Flach Beat · Nationalrat · 2025-09-11
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-09-11
Wortprotokoll
Wir befinden uns wahrscheinlich in der letzten Runde der Beratung des Entwurfes 1 der Vorlage. Den Entwurf 2 werden wir in Kürze, nämlich gleich nachher, behandeln. Mit dem Entwurf 1 sind wir schon etwas weiter. Ihre Kommission hat gestern über Mittag getagt und die beiden letzten Differenzen beraten. An diesem Ort möchte ich auch gleich ein Dankeschön an das Sekretariat richten, das bereits gestern Abend das Protokoll verschickt und die Fahne aufbereitet hat.
Bei Artikel 11 geht es darum, ob die Handelsregisterämter als Grundlage für den Eintrag quasi die gesamte Palette des Eintrags allenfalls direkt aus dem System Easygov übernehmen können. Der Ständerat sagte relativ deutlich, dass er das in diesem Fall nicht für notwendig hält. In der Kommission fiel [PAGE 1440] der Entscheid zugunsten des Beschlusses des Ständerates mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Damit lehnte die Kommissionsmehrheit die vom Nationalrat beschlossene Vereinfachung bzw. diese zusätzliche Möglichkeit ab. Es stellt sich auch die Frage, ob sie notwendig ist. Es wäre ja wahrscheinlich eine Vereinfachung, es ist aber offenbar nicht ganz klar, was diese alles mit sich bringen würde. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, ihrem Antrag zuzustimmen, damit wir in diesem Bereich den Sack zumachen können. Allenfalls ist dann in einiger Zeit darüber noch einmal darüber nachzudenken. Ich finde, es sind gute Argumente genannt worden, sich das zu überlegen.
Das eigentlich grösste Stück hier ist Artikel 31. Hier geht es darum, ob das Register eine Richtigkeitsvermutung wiedergibt, auf die man sich als Finanzintermediär jederzeit immer und absolut verlassen kann. Das hätte nach der Fassung des Ständerates bedeutet, dass der Staat als Führer des Registers die komplette Verantwortung dafür tragen und auch entsprechende Kontrollen durchführen müsste. Diese müssten nicht nur zum Zeitpunkt des Eintrags, sondern auch während dessen gesamter Laufzeit durch den Staat gewährleistet sein. Der Finanzintermediär dürfte sich komplett darauf verlassen. Der Nationalrat hat hier eine andere Möglichkeit beschlossen.
Der Ständerat präsentiert uns jetzt einen Kompromissvorschlag, der klar besagt, dass man sich immer dann, wenn der Finanzintermediär anhand einer individuellen Prüfung der gesamten Umstände mit der gehörigen Sorgfalt, wie sie für den Fall auch geboten ist, feststellt, dass es keine Abweichungen gibt und entsprechend auf den Eintrag abzustellen ist, auch darauf verlassen darf. Aber diese Lösung beinhaltet eine Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber dem Sinn und Zweck des Geldwäschereigesetzes sowie gegenüber der Klarheit und der Richtigkeit dieser Eintragungen.
Zur Frage, was es mit den Meldepflichten auf sich hat: Die Meldepflichten sind gar nicht Gegenstand dieses Artikels. Die Meldepflichten sind in Artikel 9 respektive in Artikel 23 des Geldwäschereigesetzes statuiert. Hier geht es nur um die Frage, ob sich der Finanzintermediär auf die Angaben im Register verlassen darf oder nicht. Der Kompromiss ist offensichtlich tragbar und funktioniert, das haben Sie vorhin auch von der Bundesrätin gehört.
Damit können wir die Debatte zum Entwurf 1 abschliessen. Für die Schweiz ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich vorwärtsmachen und entsprechend auch für die nächste Länderprüfung bereit sind. Vielleicht haben Sie mitbekommen, dass nun auch die Branche eingelenkt hat. Sie haben letzte Nacht ein Schreiben bekommen, wonach die Branche mit diesem Kompromissantrag einverstanden ist.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Dieser Kompromissantrag zu Artikel 31 wurde mit 15 zu 8 Stimmen angenommen.