Schläfli Nina · Nationalrat · 2025-09-16
Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-16
Wortprotokoll
Die Argumente für und gegen die Übernahme des Asylpakts wurden an dieser Stelle schon einmal ausführlich dargelegt. Deswegen beschränke ich mich in der Folge auf die offenen Fragen. Dank der Vorarbeit des Ständerates, der etliche unbestrittene Änderungen von sich aus wieder aufgenommen hat, verbleiben im Bundesbeschluss 1 noch zwei offene Punkte.
Der erste ist die amtliche Rechtsvertretung in Artikel 80b AIG. Da der Freiheitsentzug einen der weitestgehenden Eingriffe in die Grundrechte darstellt, ist die Zuweisung eines Rechtsbeistandes bei einer Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens das rechtsstaatliche Minimum. Wir unterstützen hier die Mehrheit und somit eine massgebliche Verbesserung.
Die zweite offene Frage betrifft die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus. Die SP-Fraktion hätte hier lieber eine verpflichtende und humanitärere Variante gesehen. Im Sinne eines Kompromisses unterstützen wir den vorliegenden Antrag der Mehrheit. Eine echte Beteiligung am Solidaritätsmechanismus, der Kern und Sinn des EU-Migrations- und -Asylpakts darstellt, ist für uns zentral.
Zum Schluss möchte ich einen kurzen Appell an den Bundesrat richten. Bestehende Spielräume sollen bei der Umsetzung dieses Paktes genutzt werden. Kinder müssen nicht in Dublin-Staaten geschickt werden, nur weil es möglich ist, Schwangere, psychisch und körperlich kranke Menschen sowie weitere Härtefälle genauso wenig. Wir erwarten in der Umsetzung des Pakts menschenwürdige und verhältnismässige Lösungen. Auf europäischer Ebene soll sich die Schweiz für die Einhaltung der Menschenrechte an der Aussengrenze und für die Schaffung legaler Fluchtwege einsetzen. Es liegt auch in unserer Verantwortung, was an den Grenzen Europas passiert.