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Pfister Martin · Bundesrat · 2025-09-15

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-09-15

Wortprotokoll

Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) wurde per Ende 2022 abgeschlossen, und die Änderungen haben sich weitgehend bewährt. Mit der WEA wurde die Bereitschaft der Armee erhöht, die Ausbildung verbessert und die regionale Verankerung der Streitkräfte gestärkt. Die Sicherung der Bestände der Armee, der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel sowie die sich verändernden Bedrohungsformen verlangen im Militärgesetz, in der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und in der Verordnung über die Armeeorganisation weitere gesetzliche Anpassungen. [PAGE 1530]

Mehrere Nationalrätinnen und Nationalräte wie Nationalrätin Barandun, Nationalrat Nause und Nationalrat Flach mit seinem Eigenzitat haben darauf hingewiesen, dass sich die Situation grundlegend verändert hat. Nationalrat Götte hat[NB]gesagt,[NB]wir bräuchten in der heutigen Situation eine starke und glaubwürdige Armee. Deshalb ändern wir diese drei Erlasse.

Das Problem der Alimentierung bleibt auch nach der Umsetzung der WEA bestehen, dies namentlich wegen Abgängen aus der Armee in den Zivildienst und wegen fehlenden Spezialistinnen und Spezialisten. Zum Problem der Alimentierung kommt die Herausforderung der Vereinbarkeit von Militärdienst sowie beruflichem und privatem Leben. Unter diesbezüglichen Schwierigkeiten leiden die Grund- und Weiterbildungen sowie die Dienstleistungen der Armee. Wechselseitige Anerkennungen und die Anrechenbarkeit von militärischen an berufliche Ausbildungen werden daher wichtiger, die Anforderungen an die Ausbildung der Miliz steigen. Die Bedürfnisse der jungen Menschen hinsichtlich Flexibilisierung des Dienstleistungsmodells nehmen[NB]zu,[NB]darauf[NB]haben[NB]auch[NB]die Nationalräte Addor und Theiler hingewiesen; "plus de flexibilité", hat Nationalrat Addor gesagt.

Es gilt nun, den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, damit die Armee den Bedürfnissen der Armeeangehörigen gerecht wird und sich den neuen Gegebenheiten anpassen kann. Nationalrat Theiler hat darauf hingewiesen: Wir müssen auf die Lebensrealitäten unserer Wehrmänner und -frauen Rücksicht nehmen. Mit der Änderung des Militärgesetzes werden die Grundlagen geschaffen, um namentlich Rekrutenschulen und Wiederholungskurse flexibler und milizfreundlicher zu gestalten. Weitere zentrale Elemente sind die neuen Requisitionsmassnahmen der Armee sowie die Verbesserung des Schutzes der Armee vor Cyberbedrohungen. Ebenfalls ein wichtiges Thema dieser Revision ist die[NB]Digitalisierung[NB]des[NB]Kontakts zwischen der Armee und ihren Angehörigen. Zudem werden Grundzüge für Kompensationsgeschäfte im Rahmen von Beschaffungen im Ausland im Militärgesetz verankert; wir kommen nachher darauf zu sprechen.

Die Änderungen in der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee umfassen eine Übergangsbestimmung, die das Überschreiten des maximalen Effektivbestands der Armee von 140[NB]000 Armeeangehörigen unter bestimmten Umständen vorübergehend erlaubt; das war ja in der Eintretensdebatte ein Hauptpunkt der Kritik. Herr Nationalrat Glättli, Frau Nationalrätin Zryd, ich frage mich, wo hier das Problem liegt. Der Bestand ist die Differenz zwischen den Dienstpflichtigen und jenen, die keinen oder einen Ersatzdienst leisten. Der Sinn der Dienstpflicht liegt darin, dass wir genügend Dienstleistende für die Armee und den Zivilschutz haben; der Zivildienst ist ein Ersatzdienst. In den nächsten Jahren wird der Effektivbestand tatsächlich deutlich sinken. Damit wir die Armee einsetzen können, brauchen wir nicht nur Organigramme, sondern auch Menschen, die ihren Dienst leisten. In diesem Zusammenhang ist an Nationalrat Nause zu erinnern, der dieses Anliegen gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohung betont hat. Die Verlängerung der Dienstpflicht würde auch - das ist hier ebenfalls zu erwähnen - zu einer Verlängerung des Zivildienstes führen, was im Moment nicht anzustreben ist.

Da Gesagtes nicht als "Wahrheit" im Amtlichen Bulletin stehen soll: Im VBS herrscht Ordnung und organisierte Arbeit, also kein Chaos, wie behauptet wurde.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens begrüssen 23 Kantone und die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr die vorliegende Revisionsvorlage. Wir brauchen diese Vorlage, damit der sich verschlechternden Sicherheitslage in Europa und den neuen Bedrohungsformen Rechnung getragen werden kann.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.

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