Friedli Esther · Ständerat · 2025-09-16
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-16
Wortprotokoll
Der öffentliche Verkehr ist in der Schweiz von grosser Bedeutung. Er ist auch etwas, worauf wir stolz sind, denn er funktioniert im Vergleich zu vielen Ländern viel besser, ist pünktlicher und fährt in kleinste Dörfer und Täler. Heute sprechen wir über den regionalen Personenverkehr, der die Feinverteilung vornimmt. Er bringt den öffentlichen Verkehr in die Regionen hinaus.
Die Finanzierung im öffentlichen Verkehr ist so, dass der Bund einen Teil bezahlt und die Kantone sowie die Nutzerinnen und Nutzer den Rest bezahlen. Es gibt hier einen Verteilschlüssel zwischen dem Bund und den Kantonen. Der Bundesrat hat es gesagt: Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad im regionalen Personenverkehr beträgt in der Schweiz 52 Prozent. Das heisst, die Nutzerinnen und Nutzer des ÖV bezahlen im Durchschnitt etwa die Hälfte der Kosten, den Rest bezahlen die Kantone und der Bund. Es gibt Linien, bei denen der Kostendeckungsgrad über 80 Prozent liegt, aber auch solche, bei denen er unter 10 Prozent liegt.
Alle vier Jahre sprechen wir nun im Bereich des regionalen Personenverkehrs einen sogenannten Verpflichtungskredit für die Abgeltungen des Bundes. Damit geben wir ein Kostendach vor, legen fest, wie viele finanzielle Mittel wir in diesem Bereich über mehrere Jahre ausgeben wollen. Der Verpflichtungskredit kann in den jeweiligen Budgetberatungen noch übersteuert oder abgeändert werden. Doch für eine bessere Planung ist es für die betroffenen Unternehmen und Kantone sinnvoll, wenn der Verpflichtungskredit bereits dem entspricht, was dann auch in den Budgets gesprochen wird. Die betroffenen Unternehmen und Kantone brauchen eine Verlässlichkeit. Beim letzten Verpflichtungskredit im Jahr 2021 haben wir für die Jahre 2022 bis 2025 über 4 Milliarden Franken gesprochen. Das sind pro Jahr über 1 Milliarde Franken. Im Rahmen des Voranschlags 2024 wurde der Kredit dann leicht erhöht.
Nun legt uns der Bundesrat den Verpflichtungskredit für die Jahre 2026 bis 2028, also für drei Jahre, vor. Dieser Verpflichtungskredit kommt nun eine Session früher als das Entlastungsprogramm EP 27. Mit dem EP 27 werden wir in der nächsten Session ein Sparpaket verabschieden, damit der Bundeshaushalt auch in Zukunft im Lot ist und die Schuldenbremse in unserem Land eingehalten werden kann. Damit werden wir auf Bundesebene in verschiedenen und fast allen Bereichen einen Beitrag zum Sparen leisten müssen. Eine Massnahme daraus hat der Bundesrat bereits im Frühling dargelegt. Sie betrifft die Abgeltungen beim regionalen Personenverkehr, dies vor dem Hintergrund, dass auch das UVEK einen Beitrag zu den Einsparungen leisten muss.
Der Bundesrat schlägt nun als Konsequenz und unter Berücksichtigung der Massnahme im EP 27 vor, den Verpflichtungskredit für die Jahre 2026 bis 2028 im Vergleich zum letzten Verpflichtungskredit quasi stabil zu halten. Im Vergleich zum letzten Kredit wird nur leicht, um 2,3 Prozent, aufgestockt. Vonseiten der Kantone und auch der betroffenen Unternehmen kamen in der Vernehmlassung viele Wünsche nach noch höheren finanziellen Abgeltungen. Wir haben es vorhin von der Mehrheitssprecherin und vom Bundesrat gehört: Sie möchten bis zu 9 Prozent mehr. Aber es ist eigentlich klar, dass solche Wünsche kommen, wenn sich hauptsächlich diejenigen äussern, die die Empfänger der Subventionen sind, oder eben allenfalls die Besteller. Vor diesem Hintergrund spricht man nun bei gewissen Zuschriften von Einsparungen, die mit dem Entwurf des Bundesrates einhergehen würden. Aber es sind eigentlich keine Einsparungen, es ist einfach eine Dämpfung des Kostenwachstums.
Nun gilt es, einen Ausgleich zu finden zwischen der Verkehrs- und der Finanzpolitik. Die Mehrheit der Finanzkommission unterstützt ebenfalls meine Minderheit und die Position des Bundesrates, denn mit dem Verpflichtungskredit von über 3,4 Milliarden Franken sprechen wir vonseiten des Bundes eine sehr hohe Summe für den öffentlichen Regionalverkehr. Bei solch hohen Summen stellt sich die Frage, ob es nicht möglich sein wird, weitere gewünschte Erhöhungen der Subventionen anderweitig zu kompensieren. Ich bin überzeugt, dass es zum Beispiel mit verschiedenen Massnahmen möglich ist, beim öffentlichen Regionalverkehr den Kostendeckungsgrad zu erhöhen, Kosten einzusparen oder das Angebot zu optimieren. Gerade die steigende Nachfrage auf einigen Linien ist ja sehr erfreulich, damit haben die Unternehmen auch mehr Einnahmen.
Im ländlichen Raum sind wir beim öffentlichen Verkehr da und dort auch gefordert, Innovationen und neue Angebote zuzulassen. In meinem Kanton haben wir mit klugen neuen Hilfestellungen, zum Beispiel mit der detaillierten [PAGE 887] Auswertung der Streckennutzungen aufgrund von anonymisierten Handydaten und mit der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton, den Transportunternehmen und verschiedenen Industrieunternehmungen, interessante Verbesserungen erreicht. So hat man herausgefunden, dass der lokale Busfahrplan sehr schlecht mit dem Schichtbeginn und dem Schichtende bei grossen Industrieunternehmen abgestimmt ist. Das hat man nun korrigiert und stellt fest, dass viel mehr Personen anstatt mit dem Individualverkehr mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit pendeln. Gleichzeitig konnte der Stau am Morgen und am Abend in den umliegenden Gebieten massiv verringert werden. Das ist nur ein Projekt, und ich bin überzeugt, da ist noch viel mehr Potenzial vorhanden. Reisen mehr Personen mit dem ÖV auf einer Strecke, erhöht sich der Kostendeckungsgrad, was sich wiederum positiv auf die Finanzen der Transportunternehmen auswirkt.
In der Kommission haben wir im Rahmen der Beratung auch über den Gewinn einzelner Transportunternehmen gesprochen. Diese Gewinne sind doch bei einigen Unternehmen beträchtlich.
Abschliessend erlaube ich mir noch folgende Bemerkung: Wenn wir heute den vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredit erhöhen, dann weiss ich nicht, ob wir uns in den nächsten Monaten überhaupt intensiv mit dem Entlastungsprogramm 2027 befassen sollen. Denn wie glaubwürdig sind wir, wenn wir den Kredit heute erhöhen und im Dezember dann der Massnahme im Entlastungsprogramm 2027 doch zustimmen? Wie wird es uns denn gelingen, die Bundesfinanzen wieder ins Lot zu bringen, wenn wir nun die erste Massnahme des Entlastungsprogramms 2027, die wir beraten, bereits verwerfen?
Daher meine Botschaft an alle, denen die Schuldenbremse ein wichtiges Anliegen ist: Folgen wir hier heute dem Bundesrat. Wenn wir den Kredit aufstocken, dann werden wir diese Gelder im Dezember an einem anderen Ort einsparen müssen. Wollen Sie das? Wollen Sie zum Beispiel bei den Einlagen in den BIF sparen, obwohl dieser Topf immer spärlicher dotiert ist? Ich meine, dass der Bundesrat einen Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr vorschlägt, der nachvollziehbar ist und den Kantonen und Transportunternehmen Verlässlichkeit gibt. Es handelt sich nicht um effektives Sparen, es wird einfach das Wachstum etwas abgeflacht.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, bei Artikel 1 meiner Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.