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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-15

Wortprotokoll

Vielen Dank für die Diskussion. Es ist nicht ganz einfach, Stellung zu nehmen, weil wir an und für sich über eine formelle Frage sprechen, Sie teilweise aber schon eine materielle Diskussion geführt haben, ohne dass Sie die Vorlage kennen. Das macht es auch nicht ganz einfach. Ich bitte Sie, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat vor einer Woche eine gleichlautende Motion abgelehnt.

Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, die Massnahmen im Bereich "Too big to fail" als Gesamtpaket zu betrachten. Herr Ständerat Ettlin hat gesagt, ich hätte im Dezember 2024 gesagt, man solle nicht in alle Richtungen rennen. Das [PAGE 850] stimmt. Es gab x Vorstösse. Sie können sich erinnern - Frau Herzog hat auch daran erinnert -, man wollte sofort regulieren, ohne dass man zuvor eine Analyse gemacht hatte. Der Bundesrat hat eine Analyse gemacht. Die Gesamtsicht liegt auf dem Tisch: Es gibt den Bericht zur Bankenstabilität vom 10.[NB]April 2024, und es gibt den Bericht der PUK. Sie haben die PUK-Präsidentin gehört, der PUK-Bericht bestätigt die Stossrichtung des Berichtes des Bundesrates zur Bankenstabilität.

Am 6.[NB]Juni 2025 haben wir zudem die Eckwerte für eine künftige Regulierung verabschiedet. Der Bundesrat hat dabei die Zielsetzung und das Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Massnahmen ausführlich dargelegt. Weiter liegt eine Einschätzung zu den Risiken und zur Wichtigkeit der verschiedenen Massnahmen vor. Wir haben bereits im letzten Jahr eine externe Studie bei der Volkswirtschaftlichen Beratung BSS in Basel in Auftrag gegeben. Diese liegt in der Zwischenzeit vor. Wir werden sie Ende September 2025 gemeinsam mit der Vernehmlassung zur Eigenmittelunterlegung der ausländischen Töchter von Grossbanken veröffentlichen. Letzteres betrifft nur die UBS. Die Studie bietet eine weitere Gesamtsicht auf das Massnahmenpaket und dessen Wirkung.

Frau Ständerätin Chassot hat etwas Wichtiges gesagt: Was der Bundesrat vorschlage, sei moderat. Der Bundesrat geht nicht auf sämtliche Eigenmittelanforderungen ein und verschärft diese. Sie können sich erinnern: Als wir den Bericht zur Bankenstabilität im April 2024 veröffentlichten, wurde der Bundesrat kritisiert, weil wir die sogenannte progressive Komponente und auch die Leverage Ratio nicht erhöht hatten - damals entgegen der Meinung oder tendenziell entgegen der Meinung der SNB und der Finma. Wir haben das nun vertieft und sehen - gemeinsam mit der SNB und der Finma - von einer Erhöhung ab, weil diese beiden Komponenten vor allem die Grösse einer Bank adressieren. Wir wollen aber das Risiko adressieren. Uns geht es darum, dass man das Problem, das bei der Credit Suisse klar sichtbar geworden ist, beheben kann: damit es nicht dazu führt, dass das Stammhaus in der Schweiz an Eigenkapital verliert, wenn eine Bank unter Druck gerät und die ausländischen Töchter Wertberichtigungen machen oder veräussert werden müssen. Darum geht es. Das ist die Massnahme, die der Bundesrat jetzt priorisiert hat, dies im Einvernehmen - ich komme darauf zurück - mit der SNB und der Finma.

Es ist demnach in keiner Art und Weise so, dass es überall Maximalstandards wären. Man könnte durchaus, wenn man wollte, die progressive Komponente oder die Leverage Ratio verstärken. Es gibt übrigens Vorstösse, die in dieser Hinsicht hängig sind.

Das heisst, der Bundesrat hat sich inhaltlich in seiner Stellungnahme bereits deutlich geäussert. Es liegt ein Gesamtpaket vor. Ich wiederhole, es gibt erstens das Paket vom 10.[NB]April 2024. Zweitens hat die PUK die Stossrichtung dieses Pakets klar bekräftigt. Drittens haben wir am 6.[NB]Juni 2025 die Eckwerte - gestützt auf beide Berichte - vorgelegt. Es gibt viertens x Gutachten: Die PUK hat selbst Gutachten zur Eigenmittelfrage in Auftrag gegeben, und wir haben das auch getan. Letztlich haben auch die SNB und die Finma diese Fragen analysiert. Sie haben das nicht einfach an einem Nachmittag gemacht, sondern sie haben sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt und Berichte publiziert. Die SNB und die Finma kommen klar zum Schluss, dass die Lücke, die geschlossen werden muss, bei der Eigenkapitalunterlegung der ausländischen Töchter liegt.

Die geplante Vorgehensweise in Etappen stellt sicher, dass die mit der Krise der Credit Suisse erkannten Risiken für die Gesamtwirtschaft - eben gerade auch für die Realwirtschaft - und die Steuerzahlenden rasch und kontinuierlich verringert werden können.

Der Bundesrat, das wurde jetzt mehrfach betont, hat eine Verordnung in der Vernehmlassung. Die Vernehmlassung läuft bis Ende dieses Monats. Was wird darin gefordert? Es geht beispielsweise um die Verbesserung der Liquiditätsvorschriften. Das ist zentral; die entsprechenden Mängel haben zu Notrecht in der Credit-Suisse-Krise geführt. Es geht darum, dass man richtige Werteinschätzungen in der Bilanz hat, nicht latente Steuerguthaben und Informatikprogramme, die sich dann in der Krise nicht als hartes Eigenkapital erweisen. Darum geht es in der Verordnung, auch um Erleichterungen für AT1-Anleihen. Es ist sehr wichtig, dass man diese Lücke schnell schliessen kann. Das hatten wir ja bereits - das ist nicht neu - mit dem Bericht zur Bankenstabilität 2024 so angekündigt. Sie berieten diese Berichte in den Finanzkommissionen und in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben, und dieses Vorgehen wurde nicht beanstandet. Jetzt, Ende September, soll noch die Vernehmlassung zur Eigenmittelunterlegung von ausländischen Tochterfirmen eröffnet werden.

Das Gesamtpaket kommt erst Mitte 2026 überhaupt in die Vernehmlassung. Dort werden wir dann Themen wie das Senior Manager Regime, die Bussen haben. Diese haben mit dem Eigenkapital nichts zu tun. Es ist gut, wenn man das auch aufnimmt. Es gab auch verschiedene Vorstösse aus dem Parlament und Vorstösse aus der PUK in dieser Hinsicht. Aber die hauptsächliche Krisenprävention liegt eigentlich im Bereich der Liquidität und des Eigenkapitals. Das Eigenkapital war schon ein Problem bei der Credit Suisse, weil genau diese Frage bei ausländischen Tochterfirmen problematisch war.

Dann zur Frage, ob die geforderte Zusammenfassung des Gesamtpakets in einer Vorlage zu einer deutlichen Verzögerung führen würde: Ja, dies würde zu einer deutlichen Verzögerung führen. Ich habe es gesagt: Das Gesamtpaket wäre Mitte 2026 in der Vernehmlassung. Sie können davon ausgehen, dass es, bis wir die Botschaft hätten, sicher Ende 2026 oder Anfang 2027 würde. Dann käme die Beratung. Und dann gibt es noch Übergangsfristen; es ist ja nicht so, dass solche Vorschriften sofort in Kraft gesetzt werden. Das würde also nach hinten verschoben und sehr lange dauern. Das ist aus meiner Sicht im Sinne der Finanzstabilität nicht vertretbar, insbesondere deshalb, weil wir im Unterschied zu anderen Jurisdiktionen mit der UBS eine Bank haben, die zweimal grösser ist als das BIP des Landes. Das gibt es sonst nicht: Das ist in Amerika nicht der Fall, das ist in Frankreich nicht der Fall, das ist in Deutschland nicht der Fall. Wir haben hier also schon eine Verantwortung.

Nun noch zu den institutionellen und staatspolitischen Fragen, die von verschiedenen Ratsmitgliedern angesprochen wurden: Es ist gemäss Parlamentsgesetz üblich, dass man den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, etwas zu tun und tätig zu werden. Aber eine Motion, die dem Bundesrat untersagt, im Rahmen seiner eigenen Kompetenz tätig zu werden, finde ich sehr speziell, insbesondere im Ständerat - hier ist ja das staatspolitische Gewissen an und für sich angesiedelt. Wenn man dann sagt, es gehe nicht darum, dann verweise ich auf den Motionstext; es haben einige diese Bestimmung, den Auftrag, hier zitiert: "Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene [...] ist abzusehen." Das ist die Zuständigkeit des Bundesrates.

Dieser Auftrag wäre schon speziell, das wäre ein Präjudiz, das habe ich noch nie erlebt. Dass man in Bezug auf Verordnungen kritisiert, dass man sagt, der Bundesrat gehe zu weit oder zu wenig weit oder was auch immer, dass man sagt, dies sei nicht der Wille des Gesetzgebers, habe ich alles schon erlebt - und teilweise hatten Sie auch recht. Aber dass Sie dem Bundesrat untersagen, eine Verordnung zu bringen, ist speziell, zumal Sie dann zu dieser Verordnung auch noch Stellung nehmen können. Sie können dann in der Vernehmlassung zu den weiteren Massnahmen, eben insbesondere zur Vorlage zur Eigenkapitalunterlegung, Stellung nehmen.

Es wurde auch erwähnt, dass es für die Banken - seien wir ehrlich, wir reden nur über die UBS; es geht eigentlich, insbesondere bei den Auslandtöchtern, nur um die UBS - auch darum geht, dass man Rechtssicherheit schafft und das Risiko für die Steuerzahlerinnen und -zahler begrenzt. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht. Aber wenn ich draussen unterwegs bin und mit der Bevölkerung spreche, dann hat diese kein Verständnis dafür, dass solche Fragen auf die lange Bank geschoben werden. Es ist interessant, ich werde oft gefragt: Wann regelt der Bundesrat das mit dem Eigenkapital? Es kann nicht sein, dass wir hier nicht tätig sind. Man kann über [PAGE 851] die Ausgestaltung verschiedene Meinungen haben, und diese können wir auch diskutieren, Sie haben ja noch Gelegenheit dazu. Vielleicht stimmen Sie dann nicht dem zu, was der Bundesrat will; damit müsste der Bundesrat leben. Aber dafür, dass man das jetzt einfach verzögert, und es ist eine klare Verzögerung, hat niemand Verständnis.

Die Finanzstabilität erachte ich im Moment als nicht so wahnsinnig gross. Schauen Sie die Verschuldung und die Zinsen in verschiedenen Staaten an. Schauen Sie in die USA, da weiss man nicht genau, was passiert; auch bezüglich des Fed weiss man nicht genau, was passiert. Auch in verschiedenen europäischen Staaten sieht es nicht gut aus. Ich sage nicht, es komme heute oder morgen wieder zu einer Finanzkrise. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass es eine gewisse Instabilität im System geben wird. Und dann ist es eben wichtig, dass man mindestens die präventiven Massnahmen, die man treffen konnte, getroffen hat.

Von daher bitte ich Sie, diese Kommissionsmotion abzulehnen, wie es der Nationalrat mit seiner Motion auch getan hat. Sie ist ja gleichlautend wie die Motion der WAK-N und müsste bei einer Annahme wieder in den Nationalrat, der sie schon abgelehnt hat. Das wäre vom Verfahren her auch etwas speziell.

Ich bitte Sie also, hier dem Bundesrat und der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.