Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-09-15
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-15
Wortprotokoll
Die Motion will, dass alle Menschen in unserem Land ab dem 18.[NB]Altersjahr die gleichen politischen Rechte und Pflichten haben. Jetzt kommt das Entscheidende: Die Motion fordert nicht, dass wir auf Verfassungsstufe Ausnahmen festlegen. Heute haben wir Ausnahmen, die nicht sehr gut bzw. die stigmatisierend formuliert sind, wenn ich das so sagen darf. Wir haben heute also Ausnahmen. Die Motion fordert: keine Ausnahmen.
Die Frage ist: Können wir jetzt die Verfassung ändern, ohne Ausnahmen festzulegen? Wollen wir die politischen Rechte einschränken, egal wie, dann braucht es meines Erachtens einen Grundsatz für diese Ausnahmen in der Verfassung. Politische Rechte sind Menschenrechte, Grundrechte, und diese dürfen in keiner Art und Weise eingeschränkt werden - das haben wir in diesem Saal schon häufig gesagt -, ausser, es gibt eine Bestimmung in der Verfassung und nicht nur auf Gesetzesstufe. Meines Erachtens dürfen die Grundrechte auf Gesetzesebene nicht ohne verfassungsrechtliche Grundlage eingeschränkt werden; das ist meine Grundhaltung.
Wie beurteile ich mit dieser Grundhaltung die Motion? Ich setze mich vehement für die Selbstbestimmung aller Menschen in diesem Land ein. Selbstbestimmung steht zuoberst, egal, in welchen Lebenslagen sich die Menschen befinden, ob sie ein Handicap haben oder nicht. Auch die politischen Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden; sie müssen von allen Menschen in diesem Land frei und unabhängig ausgeübt werden können. Bei den politischen Rechten ist entscheidend, dass die eigene Meinung frei und unabhängig geäussert werden können muss - nicht darf, sondern muss. Das steht auch so in der Verfassung: Man muss frei und unabhängig wählen und abstimmen können. Für mich ist klar und unbestritten, dass Leute mit kognitiver Beeinträchtigung oder einem Handicap für dieses freie und unabhängige Wählen auf organisatorische und technische Hilfsmittel zurückgreifen dürfen. Heute ist das unbestritten; vor dreissig Jahren war auch dieser Punkt bestritten.
Jetzt gibt es Leute, die mehr als nur organisatorische und technische Hilfsmittel benötigen, um etwas beurteilen zu können. Was machen wir mit diesen Menschen? Ich möchte nicht, dass wir Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Handicap durch die Annahme der Motion etwas vortäuschen und sagen: Jetzt habt auch ihr generell politische Rechte. So wird es wahrscheinlich nicht sein. Man möchte dann vielleicht auf Gesetzesebene den Ablauf oder den Prozess bestimmen, was meines Erachtens nicht getan werden darf, ohne dass in der Verfassung die Ausnahmen festgehalten werden. Das ist die Differenz.
Materiell haben wir wahrscheinlich gar keine Differenz: Wir wollen, dass möglichst alle Menschen in diesem Land die politischen Rechte aktiv und passiv ausüben können. In der Kommission war unbestritten, und bei mir ist dann diese Meinung gereift, dass es Ausnahmen geben muss. Gibt es aber Ausnahmen, braucht es eine Verfassungsgrundlage, [PAGE 862] und deshalb will ich niemandem etwas vortäuschen: Gibt die Verfassung vor, wem politische Rechte zustehen, und erhält der Gesetzgeber keine Kompetenz für Ausnahmen, kann das Parlament danach keine Ausnahmen erlassen. Das ist meines Erachtens unmöglich. Es geht um Grundrechte. Diese Ausnahmen müssen in der Verfassung verankert sein. Doch die Motion möchte etwas anderes.
Sie, Herr Bundesrat, können jetzt sagen: Ich nehme das mit, und dann machen wir einmal. Eine Möglichkeit ist auch, dass sich der Bundesrat nicht genau an den Motionstext hält, wie er das gemäss Bericht der GPK-S zuweilen tut. Der grosse Mangel der Motion ist, dass sie keine Ausnahmen auf Verfassungsstufe festlegen möchte. Wollen wir aber Ausnahmen machen, braucht es diese auf Verfassungsstufe.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile sollten wir, denke ich, die Motion ablehnen und die Selbstbestimmung, die ich durch alle Böden hindurch unterstütze, stärken. Bei der Selbstbestimmung von Leuten mit Handicap haben wir in diesem Land einen grossen Mangel - ich könnte viele Beispiele aufzählen -, aber es geht nicht primär um diese Frage, sondern um den Motionstext, und diese Motion mit diesem Text dürfen wir nicht an den Bundesrat überweisen.
Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.