Christ Katja · Nationalrat · 2025-09-16
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2025-09-16
Wortprotokoll
Die Motion Gössi 24.4596, "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch", greift ein berechtigtes Anliegen auf. Journalistisches Schaffen, künstlerische Leistungen, Musik, Literatur, Film und andere Werke der Kreativwirtschaft sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Sie stehen jedoch unter Druck, weil KI-Systeme in grosser Menge und Geschwindigkeit journalistische und andere geschützte Inhalte aufnehmen, verarbeiten und in eigenen Antworten verwerten. Im Grundsatz unterscheidet sich dieser Vorgang nicht von dem, was Menschen seit jeher tun: Wir lesen, lernen, lassen uns inspirieren und schaffen daraus Neues. Urheberrechtlich ist das unbestritten zulässig. Problematisch wird es erst dadurch, dass KI dies in bisher unbekanntem Ausmass und in Sekundenbruchteilen leisten kann. Genau diese Geschwindigkeit und Masse führen zu ökonomischen Verschiebungen und zu einem drohenden Marktversagen, in dessen Zuge sich die Erstellung menschlich geschaffener Inhalte zunehmend nicht mehr lohnt.
Die ursprüngliche Formulierung der Motion hätte zu massiven Fehlanreizen geführt. Sie verlangte eine vorgängige Zustimmungspflicht für jede Verwendung von Inhalten durch KI und die Streichung sämtlicher Schranken des Urheberrechtes. Damit wäre ein zentrales Prinzip unseres Rechtes aufgeweicht worden: Geschützt ist die individuelle Ausdrucksform, nicht die Information selbst. Hinzu kommt, dass KI-Modelle Inhalte nicht reproduzieren, sondern Neues aus Mustern generieren. Ob beim Training überhaupt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vorliegt, ist deshalb fraglich. Eine Zustimmungspflicht schon bei der Nutzung von Informationen hätte die Grenze zwischen geschützter Form und frei nutzbarem Inhalt verwischt und grosse Rechtsunsicherheit geschaffen. Eine solche Lösung wäre zudem praktisch nicht umsetzbar gewesen, da globale Modelle auf Milliarden von Inhalten trainiert werden.
Faktisch wäre das einem Verbot gleichgekommen, mit gravierenden Folgen für die Forschung, die Innovation und die internationale Anschlussfähigkeit der Schweiz. Kein Land weltweit verfolgt eine so restriktive Linie, wie sie von der ursprünglichen Motion gefordert wurde. Eine solche Insellösung ist zwingend zu vermeiden. Zwar braucht es wohl eine verbindliche Opt-out-Lösung, die den Willen der Rechteinhaber klarstellt. Ein solches Instrument müsste aber vielleicht sogar eher im Strafrecht oder bei den Vollzugsnormen geregelt werden anstatt im Kern des Urheberrechtes. Doch selbst wenn Sperren respektiert und die Durchsetzung verbessert würden, bliebe das ökonomische Grundproblem bestehen: KI substituiert Inhalte und gefährdet deren Refinanzierung.
Das eigentliche Risiko ist ein Marktversagen, auch bei wirksamen Paywalls und verbindlichen technischen Schranken. Wenn Nutzerinnen und Nutzer sich zunehmend direkt über KI informieren oder unterhalten lassen, verlieren die Anbieter journalistischer Inhalte, Musikschaffende, Autorinnen und andere Kreative ihre wirtschaftliche Basis. Auf Dauer droht ein Rückgang von Medienvielfalt, kultureller Produktion und künstlerischem Schaffen. Das ist eine zentrale gesellschaftliche und demokratiepolitische Herausforderung.
Die Kommission hat deshalb einstimmig beschlossen, den Motionstext abzuändern, und hat die ursprünglich verlangte Zustimmungslösung sowie die vorgesehene Streichung sämtlicher Schrankenbestimmungen verworfen. Der Auftrag, das Problem zu adressieren, bleibt bestehen, ist nun aber bewusst offen formuliert, damit Lösungen auf verschiedenen Ebenen entwickelt werden können. Klar festgehalten haben möchte die Kommission zudem, dass bei Nutzung durch KI-Anbieter jede Werkverwendung im KI-Kontext gemeint ist, sowohl für Trainings als auch für Anwendungszwecke. Auf dieser Grundlage erwartet die Kommission eine Umsetzung, die international anschlussfähig ist und Schutz und Innovation gleichermassen berücksichtigt. Lösungsansätze können divers sein, zum Beispiel technische Standards wie maschinenlesbare Opt-out-Mechanismen, Transparenz- und Auskunftspflichten für Modellanbieter, kollektive oder gesetzliche Lizenz- oder anderweitige Vergütungsmodelle sowie Vollzugs- und Aufsichtsinstrumente, die in der Praxis wirken. Das Anliegen der Medien und der Kreativwirtschaft ist ernst zu nehmen, doch Lösungen müssen wirksam, verhältnismässig und international kompatibel sein.
Die Kommission will schützen, ohne zu blockieren. Sie lehnt die ursprüngliche Zustimmungslösung klar ab und unterstützt den angepassten, ausgewogenen Auftrag mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.