Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-15
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-15
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Gesetzesänderungen zu erarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten, damit die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S immer tiefer angesetzt wird als diejenige für die ansässige Bevölkerung, dies unabhängig davon, ob diese Personen eine Aufenthaltsbewilligung besitzen oder noch erhalten. Damit sollen vermeintliche Fehlanreize beseitigt werden.
Vorab möchte ich doch noch auf die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen eingehen. Für die Bemessung, die Ausrichtung und die Ausgestaltung der Sozialhilfeleistungen sind die Kantone zuständig. Dem Bund steht gegenüber den Kantonen im Bereich der Ausgestaltung der Sozialhilfe weder ein Weisungs- noch ein Aufsichtsrecht zu. Dennoch ist ein Grossteil der Anliegen der Motion bereits umgesetzt. Schon heute ist im Asylgesetz geregelt, dass der Unterstützungsansatz für Asylsuchende und für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung zwingend unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen muss. Auch für vorläufig [PAGE 869] aufgenommene Personen ist dieses Prinzip im Ausländer- und Integrationsgesetz bereits so geregelt. Das heisst, wer nicht länger in der Schweiz bleiben soll, bekommt weniger Sozialhilfe als die hiesige Bevölkerung.
Bei den Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung ist die Situation anders. Diese sind den übrigen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung sowie den Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt. Das war der Wunsch des Gesetzgebers: Personen mit einem gesicherten und fortdauernden Anwesenheitsrecht in der Schweiz soll gestützt auf die Sozialhilfe die[NB]volle[NB]Teilhabe[NB]am[NB]gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Dem Bundesrat liegen keine sachlichen Gründe vor, die gegen eine Gleichbehandlung mit den übrigen Ausländerinnen[NB]und[NB]Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung sprechen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.