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Schneider Meret · Nationalrat · 2025-09-17

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-17

Wortprotokoll

Die vorliegende Initiative fordert ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte, das heisst für Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden wie engen Gitterkäfigen und qualvollen Tötungsmethoden erzeugt wurden. Der Gegenvorschlag des Bundesrates nimmt dieses Anliegen auf und will ein Importverbot für tierquälerisch erzeugten Pelz mittels Änderung des Tierschutzgesetzes umsetzen. Das halte ich für richtig und begrüssenswert.

Nun beantragt jedoch die Mehrheit der WBK-N, international anerkannte Zertifizierungssysteme als Nachweis für eine nicht tierquälerische Herkunft von Pelzprodukten anzuerkennen, statt ein eigenes Zertifizierungssystem zu verwenden. Begründet wird dies mit dem bürokratischen Aufwand. Es sei einfacher, sich an internationale Zertifizierungssysteme wie Furmark anzulehnen. Dies ist aus zweierlei Gründen falsch: Zum einen gibt es ohnehin bereits eine Schweizer Zertifizierung, wonach tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte künftig deklariert werden müssen. Ob Deklaration oder Importverbot, der bürokratische Aufwand bleibt der gleiche. Zum andern laufen die bekannten Zertifizierungssysteme dem Anliegen des Bundesrates diametral entgegen. Furmark, das zumindest in Europa bekannteste und verbreitetste Zertifizierungssystem, wurde von der Pelzindustrie selbst entwickelt. Es beruht auf den Welfur Protocols und bezeichnet als "nicht tierquälerisch" unter anderem die Haltung von Nerzen, Füchsen und Marderhunden in kleinsten Drahtgitterkäfigen, die den Tieren die Auslebung grundlegender Verhaltens- und Bewegungsbedürfnisse verunmöglichen; oft können sie sich kaum bewegen.

Wenn es uns also darum geht, keinen Pelz von Tieren zu importieren, die dafür qualvoll gehalten worden sind, dann sollten wir diesen Mehrheitsantrag der WBK-N unbedingt ablehnen. Wer ihm zustimmt, der oder die soll doch bitte auch so ehrlich sein und mit den tatsächlichen Beweggründen argumentieren. Es sind dies schlicht die Interessen der Pelzindustrie, die hier mit ihrem Lobbying gute Arbeit geleistet hat. Eine Einsparung an Bürokratie resultiert damit auf keinen Fall, sondern es ist schlicht und einfach eine Irreführung der Konsumierenden, der Käuferinnen und Käufer, die annehmen, keinen Pelz aus Qualhaltung zu kaufen.

Während wir hier mit technischem Klein-Klein argumentieren und abwägen, ob jetzt Gitterkäfige tierquälerisch oder doch zumutbar sind, übersehen wir die ganz grundsätzlichen Fragen: Sind wir Menschen im Recht, Tiere zum reinen Vergnügen auf so qualvolle Weise zu halten? Ein Pelzmantel oder ein Pelzbesatz ist nun mal ein reines Vergnügen, eine modische Spielerei, die wirklich kein Mensch in der Schweiz braucht. Welche Eigenschaft von Tieren ist ausschlaggebend dafür, ob wir sie, wie bereits erwähnt, zum reinen Vergnügen streicheln oder misshandeln? Ich sage, es ist die Leidensfähigkeit. Es spielt keine Rolle, ob mit Fell oder nackt, ob gross oder klein: Lebewesen, die leiden, sollten wir nicht ohne Not und aus purem Luxus leiden lassen. Und Pelz ist nun einmal purer Luxus. Freiheit ist nicht nur die Freiheit, sich als Konsumentin oder Konsument für das verwerflichste und tierquälerischste Produkt entscheiden zu dürfen, sondern Freiheit ist auch die Freiheit, sich als Politikerin dafür zu entscheiden, weder Tierqualindustrien zu unterstützen noch ihre Produkte weiter einzuführen.

Ich bitte Sie darum, von dieser Freiheit Gebrauch zu machen und sich hier auf die Seite der Lebewesen und nicht auf die Seite der Pelzindustrie zu stellen. Nehmen Sie den Gegenvorschlag des Bundesrates ohne die Mehrheit der WBK-N an. Weiter bitte ich Sie um Unterstützung der Minderheiten Rosenwasser und Baumann, die die Jagd mit Totschlagfallen und die Haltung in Käfigen mit Gitterböden ebenfalls als tierquälerisch bezeichnen wollen.

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