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Flach Beat · Nationalrat · 2025-09-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-09-11

Wortprotokoll

Die Grünliberale Fraktion ist auf das Gesetz eingetreten, und wir haben in der Kommissionsberatung einige Anträge gestellt, die ich hier noch einmal vertieft diskutieren möchte. Die Frage, die sich im Grundsatz stellt, ist die folgende: Ist die Schweiz von Geldwäscherei oder von organisierter Kriminalität betroffen? Und ich glaube, die Antwort darauf kann man klipp und klar geben: Ja, sie ist es. Es gibt auch entsprechende Untersuchungen dazu. Die Direktorin des Fedpol hat 2024 gesagt, dass die Mafia die Schweiz zweifellos infiltriert hat, und das nicht nur in dem Sinne, dass sie aus der Schweiz heraus kriminelle Organisationen führt, sondern dass sie mittlerweile bereits innerhalb der Schweiz tätig ist und Schweizer Firmen infiltriert werden. Das Ticino Observatory on organised crime weist darauf hin, dass[NB]die[NB]italienische Mafia in der Schweiz aktiv ist und bereits in die Wirtschaft und in den Verwaltungsbereich eingedrungen ist.

Darum ist es wichtig, dass die Beraterinnen und Berater von der Geldwäschereigesetzgebung erfasst werden. Die Kommission des Ständerates wollte in Artikel 2 Absatz 4bis festhalten, dass die Beraterinnen und Berater in ihrer Tätigkeit als Revisionsstelle im Sinne des Obligationenrechts vom Geltungsbereich ausgenommen sind. Das macht Sinn. Darum bitte ich Sie namens der Grünliberalen Fraktion, bei Artikel 2 Absatz 4bis der Minderheit Flach zu folgen.

In Artikel 2 Absatz 4ter hat der Ständerat beschlossen, in Anbetracht des tiefen Risikos von Geldwäscherei usw. seien Grundstücke und Rechtseinheiten im Wert von unter 5 Millionen Franken vom Geltungsbereich ausgenommen, soweit der Kaufpreis ausschliesslich über dem Gesetz unterstellte Banken oder andere Finanzintermediäre geleistet werde - als ob Liegenschaften in bar bezahlt würden. Es ist schon gesagt worden: Liegenschaften zu einem Preis von 5 Millionen Franken sind relativ selten in der Schweiz. Der grösste Teil der Liegenschaften kostet wahrscheinlich zwischen drei Viertel Millionen, das sind ganz kleine Wohnungen, bis zu anderthalb Millionen Franken, damit bekommen Sie auch noch ein Familienhaus. 3 Millionen Franken sind Investitionen in Zwei- und Dreifamilienhäuser oder Ähnliches. Darum ist hier unbedingt die Minderheit I (Flach) zu unterstützen, denn sonst ist das toter Buchstabe. Ich bitte Sie, hier den Wert wenigstens bei 3 Millionen Franken zu belassen und der Minderheit I zu folgen.

In Artikel 2a Absatz 6 hat der Ständerat definiert, was nicht operative Rechtseinheiten sind. Die Minderheit I (Flach) will hier klar festhalten, was Sitzgesellschaften sind, denn in der ständerätlichen Version wird einfach darauf verwiesen, dass insbesondere Sitzgesellschaften eben keine operativen Rechtseinheiten seien. Der Antrag der Minderheit I ist etwas lang, aber es ist dafür eine klare Umschreibung. Hier sollten wir auch auf die Rechtssicherheit derjenigen achten, die das Gesetz anwenden und feststellen müssen, ob sie davon betroffen sind oder nicht und in welchen Fällen das der Fall ist. Darum ist es wirklich wichtig, dass wir hier eine Differenz zum Ständerat schaffen, damit diese Frage noch einmal diskutiert wird. Denn der Beschluss des Ständerates ist in der Praxis nicht tauglich. Ich bitte Sie, hier Klarheit zu schaffen und wenigstens einigermassen zu umschreiben, wie das funktioniert, welche Ausnahmen gemacht werden sollen.