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AB 36252

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Diese Frage haben wir schon mehr als einmal auf der Traktandenliste gehabt. Es geht um den Bundesanteil der Mehrwertsteuer an die AHV. Ich begründe gleichzeitig die Anträge der Minderheit zu den Artikeln 102, 104 und 111 und entsprechende Änderungen in anderen Gesetzen, weil die Problematik überall genau dieselbe ist.

Bis und mit 1972 konnten die Beiträge des Bundes an die AHV durch die zweckgebundenen Einnahmen aus der Tabak- und Alkoholsteuer vollständig finanziert werden. Ab 1973 nahm dieser Anteil umfangmässig ab, und er beläuft sich heute noch auf die Hälfte am bestehenden Mehrwertsteuerprozent des Bundesanteiles für die AHV. Das bedeutet, dass der Bund die andere Hälfte für diesen Zweck aus eigenen Mitteln aufbringen muss. Wenn wir das in Zahlen für das nächste Jahr anschauen, ist das ein Betrag in der Höhe von rund 410 Millionen Franken. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Invalidisierung der Gesellschaft steigt dieser Betrag anteilsmässig jedes Jahr. Bereits 2005 würde das einen Betrag von 710 Millionen Franken und 2006 einen Betrag von 830 Millionen Franken ergeben. Diese Beträge müssen wir irgendwo anders hernehmen, wenn wir sie nicht über den Bundesanteil am Mehrwertsteuerprozent einbringen. Es ist einfach eine Tatsache, dass es eine Schere gibt: Auf der einen Seite gibt es das Anwachsen des Bundesbeitrages, auf der anderen Seite die Bundeseinnahmen, die prozentual nicht im gleichen Umfang ansteigen.

Also bitte ich Sie hier, dem Antrag der Minderheit zu folgen, weil andernfalls der Bund seinen Anteil an der AHV massiv kürzen müsste. Oder wir müssten einfach schauen, woher wir das Geld nehmen, wir müssten nach anderen Einnahmen Ausschau halten. Das Gleichgewicht würde total aus den Fugen geraten. Ich bitte Sie hier, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Ich begründe gleichzeitig auch noch den Antrag der Minderheit Suter - Herr Suter ist abwesend -, die ein ähnliches [PAGE 1335] Thema betrifft: Hier geht es nicht um den Bundesanteil am Mehrwertsteuerprozent, sondern um die Erträge aus den von der Schweizerischen Nationalbank freigegebenen, nicht benötigten Währungsreserven. Hierzu hat der Bundesrat klar Stellung genommen: Er will diese Erträge im Verhältnis aufteilen, wie es die Verfassung vorsieht, ein Drittel soll der Bund und zwei Drittel sollen die Kantone erhalten. Deshalb ist die Version des Ständerates hier gerechtfertigt.

Die Minderheit Suter will dem Beschluss des Ständerates folgen. Ich bitte Sie im Namen dieser Minderheit, dies auch zu tun.