Würth Benedikt · Ständerat · 2025-09-11
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-11
Wortprotokoll
Hier geht es um eine Frage, die wir eigentlich schon in der ersten Runde klar entschieden hatten. Konkret und im Regelfall sprechen wir hier von Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Wenn sie [PAGE 823] ihr Kind in der Schweiz, also am Arbeitsort, betreuen lassen, dann ist es klar, dass sie die Betreuungszulage bekommen. Wird das Kind aber im Wohnortstaat betreut, soll die Betreuungszulage eben nicht exportiert werden können.
Die Frage des Exports der Betreuungszulagen wurde kontrovers diskutiert. Die Verwaltung stellt sich auf den Standpunkt, dass ein solcher Nichtexport freizügigkeitswidrig wäre. Die Kommissionsmehrheit ist zwar der Meinung, dass nicht auszuschliessen ist, dass es tatsächlich freizügigkeitswidrig ist. Wir haben aber auch festgestellt, dass es dazu in der EU keine höchstrichterlichen Entscheide des EuGH gibt und wir es insofern auch darauf ankommen lassen können. Wir werden dann sehen, ob diese Bestimmung, falls sie so in Kraft treten sollte, dereinst Thema in einem gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen sein wird. Diesbezüglich lassen wir es, wie gesagt, ein Stück weit darauf ankommen.
Weiter haben wir die Frage geklärt, ob es irgendwelche neuen Sachverhalte oder Elemente aus dem Vernehmlassungspaket zu den Bilateralen III gibt. Das ist nicht der Fall.
Zusammengefasst: Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass wir hier festhalten und den Export der Betreuungszulagen nicht einräumen sollten.