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Chiesa Marco · Ständerat · 2025-09-15

Chiesa Marco · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-15

Wortprotokoll

Meine Motion beruht auf einer einfachen, aber alarmierenden Feststellung. Die Bundesausgaben für Sozialhilfe sind im Asylbereich explodiert. Im Jahr 2023 betrugen sie rund 1 Milliarde Franken. 2025 werden sie beinahe 2 Milliarden Franken erreichen. Bis 2028 steigen sie gemäss Prognosen auf 2,4 Milliarden Franken. Das sind enorme Summen, die den Bundeshaushalt in einer Zeit belasten, in der jeder Franken mit Bedacht eingesetzt werden muss.

Der Bundesrat anerkennt diese Kosten, empfiehlt uns aber, die Motion abzulehnen. Er stützt sich dabei im Wesentlichen auf zwei Argumente, erstens auf die kantonale Zuständigkeit für die Sozialhilfe und zweitens auf das Gleichheitsgebot zwischen ehemals vorläufig Aufgenommenen oder Personen mit S-Status und Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung. Lassen Sie mich darlegen, warum beide Begründungen nicht stichhaltig sind.

1.[NB]Kantonale Zuständigkeit: Es ist richtig, dass die Kantone für die Umsetzung der Sozialhilfe verantwortlich sind. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass der Bund in grossem Ausmass mitfinanziert, jedes Jahr mit Milliardenbeträgen. Wenn der Bund den grössten Teil der Rechnung bezahlt, ist es legitim und notwendig, dass er verbindliche Rahmenbedingungen vorgibt. Zu sagen, dies sei ausschliesslich Sache der Kantone, degradiert den Bund zu einem blossen Bancomaten, der Milliarden von Franken ausbezahlt, ohne auf die Anreizstrukturen Einfluss nehmen zu können. Das ist, ehrlich gesagt, inakzeptabel.

2.[NB]Ungleichbehandlung: Der Bundesrat möchte alle ausländischen Personen mit Aufenthaltsbewilligung gleich behandeln - unabhängig davon, was der Grund für ihren Aufenthalt ist, und ungeachtet der Gründe, die zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung geführt haben. Lassen Sie mich darlegen, weshalb die Schlussfolgerungen nicht im Sinne der Bevölkerung sind: Vorläufig Aufgenommene werden nicht aus der Schweiz weggewiesen, obwohl sie keine Asylgründe aufweisen können. Sie kommen über sichere Staaten und haben sich gezielt die Schweiz ausgesucht. Dennoch werden sie aus humanitären Gründen von der Schweiz geduldet. Sie können zum Beispiel in den Besitz einer Aufenthaltsbewilligung gelangen, weil sie für eine gewisse Zeit keine Sozialhilfe bezogen haben oder der Sozialhilfebezug unverschuldet war. Dann erhalten sie die Aufenthaltsbewilligung, welche ihnen mehr Sicherheit gibt. Es hat sich aber nichts daran geändert, dass sie zu Unrecht ein Asylgesuch gestellt haben oder wegen Delinquenz asylunwürdig waren. Nach einer gewissen Zeit spielen die vergangenen Straftaten und der Sozialhilfebezug ausländerrechtlich keine Rolle mehr. Es macht aber absolut keinen Sinn, diesen Personen, die keine Asylgründe erfüllen oder asylunwürdig sind, dieselben steuerfinanzierten Sozialhilfeleistungen zu gewähren wie[NB]Personen,[NB]die[NB]zuvor[NB]jahrelang[NB]oder jahrzehntelang Steuern bezahlt, keine Delikte begangen und keine Sozialhilfe bezogen haben.

Wenn eine Person mit vormaligem F-, N- oder S-Status eine Aufenthaltsbewilligung erhält, sollen die Sozialleistungen auch langfristig geringer als für Personen ausfallen, die von Anfang an einen Aufenthaltsgrund im Sinne des Ausländer- und Integrationsgesetzes vorweisen konnten. Wer die Aufenthaltsbewilligung erhält, obwohl er nie gearbeitet hat, ihn daran aber kein oder kaum ein Verschulden trifft, so ist es nur im Sinne der Leistungsgerechtigkeit, wenn diese Person für die nächsten Jahre oder Jahrzehnte etwas weniger öffentliche Gelder der Steuerzahler erhält. Das Existenzminimum ist ohnehin gewährleistet, das ist garantiert. Alles andere hat einen unerwünschten Sogeffekt in Hinblick auf die illegale Einwanderung oder erfolglose Asylgesuche, und zwar aufgrund der hohen Sozialleistungen, die sich dank Social Media rasch herumsprechen.

3.[NB]Anreize: Der Bundesrat spielt das Risiko eines Magneteffektes herunter. Aber wir sehen klar: Je grosszügiger die Leistung, desto mehr Menschen verharren in der Sozialhilfe, anstatt einen echten Integrationsweg in den Arbeitsmarkt einzuschlagen. Tiefere Beiträge fördern die Eigenverantwortung und die Unabhängigkeit. Unser Sozialsystem soll allen die minimale Würde sichern, gewiss, aber es darf sich nicht in einen Mechanismus verwandeln, der Untätigkeit belohnt und die Kosten ins Unermessliche steigen lässt.

4.[NB]Nachhaltigkeit: Die exponentiell steigenden Kosten zu ignorieren, heisst, so zu tun, als gäbe es das Problem nicht. Doch es existiert, und zwar massiv. Es geht um die finanzielle Tragfähigkeit unseres gesamten Sozialstaates. Wenn wir heute nicht klare und restriktive Regeln einführen, müssen wir morgen an anderer Stelle kürzen - bei Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur. Das wäre gegenüber unseren Steuerzahlerinnen und -zahlern schlicht unfair. Für die politische Verantwortung, die Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Kantonen oder juristische Feinheiten interessiert sich die Bevölkerung nicht. Die Bürgerinnen und Bürger sehen nur die Milliarden Franken, die aus der Bundeskasse fliessen, und sie fragen sich: Warum finanzieren wir Leistungen, die oft grosszügiger erscheinen als das, was unsere eigenen Niedriglohn-Arbeitnehmenden netto erhalten? Es ist unsere Pflicht, hier eine klare Antwort zu geben, keine bürokratische, sondern eine politische.

Zum Schluss: Die Stellungnahme des Bundesrates versteckt sich hinter formalen Argumenten und blendet die Substanz aus, sprich Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Vermeidung falscher Anreize. Mit dieser Motion fordern wir nichts anderes, als die Leistung am tatsächlichen Rechtsstatus der betroffenen Personen auszurichten - notwendig: ja, übermässig: nein. So schützen wir die öffentlichen Finanzen und stellen Fairness gegenüber denjenigen her, die arbeiten und an das Ganze beitragen.