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Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-09-15

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-15

Wortprotokoll

Vorab möchte ich sagen: Die Motion hat natürlich auch einen sehr emotionalen Aspekt für all diejenigen Leute, die in ein Heim gehen müssen oder wollen. Letzteres trifft meines Erachtens aufgrund meiner Beobachtungen eher auf einen kleineren Teil zu. Aber der Reihe nach: Der Bundesrat bemängelt ja, man wisse aufgrund des Motionstextes nicht genau, um welche Gesetzesänderungen es gehe. Da muss ich Ihnen sagen: Aufgrund der Formulierung des Motionstextes ist umgangssprachlich klar, dass der zivilrechtliche Wohnsitz gemeint ist. Die Begründung des zivilrechtlichen Wohnsitzes verlangt ja die Absicht des dauernden Verbleibens. Selbst das Steuerrecht basiert ja auf dem zivilrechtlichen Wohnsitz. Man geht immer auf diesen zurück, wenn es darum geht, Steuern einzuziehen. Aber auch dort wird immer argumentiert: Es gilt die Absicht des dauernden Verbleibens.

Diejenigen Leute, die in ein Alters- oder Pflegeheim gehen, möchten eigentlich an ihrem Wohnsitz bleiben. Sie möchten, wenn sie dann in ein Heim müssen und es nicht mehr anders geht, in ein Alters- oder Pflegeheim im eigenen Dorf. Jetzt ist es immer häufiger so, dass es im eigenen Dorf zu wenig Plätze gibt. Man ist gezwungen, in ein anderes Dorf zu gehen. Im schlimmsten Fall ist man auch noch gezwungen, den Kanton zu wechseln. Deshalb ist es sehr wichtig für diejenigen Personen, die eben nicht in ein anderes Dorf wollen, dass sie ihren Wohnsitz behalten können. Sie sehen aus medizinischen Gründen ein: Jawohl, ich muss in ein Alters- oder Pflegeheim, weil die Pflege zuhause mit der Spitex nicht mehr ausreicht. Sie müssen aus medizinischer Sicht gezwungenermassen in ein Alters- und Pflegeheim. Aber wenn es in[NB]ihrem[NB]Dorf[NB]für[NB]sie[NB]keinen[NB]Platz mehr gibt oder wenn es überhaupt keine solchen Plätze mehr gibt, sind sie gezwungen, in ein anderes Dorf zu gehen, und das wollen sie eigentlich nicht.

Warum wollen sie das nicht? Jetzt kommt die emotionale Komponente. Sie wollen die Verbundenheit zum Dorf behalten, in dem sie unter Umständen aufgewachsen sind oder in dem sie zumindest schon zehn, zwanzig Jahre lang gelebt haben. Sie haben dort Bindungen aufgebaut über die Vereine, über die Kirche, wenn sie noch religiös sind, oder der Kollegenkreis stammt aus diesem Dorf. Wer besucht sie dann im anderen Dorf? Es sind die Vereinskollegen aus dem Dorf, in dem sie gewohnt haben. Diejenigen Leute, mit denen sie zusammen in die Kirche gegangen sind, besuchen diese Leute im anderen Dorf, in dem das Pflegeheim ist. Deshalb ist es sehr wichtig, dass diese Leute sagen können: Ich wohne eigentlich im Dorf A und nicht im Dorf B, in dem ich jetzt gezwungenermassen meinen Platz in einem Pflege- oder Altersheim gefunden habe.

Darum ist es auch sehr wichtig, dass wir uns überlegen, wie wir dieses Anliegen gewähren können, ohne dass das Bundesgericht oder wer auch immer kommen und sagen kann, nein, es gelte der zivilrechtliche Wohnsitz mit der Absicht des dauernden Verbleibs. Natürlich, wenn die Leute nur diesen einen Pflegeplatz haben, dann bleiben sie im anderen Dorf, obwohl sie eigentlich nie die Absicht hatten, dort zu bleiben. Sie wollen ja zurück ins Dorf, in dem sie die personellen Verbindungen haben. Das ist den Personen sehr wichtig, und deshalb scheint mir auch die Änderung sehr wichtig zu sein, wie sie der Nationalrat beschlossen hat.

Ich möchte mich jetzt nicht auf die Äste herauslassen, wie viele Menschen davon betroffen sind, ob es viele oder wenige sind. Ich sehe auch in meiner Arbeit im Zusammenhang mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht immer wieder, dass es keine Menschen gibt, die freiwillig das Dorf verlassen, um einen Pflegeplatz zu ergattern. Sie wollen eben im Dorf bleiben. Aber, wie ich schon gesagt habe, wenn es keine Plätze gibt, sind sie gezwungen, ins Nachbardorf oder, im schlimmsten Fall, in einen anderen Kanton zu ziehen. Für diese Menschen ist es nicht nur rechtlich, nein, sondern auch emotional sehr wichtig, sagen zu können, sie kämen aus Bern und nicht aus Zürich, weil die Kollegen eben auch aus Bern kommen. Diese besuchen ihre Kolleginnen und Kollegen aus der nahen Umgebung, sie kennen sich von früher her, aufgrund von Freundschaften, Kollegenschaften, aus Vereinstätigkeiten.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, nach Abwägen von allen Vor- und Nachteilen, die auch der Kommissionssprecher erwähnt hat, dem Nationalrat zu folgen.