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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2000-03-21

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-21

Wortprotokoll

Ein Vorläufer dieses Berichtes über die Sicherheitspolitik der Schweiz war ja der Bericht Brunner. Dieser Brunner-Bericht hat klar gemacht, dass wir eine neue Sicherheitspolitik brauchen, und im ersten Teil dieses Berichtes wird in der Tat diese gesamte Dynamik, diese ganze Komplexität der Entwicklung der Sicherheitspolitik auch sichtbar gemacht. Im zweiten Teil dann geht es um die Instrumente, und dort stellen wir fest, dass fünf von sieben Departementen mit dem Problem der Sicherheit konfrontiert sind. Jetzt sitzt Herr Bundespräsident Ogi in unserem Rat. Das ist sicher richtig - er vertritt das VBS -, man darf aber nicht vergessen, dass Sicherheitspolitik nicht nur Sache des VBS ist, sondern sie gehört in fünf verschiedene Departemente. In der allgemeinen Volksmeinung wird Sicherheit nach wie vor sehr stark mit der Armee assoziiert, und so findet sich auch in diesem Bericht das Schwergewicht auf der Seite der Armee. Die gegenüber heute verkleinerte Armee soll einen dreiteiligen Auftrag behalten, im Grunde in Anlehnung an Artikel 58 der heutigen Bundesverfassung. Die neue Strategie soll dann auf einer umfassenden Kooperation von zivilen und militärischen Mitteln im Inland und auf einer verstärkten Zusammenarbeit mit befreundeten Staaten - vor allem im Bereich Ausbildungs- und Friedenssicherung - und mit internationalen Sicherheitsorganisationen beruhen.

Soweit die Grundthese des Berichtes.

Nun ist die Frage, welches für uns Parlamentarier die Massstäbe sein könnten, an denen wir diesen Bericht messen können. Im modernen Staat ist es ja üblich geworden, dass man gewisse Aufgaben ausgliedert und dann bei dieser Gelegenheit auch grad noch privatisiert. Mit den [PAGE 148] Rüstungsbetrieben des Bundes sind wir so verfahren; diese sind in eine Holding überführt worden und haben jetzt die Form der Aktiengesellschaft. Jetzt kann man sich die Frage stellen, warum wir das mit der Verteidigung und der Armee nicht auch so machen: Warum schreiben wir nicht den dreiteiligen Armeeauftrag international aus und suchen den Bestqualifizierten, der ihn erfüllen könnte? In Frage kommen könnte z. B. die Nato; sie hätte vielleicht Freude, weil sie dadurch ihre Kriegskasse etwas aufbessern könnte. Anfragen könnte man auch das österreichische Bundesheer; die Österreicher haben ja Erfahrung im Umgang mit der Schweizer Armee. Vielleicht wäre auch der Verwaltungsrat der Securitas AG oder einer anderen zivilen Schutzorganisation in der Lage und würde sich das überlegen - oder ein Waffenkonzern käme in Frage oder vielleicht sogar der Herr Generalstabschef. Dieser könnte ja vielleicht mit seinen Mannen einen Buy-out prüfen und dann mit einem Leistungsauftrag die Verteidigung und die Sicherheit unseres Landes sicherstellen.

Ich sehe Sie schmunzeln, und Sie wissen vielleicht gar nicht recht, was es hier zu

lachen gibt, weil die Argumentation ja eigentlich schlüssig wäre. Aber ich glaube, des Pudels Kern liegt eben genau dort, wo wir als Politiker sagen müssen, welches die Massstäbe sind, die wir anwenden wollen.

Sicherheitspolitik ist Planung des Krisenfalles; Sicherheitspolitik ist Vorsehung gegenüber Not und Bedrohung. Es geht darum, sich für ausserordentliche Situationen vorzubereiten. Die Sicherheitspolitik muss davon ausgehen, dass es einem Volk und einem Staat einmal schlecht gehen kann. In einer solchen Situation kann nur funktionieren, was sich schon zu Friedenszeiten bewährt hat.

Die Grundwerte eines Staates sind nicht delegierbar, gerade in einer Krise nicht. Im Krieg wird der Staat zum Vaterland, und es gibt dann keine Sicherheitspolitik im luftleeren Raum, sondern es gibt nur eine Sicherheitspolitik, die auf der Identität eines Staates und eines Volkes gründet. Ich bin der Meinung, dass es unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Sicherheitspolitik diese Verankerung haben.

Konkret heisst das für mich: Es sind folgende Bedingungen vorhanden, die wir dieser Sicherheitspolitik zugrunde legen müssen:

1. Das Milizprinzip ist eine Organisationsform der Nächstenhilfe, welche zugleich eben auch den Dienst an der Öffentlichkeit sicherstellt. Das Milizsystem ist im Verbund mit der Solidarität ein uraltes Überlebensprinzip unseres Landes. Ohne Milizprinzip würde weder das staatliche noch das gesellschaftliche Leben funktionieren. Darüber täuschen leider auch die wachsende Monetarisierung und die etwas schwindende Freiwilligkeit und damit die nachlassende Bereitschaft zur Miliz nicht hinweg.

Die Armee darf nicht Vorreiterin bei der Infragestellung des Milizprinzipes sein. Dass alle zugreifen müssen, wenn es brennt, weiss doch bei uns jedes Kind. Das Milizprinzip muss deshalb auch die tragende Säule für unsere Wehrpflicht und für das Dienstpflichtmodell bleiben.

Es sind heute selbstverständlich Anpassungen an die Bedürfnisse und die Möglichkeiten von Gewerbe, Dienstleistungen und Industrie vorzunehmen. Deshalb sind Durchdienerdienstleistungen zu planen. Aber Berufstruppen sollten mit Ausnahme des Ausbildungs-, Flugwaffen-, Festungs- und Grenzwachtbereiches, also im Wesentlichen dort, wo sie heute schon bestehen, und weiter nur in Einzelfällen, meinetwegen sogar in gesetzlich geregelten Einzelfällen, erlaubt sein. Das Milizprinzip muss das vorherrschende Prinzip bleiben. Das gilt auch für das Armeekader. Das Armeekader muss weiterhin ein Milizkader bleiben. Das heisst nicht, dass in der Ausbildung berufliche Anstrengungen nicht durch Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere vorgenommen werden sollen. Aber in der Führung, in der Gefechtsführung, muss das Kader Miliz bleiben.

Trotz des Milizprinzipes muss die Armee auch in der Lage sein, künftig eine abgestufte Einsatzbereitschaft zu haben. Sie muss zu einem ganz kleinen Teil auch bereit sein, aus dem Stand zu operieren, also sofort mobilisierbar zu sein. Auch das gehört zum Milizcharakter.

2. Der Föderalismus ist die bestandene Idee problembezogener Entscheidungen. Der Föderalismus garantiert die Bürgernähe. Wenn einmal akute Krisen und regionale Probleme auftauchen, muss man sie dort lösen, wo sie entstehen. Man kann nicht in Bern - und schon gar nicht im Nato-Hauptquartier in Mons - Probleme lösen, die irgendwo im Schwarzbubenland entstehen. Der Bevölkerungsschutz samt dem Zivilschutz muss daher Sache der Kantone werden. Dazu, Herr Bundespräsident, braucht es klare Aufgabenteilungen und meines Erachtens auch eine klare Regelung der Finanzen. Diese Pendenz steht uns noch bevor.

Die Armee muss dann künftig im Sinne des Föderalismus auch einen gewissen Grad an Dezentralisierung in der Ausbildung und der Einsatzdoktrin behalten, mit anderen Worten: Sie muss ihre Dienste auch weiterhin draussen im Land leisten, damit die Verbundenheit mit dem Volk erhalten bleibt.

3. Die Neutralität als Mittel unserer Aussenpolitik wird von der überwiegenden Mehrheit unserer Bevölkerung - das haben auch neueste Umfragen wieder gezeigt - nach wie vor bejaht. Die Neutralität verbietet uns eindeutig den Beitritt zu irgendwelchen militärischen Bündnissen. Was darum im Rahmen von Kooperationen, die ein Teil des neuen sicherheitspolitischen Armeekonzeptes sind, nicht passieren darf, ist das faktische Hineinschlittern in militärische Pakte irgendwelcher Art. Diese Gefahr ist bei den grenzüberschreitenden Übungen, die jetzt gelegentlich durchgeführt werden, in gewissem Sinne vorhanden. Ein Beitritt zur Nato kommt jedoch nicht in Frage. Die Beschaffung von Rüstungsgütern soll auf Gegengeschäften beruhen, wie dies heute schon der Fall ist, aber sie darf nicht zu politischen Abhängigkeiten führen.

4. Der Republikanismus ist ein wichtiges Element unseres Landes. Er bedeutet das Wechselspiel zwischen Regieren und Regiertsein. Ich habe dem Bundespräsidenten schon gesagt: Man kann in Kandersteg regiert sein und hier in Bern regieren; das bewirkt den Gemeinsinn dieses Landes. Der "bourgeois" ist zudem bei uns eben auch "citoyen". Wenn er im Krieg steht, will er nicht nur zum "observateur" werden; die Armee muss deshalb gemäss Verfassung und Gesetz in der demokratischen Kontrolle des Volkes bleiben. Im Baupolizeirecht haben gewisse Anpassungen schon stattgefunden, und im Militärversicherungsbereich zeichnen sich solche ebenfalls ab.

Der Republikanismus führt übrigens in unserem Land meistens auch zu einem sparsamen Umgang mit den Finanzen, und das ist im Zusammenhang mit der Armee auch gar nicht so schlecht. Er ist infolge der Referendumsdemokratie noch immer der Massstab dafür, was wir ausgeben wollen und was nicht.

5. Die humanitäre Tradition ist zum selbstverständlichen Pfeiler auch unserer Aussenpolitik geworden. Angesichts der vom Kommissionspräsidenten einleitend geschilderten religiösen und ethnischen Konflikte unweit unserer Landesgrenze müssen wir uns fragen, was wir dieser Tradition heute und morgen schuldig sind und ob wir es uns leisten können, in der Friedensförderung Zuschauer zu bleiben, oder ob es nicht besser wäre, hier Solidarität gemäss unserer humanitären Tradition zu zeigen. Klar abzulehnen sind natürlich bewaffnete Friedenseinsätze und die bewaffnete Friedensunterstützung. Wir wollen nicht im Ausland an Kriegen teilnehmen. Aufträge der Friedensförderung setzen aber dennoch voraus, dass die Truppe zum Selbstschutz sich bewaffnen kann und bewaffnet werden muss.

6. Die Unabhängigkeit und Selbstbehauptung unseres Landes erfordern, dass wir grundsätzlich eine Armee haben. Sie muss eine vernünftige Grösse und eine vernünftige Stärke haben, damit wir nicht zur Integration in Militärbündnisse gezwungen werden, sondern das Gesetz des Handelns selber ausüben können und damit eine glaubwürdige Auftragserfüllung überhaupt möglich ist. Kooperation ohne Unabhängigkeit ist nämlich Vormundschaft, und das wollen wir nicht.

Ich möchte zum Abschluss noch auf ein Instrument hinweisen, das in diesem Bericht nicht weiter behandelt wurde. Es gibt im Kapitel Information und Kommunikation einen [PAGE 149] Hinweis des Bundesrates darauf, dass alle Teilnehmer an der Informationsgesellschaft Schweiz die Verantwortung für ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Informatikinfrastrukturen letztlich selber zu tragen hätten. Dafür seien die entsprechenden Grundlagen noch zu schaffen, und laut Bericht ist ein koordiniertes Vorgehen unerlässlich.

Ich darf hier gerne nachtragen, dass auf den 1. Januar 2000 in Zürich, im Beisein von Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Bund, die Stiftung "Infosurance" gegründet wurde. Der Stiftung gehören heute bereits mehrere Dutzend Unternehmen, Verbände und Amtsstellen - darunter Swisscom, die Post, die ETH, die Flughäfen, die SRG, usw. - an. Die Stiftung hat zum Zweck, Gefahren und Risiken für die Schweiz im Bereich der Informationstechnologien frühzeitig zu erkennen, Präventivmassnahmen vorzubereiten und im Schadenfall Hilfe anzubieten.

Der Stiftungsrat wird vom Zürcher Professor Kurt Bauknecht präsidiert. Er ist Leiter des Institutes für Informatik an der Universität Zürich. Ein hoch qualifizierter Beirat und Experten aus allen Bereichen von Stromversorgung, Landesversorgung, innerer Sicherheit, Telekommunikation, Banken, Luftverkehr usw. beraten diese Stiftung "Infosurance". Mit einem Budget von einer Million Franken sind mittlerweile die ersten strategischen Projekte an die Hand genommen worden, und die Stiftung entspricht in jeder Hinsicht der Philosophie des Berichtes "Sicherheit durch Kooperation".

Da die allgemeine Richtung dieses Berichtes stimmt - für mich stimmt sie überein mit den Gegebenheiten der Identifikation unseres Landes, für mich stimmt in diesen sechs Bereichen des Berichtes alles überein -, empfehle ich Ihnen, von diesem Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen.

Das schliesst nicht aus, dass wir später bei der Behandlung der anschliessenden Phasen in Detaildiskussionen eintreten werden, die da und dort vielleicht noch mit Emotionen verbunden sind. Aber als Einstieg in die neue Sicherheitspolitik eignet sich dieser Bericht ausgezeichnet.