Würth Benedikt · Ständerat · 2025-09-11
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-11
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft muss ich den grösseren Kontext beleuchten, weil nun alles so einvernehmlich daherkommt, obwohl das Geschäft sehr kontrovers diskutiert wurde.
Ich beginne bei der Motion Regazzi 24.3507, "Keine Weitergabe von Steuerdaten ohne Anonymisierung", vom 30.[NB]Mai 2024. Diese Motion war der Auslöser für die WBK-S, sich materiell mit dem Thema zu befassen. Mit dieser Motion will Kollege Regazzi den Bundesrat beauftragen, den Entwurf der Verordnung über die Bundesstatistik dahin gehend anzupassen, dass die für statistische Zwecke erhobenen Steuerdaten vor der Übermittlung an den Bund anonymisiert werden. Seine Begründung lautete, der Entwurf sehe vor, dass kantonale Steuerverwaltungen dem Bundesamt für Statistik oder der für Steuerstatistiken zuständigen Stelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Reihe von Steuerdaten natürlicher Personen zu statistischen Zwecken übermitteln können, was in Hinblick auf das Steuergeheimnis, aber auch in Hinblick auf die Sicherheit dieser Daten problematisch sei.[NB]Weiter[NB]führte er an, es bleibe offen, inwieweit eine formelle Gesetzesgrundlage zur Erhebung dieser Daten notwendig sei.
In diesem Kontext stellen sich konkret zwei Fragen, welche Ihre Kommission umgetrieben haben: erstens, ob wir mittels Motion Einfluss auf den Prozess der Verordnunggebung nehmen wollen, und zweitens, wie wir mit der Frage umgehen, ob die geltende gesetzliche Grundlage im Bundesstatistikgesetz ausreicht oder nicht. Der Knopf wurde dann insofern gelöst, als der Bundesrat bzw. die Vorsteherin des EDI der WAK-N mitteilte, dass man bereit sei, dieses Problem von der laufenden Vernehmlassung zur Statistikverordnung abzukoppeln. Das ist wichtig, weil sich die WAK-N eben auch mit dem Thema befasst hat und Bundesrätin Baume-Schneider sich dann für eine Abkoppelung ausgesprochen hat sowie dafür, diese Verordnung ohne den strittigen, von der Motion Regazzi angemahnten Punkt zu beschliessen. Dies hat insofern eine neue Ausgangslage geschaffen, als die Statistikverordnung damit unbestritten war. Mutmasslich wurde sie vom Bundesrat bereits beschlossen. Das ist also in trockenen Tüchern, ohne diese strittige Frage, wie und in welcher Form die Steuerdaten übermittelt werden.
Wir beraten nun den zweiten Punkt, nämlich ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen oder eben nicht. Die WAK-N hat den Bundesrat mittels Kommissionsmotion beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine formelle Rechtsgrundlage vorzulegen, welche die Voraussetzungen festlegt, unter denen der Bund bei den Kantonen für statistische Vorhaben erforderliche Steuerdaten anfordern kann. In der Kommission war umstritten, ob das geltende Recht ausreiche oder nicht, aber damit möchte ich Sie hier verschonen. Es gibt verschiedene Gutachten, und in der Anhörung gab es verschiedene Positionen, auch seitens der Kantonsvertreter. Es ist müssig, darauf einzugehen; ich verzichte darauf. Die WBK-S ist unisono, also einstimmig, der Meinung, dass wir diese Motion der WAK-N annehmen sollten. Danach wird eine Vorlage mit einer sauberen gesetzlichen Grundlage kommen, und dann führen wir selbstverständlich auch den inhaltlichen Kampf um die Frage, inwieweit Steuerdaten - anonymisiert oder nicht anonymisiert - teilweise oder vollständig dem Bund zu übermitteln sind oder eben nicht.
Aus einer kontroversen Debatte ist eine sehr konsensuale Vorlage geworden. Die Kommission empfiehlt Ihnen die Motion der WAK-N einstimmig zur Annahme. Und wie erwähnt werden wir später sicher kontrovers darüber diskutieren, inwieweit wir hier Rechtsgrundlagen schaffen und die Übermittlung der Steuerdaten ermöglichen oder eben nicht.
Ich bitte Sie namens der Kommission, die Motion der WAK-N anzunehmen. Es liegt kein anderslautender Antrag vor.