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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-09-18

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18

Wortprotokoll

Ich gehöre bezüglich dieser Differenz aus Überzeugung der Minderheit an und bitte Sie, sich ebenfalls der Minderheit anzuschliessen. Für mich gibt es drei Gründe, weshalb der Beschluss des Nationalrates abzulehnen ist: Es gibt formelle Gründe, es gibt materielle Gründe, und es gibt auch die Frage zu beantworten, ob wir hier zulasten der Kantone legiferieren sollen.

Zuerst zum Formellen: Gemäss Titel der Vorlage geht es um die Übernahme von fünf EU-Verordnungen aus dem EU-Migrations- und -Asylpakt. Es geht darum, mit dieser Vorlage EU-Verordnungen umzusetzen und in das geltende Schweizer Recht zu überführen und das Schweizer Recht entsprechend anzupassen. Das heisst, es ist eine Umsetzungsvorlage. Und das, was hier mit dem generellen, voraussetzungslosen Anspruch auf eine amtliche Rechtsvertretung für Personen, die im Rahmen der Dublin-Verfahren in Haft genommen werden, vorgesehen wird, hat nichts mit der Umsetzung des EU-Migrations- und -Asylpaktes zu tun. Artikel 80b des Ausländer- und Integrationsgesetzes ist schon aus diesem Grunde abzulehnen.

Für mich stehen aber materielle Gründe im Vordergrund. Frau Friedli hat als Sprecherin der Minderheit bereits ausgeführt, worum es geht. Es geht um Personen, die die Schweiz verlassen müssen, weil sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben. Es geht um Personen, die der Pflicht zur Ausreise nicht nachkommen und bei denen man konkrete Anzeichen hat, dass sie sich der Ausweisung in den Dublin-Staat, der für sie zuständig ist, entziehen, sprich untertauchen. Am Schluss wollen sie als Sans-Papiers in der Schweiz bleiben oder versuchen, in einem anderen Dublin-Staat nochmals ein Asylgesuch zu stellen.

Diese Personen sind heute der Haftanordnung nicht schutzlos ausgeliefert. In einem Handbuch, das das Staatssekretariat für Migration zum Thema "Rechtsschutz im Asylverfahren" publiziert hat, ist festgehalten, dass heute im Dublin-Verfahren die Regelungen zur amtlichen Verbeiständung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) gelten. Damit ist Artikel 29 Absatz 3 der Bundesverfassung bereits eingehalten. Betroffene Personen haben heute schon einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege, sie haben Anspruch auf einen amtlichen Rechtsbeistand. Das ist in Artikel 65 VwVG geregelt. Wenn ihr Begehren nicht aussichtslos ist, haben sie Anspruch auf Übernahme der entsprechenden Kosten durch den Staat, und sie haben auch Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung, wenn das zur Wahrung ihrer[NB]Rechte[NB]notwendig[NB]ist. Die zuständige kantonale Behörde hat schon heute zu prüfen, ob diese Person aus bestimmten Gründen einen Anspruch auf eine amtliche Rechtsvertretung hat.

Was nun aber der Nationalrat hier beschlossen hat, ist ein genereller Anspruch ohne jegliche Prüfung, ob für eine amtliche Rechtsvertretung auch Bedarf besteht. Das geht meines Erachtens klar zu weit. Wir haben erfahren, dass es heute rund tausend Dublin-Fälle sind, die dann so zu bearbeiten wären. Ich gehe davon aus, dass es, wenn der EU-Migrations- und -Asylpakt wirkt, so wie wir das wünschen, mehr Dublin-Fälle geben wird, und dann werden auch mehr Personen mit einer Dublin-Haft konfrontiert sein.

Zu guter Letzt: Natürlich, Herr Kollege Jositsch, sind wir frei, wie wir mit Interventionen der Kantone umgehen wollen. Aber wir sollten es, glaube ich, ernst nehmen, wenn ein Brief der zuständigen Regierungskonferenz vorliegt, die uns darin mit aller Deutlichkeit aufzeigt, dass die Kantone zuständig sind und die Kosten zu tragen haben. Die zuständige Regierungskonferenz sagt uns auch, dass das, was hier diskutiert wird, praxisfremd sei und die Kantone unnötig belasten würde und dass sie heute bereits die Frage der amtlichen Rechtsvertretung zu prüfen haben.

Das heisst, wir sollten nicht auf den Beschluss des Nationalrates eingehen, auch wenn uns das jetzt so präsentiert wird, wie wenn dies das zentrale Element dieser Vorlage ist, das es noch zu bereinigen gilt, damit am Schluss die Vorlage zustande kommt.

Lehnen Sie in diesem Sinne den Beschluss des Nationalrates ab, und folgen Sie der Minderheit.

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