Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2025-09-16
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-16
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 34 Absatz 1. Manchmal muss man wirklich ganz genau hinschauen, um eine Differenz überhaupt zu erkennen. Genau hier handelt es sich aber eben um eine nicht ganz unwesentliche Differenz. Im geltenden Recht heisst es nämlich, dass die Zustellung von Mitteilungen, Verfügungen und Entscheiden der Betreibungs- und Konkursämter usw. durch eine eingeschriebene Postsendung oder auf andere Weise gegen Empfangsbestätigung erfolgt. Das heisst, Konkurs- und Betreibungsämter können etwas persönlich gegen Empfangsbestätigung aushändigen oder einen elektronischen Weg wählen, vorausgesetzt, die Zustellung erfolgt gegen Empfangsbestätigung.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will nun "auf andere Weise gegen Empfangsbestätigung" streichen. Das heisst, in Zukunft dürften Konkurs- und Betreibungsämter ausschliesslich - ich betone: ausschliesslich - mittels eingeschriebener Postsendung agieren. Das ist eine unnötige Einschränkung der Konkurs- und Betreibungsämter. Zudem ist es völlig impraktikabel und führt schlussendlich zu einem Mehraufwand, weil die Konkurs- und Betreibungsämter nicht mehr das effektivste Mittel wählen können. Stattdessen sind sie gezwungen, die eingeschriebene Postsendung zu wählen. Böse Zungen könnten behaupten, dass bei diesem Artikel versteckte Subventionspolitik für die Schweizerische Post betrieben wird und dass die Betreibungs- und Konkursämter dadurch eingeschränkt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen und es auch künftig zuzulassen, dass Betreibungs- und Konkursämter nicht nur mit eingeschriebener Postsendung, sondern auch auf jede andere Weise gegen Empfangsbestätigung handeln können. Das vereinfacht das Leben, das vergrössert die Handlungsfähigkeit dieser Ämter.