäre schön, wenn der Bund hier auch mit unterstützen und ein Bekenntnis zu jedem Kind ablegen würde, egal, wie es auf die Welt gekommen ist.

Für die Mehrheit der Familien bedeutet die fehlende Finanzierung nämlich, dass eine externe Betreuung nicht möglich ist und ein Elternteil die Erwerbstätigkeit aufgeben muss. Die erhöhte Betreuungszulage wäre ein bedeutender Beitrag an die Mehrkosten, auch wenn diese mit dem Faktor 3 bei Weitem noch nicht gedeckt sind. Somit entstehen auch keine Fehlanreize. Auch mit der erhöhten Zulage leisten die Eltern einen substanziellen Eigenanteil. Aber wir ermöglichen den Kindern damit die Teilhabe von Anfang an, und wir ermöglichen den Eltern damit, die Teilhabe am Arbeitsmarkt aufrechtzuerhalten. Eine Begrenzung auf den maximal zweifachen Betrag verkennt diesen Bedarf und setzt zudem ein problematisches Signal an Kantone, in denen weiterhin behinderungsbedingte Mehrkosten in erheblicher Höhe anfallen und zusätzliche kantonale Beiträge unabdingbar sind.

Es gibt schätzungsweise 500 Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter, deren Betreuungsmehraufwand mehr als doppelt so gross ist. Die Mehrkosten sind aufgrund der geringen Anzahl und in Anbetracht der späteren Einsparungen, auch durch eine bessere Integration in den Kindergarten und die Schule, eigentlich vernachlässigbar. Im Rahmen einer Analyse des Luzerner Kita-plus-Programms hat man die Auswirkungen von Investitionen in Plätze für Kinder mit Behinderungen untersucht. Professor Zimmermann von der Universität Luzern geht davon aus, dass bei der Übernahme der Mehrkosten rund 50 Prozent an die Gesellschaft und somit an den Staat oder die Gemeinden und Kantone zurückfliessen. Hinzu kommen die positiven Beschäftigungseffekte bei den Eltern. Bei Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sind die volkswirtschaftlichen Auswirkungen besonders bedeutend, da diese Eltern halt auch öfters zu den Working-Poor zählen.

Da die Studie von Marc Zimmermann auf leichtere Behinderungen fokussierte, ist zu beachten, dass der genannte Effekt bei schweren Behinderungen noch stärker sein dürfte. Zu beachten sind gemäss Marc Zimmermann auch weitere finanzielle Aspekte. Ich möchte noch in Erinnerung rufen: Eine Behinderung kann Folgekosten wie beispielsweise Sonderschulungen, Heimplatzierungen und IV-Renten nach sich ziehen. Frühe Integration und angemessene Förderung können die Chancen für die Inklusion in Regelstrukturen und die Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen. Gelingt diese Integration in Regelschule, Familie und Arbeitsmarkt, hat das grosse Auswirkungen auf die späteren Kosten, denn die Werte sinken. Es lassen sich somit hohe Kosten vermeiden.

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie deshalb, unseren Antrag anzunehmen und den maximal dreifachen Betrag zu ermöglichen. Damit schliessen wir weniger Kinder aus und schaffen Wahlfreiheit für ihre Eltern. [PAGE 822]