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Flach Beat · Nationalrat · 2025-09-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-09-11

Wortprotokoll

Ich spreche vor allen Dingen zu meiner Minderheit I im Zusammenhang mit den Fragen, wer Berater ist und wo die Berater entsprechend Sorgfaltspflichten haben. Es geht in der Bestimmung um eine mögliche Kompromissvariante, die auch der Ständerat einmal diskutiert hat. Der Ständerat hat insgesamt alle Personen ausgenommen, die von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassen sind. Die Kommission des Ständerates hatte noch eine andere Version, und zwar eine kleinere Ausnahme, vorgeschlagen: "Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind Berater für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle im Sinne des OR." Das heisst, dass sie zwar für diese Tätigkeiten davon ausgenommen sind, für andere das Gesetz dann aber eben trotzdem gilt.

Entsprechend bitte ich Sie, hier die Minderheit I zu unterstützen und die Sorgfaltspflichten so zu formulieren respektive die Frage zu klären, wann ein Berater erfasst ist und wann nicht, sodass wir die Mindeststandards einhalten, die wir in diesem Zusammenhang eigentlich versprochen haben. Das hat dann auch einen Zusammenhang mit der Frage in Artikel 18a, ob Anwältinnen und Anwälte und Notare dem Geldwäscherei-Kontrollbeauftragten dem Berufsgeheimnis unterliegende Informationen geben müssen oder nicht. Ich bitte Sie, auch dort der Minderheit zu folgen.