Lexipedia

Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-09-17

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-09-17

Wortprotokoll

Ich möchte auf drei Punkte eingehen, die in der Debatte zu Fragen oder Unklarheiten geführt haben.

Erstens zur Heiratsstrafe auf kantonaler Ebene: Die Aussage ist häufig zu hören, die Bundespräsidentin hat es auch erwähnt, dass die Heiratsstrafe auf kantonaler Ebene beseitigt worden sei. Das trifft nicht zu oder längst nicht für alle Kantone. Es trifft bei Verheirateten ohne Kinder zu; Kantone mit einem Vollsplitting haben die Heiratsstrafe völlig beseitigt. Hat aber ein Kanton nur ein Teilsplitting oder einen Doppeltarif, der kein Vollsplitting ist, gibt es dort auch eine Heiratsstrafe. Weiter gewähren fast alle Kantone bei Paaren mit Kindern den Tarif für Verheiratete, auch den unverheirateten Paaren mit Kindern, was ein weiterer Grund für das Fortbestehen einer Heiratsstrafe ist, die in fast allen Kantonen bei Ehepaaren mit Kindern besteht. Das vorliegende Projekt löst diese Frage nicht.

Zweitens möchte ich auf die Beschäftigungseffekte eingehen. Den Voten war eine Unklarheit zu entnehmen, wie und warum Beschäftigungseffekte entstehen und wie hoch diese ausfallen. Der Beschäftigungseffekt ergibt sich nicht automatisch aus der Abschaffung der Heiratsstrafe. Massgebend für Beschäftigungseffekte sind im Wesentlichen zwei Elemente: erstens, wie sich die Steuerbelastung, vor allem die Grenzsteuerbelastung, für die verschiedenen Steuerpflichtigen verändert, und zweitens, wie stark Personen ihre Beschäftigung als Reaktion auf eine Senkung der Steuerbelastung, der Grenzsteuerbelastung, ausweiten; das sind die sogenannten Verhaltenselastizitäten. Diese Verhaltensanpassungen, das zeigt die Empirie, fallen bei Frauen, die verheiratet sind, am stärksten aus. Aus der Kombination dieser zwei Faktoren ergeben sich die geschätzten Auswirkungen.

Eine alternative Steuerberechnung verbessert Erwerbsanreize, wenn auch nur in einem eingeschränkten Ausmass. Grund dafür ist, dass die Anwendung der alternativen Steuerberechnung im Ergebnis einer Individualbesteuerung gleichkommt. Sie führt zu niedrigen Grenzsteuersätzen auf den [PAGE 1606] Zweiteinkommen, was zu Beschäftigungseffekten bei den betreffenden Personen führt. Diese sind aber geringer als bei der Individualbesteuerung, weil bei Ehepaaren, bei denen die alternative Steuerberechnung nicht zum Tragen kommt, die Grenzsteuerbelastung auf dem Zweiteinkommen hoch bleibt. Dort stellt sich diese Wirkung nicht ein. Bei Splitting-Modellen entstehen Beschäftigungseffekte, weil die Steuerbelastung sinkt, bzw. nur dann, wenn die Steuerbelastung sinkt. Diese Effekte müssen in diesem Modell aber teuer erkauft werden. Bei der Individualbesteuerung entsteht der grösste Effekt. Durch den Systemwechsel sinkt die Grenzsteuerbelastung auf dem Zweiteinkommen sehr stark. Die Progression beginnt erneut bei null. Das heisst, auf den ersten Franken Einkommen wird keine Steuer bezahlt. Beschäftigungseffekte gibt es auch durch die Umsetzung in den Kantonen, selbst dann, wenn der betroffene Kanton keine Heiratsstrafe mehr hat.

Die Modellvarianten im Vergleich: Wenn man immer das höchste Szenario vergleicht, ist bezüglich der alternativen Steuerberechnung bei der Variante, die zu 600 Millionen Franken Mindereinnahmen führt, mit bis zu 6900 Vollzeitäquivalenten zu rechnen und bei der Variante mit Kosten in der Höhe von 1 Milliarde Franken mit bis zu 9000 Vollzeitäquivalenten - die Abschaffung der zivilstandsbezogenen Abzüge und die Beibehaltung der zwei Tarife vorausgesetzt. Beim Splitting-Tarif dürfen wir, wenn es 3 Milliarden Franken kostet, mit bis zu 8600 Beschäftigten rechnen und mit bis zu 1500 Beschäftigten bei der Variante mit Ausfällen von 1,5 Milliarden Franken. Bei der Individualbesteuerung dürfen wir aufgrund des Systemwechsels bei den kantonalen Steuersystemen mit bis zu 44[NB]000 Beschäftigten rechnen, 11[NB]100 davon gehen zurück auf die Veränderung auf Bundesebene, dies bei Mindereinnahmen von 600 Millionen Franken. Das zeigen die Tabellen aller geprüften Modelle. Rein ökonomisch, vom Kosten-Nutzen-Verhältnis her, fällt die vom Parlament beschlossene Individualbesteuerungsreform am besten aus. Die Beurteilung, ob die Effekte hoch oder tief sind, überlasse ich Ihnen.

Drittens wurde von den Befürwortenden der Initiative gesagt, 5 Kantone seien für die Individualbesteuerung und 21 dagegen. Ich wurde gefragt, ob diese Zahl stimmt respektive woher sie stammt. Sie stammt aus dem Vernehmlassungsbericht zur ursprünglich vorgelegten Umsetzungsvariante der Individualbesteuerung durch den Bundesrat vom August 2023. Zu erwähnen ist dabei, dass der Bundesrat die Individualbesteuerung in der Botschaft anpasste. Die Vorlage wurde vereinfacht. Es wird auf gegenseitige Abhängigkeiten verzichtet. Paare können jetzt weitgehend unabhängig voneinander veranlagt werden, weil keine übertragbaren Abzüge vorgenommen werden und es nur einen Tarif gibt.

Die Vereinfachung war ein wichtiges Anliegen der Kantone. Das Parlament hat ein zweites wichtiges Anliegen der Kantone und Städte umgesetzt, es hat nämlich die Mindereinnahmen von 1 Milliarde Franken auf 600 Millionen Franken reduziert. Beide Anpassungen könnten bei einigen Kantonen zu einer anderen Beurteilung geführt haben. Bekannt ist, dass die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Graubünden und Luzern eine Standesinitiative für die Individualbesteuerung beschlossen haben. Weitere Kantone haben sich im Rahmen der Frage einer allfälligen Ergreifung des Kantonsreferendums dagegen und für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Das sind die Kantone Solothurn, Schaffhausen, Jura, Glarus, Luzern und Tessin. Die Kantone St.[NB]Gallen, Thurgau, Obwalden, Wallis und Appenzell Innerrhoden unterstützen das Kantonsreferendum aktiv und äusserten sich in den vergangenen Tagen und Wochen gegen die Individualbesteuerung. Von 10 Kantonen, die die Individualbesteuerung in der Vernehmlassung abgelehnt haben, liegt keine aktuellere Beurteilung vor. Wenn man also die jeweils aktuelle Stellungnahme nimmt, lässt sich zusammenfassen: 10 Kantone sind aktuell für die Individualbesteuerung, 16 sind dagegen.

Dass die Kantone nicht in Begeisterung über Steuerreformen ausbrechen, welche wir auf nationaler Ebene vorschlagen, ist nichts Neues. Es ist eine schwierige Beziehung. Das war auch 2013 nicht anders. Im Vernehmlassungsverfahren zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung wurde das Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung", also eine der möglichen Umsetzungsvarianten der hier diskutierten Initiative, von der überwiegenden Mehrheit als nicht geeignete Massnahme deutlich abgelehnt. Die Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz kritisierten, dass insbesondere dieses Modell zu bürokratischen Hürden für die Kantone führen werde, welche im Vergleich zu ihrem Nutzen unverhältnismässig hoch seien. Ein derart kompliziertes Vorgehen bei der Veranlagung stehe in krassem Widerspruch zur immer wieder geforderten Vereinfachung. Die Beziehung zwischen Bund und Kantonen in der Steuerpolitik ist also komplex, und das nicht erst seit neuster Zeit.

Die WAK-N beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, die Volksinitiative 25.018, "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!", zur Ablehnung zu empfehlen, und unterstützt die zivilstandsneutrale Individualbesteuerung. Sie hält fest, dass die Initiative erstens keine Zivilstandsneutralität herstellt, sondern eine Besserstellung von Ehepaaren bei den Bundessteuern, dass sie zweitens die Heiratsstrafe in denjenigen Kantonen, in denen sie noch besteht, nicht löst und dass sie drittens die Problematik der schlechten Erwerbsanreize für Zweitverdienende, meist Frauen, nicht zufriedenstellend löst.