Germann Hannes · Ständerat · 2025-09-18
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-18
Wortprotokoll
Der Motionszweck ist klar, er ist eigentlich bereits dem Titel zu entnehmen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Annahme der Motion.
Der Nationalrat hat die Motion am 14.[NB]März angenommen. Warum kommen wir nun trotzdem mit einer relativ satten Mehrheit dazu, Ihnen die Ablehnung der Motion zu empfehlen?
Ihre SGK-S hat sich an drei Sitzungen mit der vorliegenden Motion befasst. Im Juni letzten Jahres sind der Verwaltung umfassende Abklärungen im Zusammenhang mit einer allfälligen Umsetzung der Motion in Auftrag gegeben worden. Auf der Grundlage dieser Abklärungen haben wir im Januar 2025 beschlossen, Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchzuführen. An diesen Anhörungen haben Vertretungen der Apotheker, der Ärzteschaft, der medizintechnischen und pharmazeutischen Industrie sowie der Versicherer und der Versicherten ihre Positionen respektive ihre jeweiligen Argumente dargelegt. Im Zentrum der Diskussion ist die Forderung der Motion Dobler zur Vergütung von im Ausland gekauften günstigen Medikamenten gestanden, dies auch, weil im Bereich von im Ausland bezogenen Mitteln und Gegenständen bereits Abklärungen oder Arbeiten am Laufen sind.
Der Bundesrat hat bereits im letzten Dezember eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Damit will er bewirken, dass gewisse, im Europäischen Wirtschaftsraum von Privaten bezogene Mittel und Gegenstände von der OKP vergütet werden. Zu den Mitteln und Gegenständen, die sich für den Bezug im Ausland eignen, zählen vor allem Verbrauchsmaterialien wie etwa Inkontinenzeinlagen oder Blutzuckerteststreifen. Die Kommission hat sich am 26.[NB]Juni 2025 über die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung informieren lassen. Daraus haben wir entnehmen können, dass der Bundesrat plant, dem Parlament voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 eine Vorlage zu unterbreiten.
Warum beantragen wir Ihnen nun gleichwohl und aus Überzeugung, diese Motion abzulehnen, obwohl es sich auf den ersten Blick um eine kleine Anpassung handelt und obwohl es um eine mögliche Einsparung für Leute geht, die sich im Ausland zu günstigeren Konditionen mit Medikamenten eindecken? Ja, warum? Es geht eben um etwas Fundamentales in unserem Gesundheitssystem, nämlich um das Territorialitätsprinzip. Mit der Annahme dieser Motion würden wir einen längerfristig schädlichen Einbruch ins Territorialitätsprinzip, also in unser bewährtes Sicherheits- und Versorgungssystem, ermöglichen. Weitere Verletzungen des Territorialitätsprinzips sind bereits aufgegleist. Mit einer Annahme der Motion, wie dies die Minderheit fordert, würden wir ein fatales Zeichen setzen, ja quasi einen Aufruf machen zur Schwächung dieses bewährten Territorialitätsprinzips.
Dieses ist aber ein zentraler Pfeiler unseres Gesundheitssystems. Es sichert den Patientenschutz, es sorgt für eine qualitativ einwandfreie und wirksame Marktüberwachung, senkt das Risiko von Fälschungen, schafft Rechtssicherheit und stärkt den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Vor allem Letzteres ist seit den Zolldrohungen und den Angriffen auf die Pharmaindustrie in den vergangenen Monaten von besonderer Bedeutung. Wir sind gut beraten, unseren Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz nicht weiter zu schwächen. Es reicht schon, dass die Versorgung mit Medikamenten in unserem Land mittlerweile zunehmend gefährdet ist. So haben wir weniger innovative Medikamente zur Verfügung. Wir haben aber auch ganz einfach immer mehr Mängel bei Banalem wie den Antibiotika, und das sind doch Alarmsignale, die uns zu denken geben müssen.
Die Aufhebung des Territorialitätsprinzips würde der Patientensicherheit schaden und den Standort Schweiz schwächen, die Autorität der Heilmittelbehörde Swissmedic unterlaufen und den Grundpfeiler des Gesundheitswesens, das Versicherungsobligatorium, grundsätzlich infrage stellen. Dazu kommt, dass die Vergütung von im Ausland gekauften Medikamenten mit diversen Unsicherheiten und einem grossen Aufwand verbunden ist. Zudem stellen sich verschiedene Fragen zur Patientensicherheit, etwa bei der Kontrolle der Rezepte, der Begleitung der Medikamententherapie oder bei Rückrufen.
Die Kommission befürchtet des Weiteren, dass die Versorgungssicherheit gefährdet sein könnte. Können im Ausland [PAGE 935] gekaufte Medikamente über die OKP vergütet werden, wird es für die pharmazeutischen Firmen weniger attraktiv, die Zulassung und Vergütung in der Schweiz überhaupt erst zu beantragen; ich habe bereits darauf hingewiesen. Dieser Trend ist bereits deutlich spürbar, und er gefährdet die Versorgung unseres Landes mit ausreichend guten Medikamenten.
Es gibt noch andere Unsicherheiten für die Versicherten und die Versicherer. Die Versicherten müssten die Rechnungen der ausländischen Apotheken an die Versicherer senden, die diese wiederum prüfen müssten. Weiter weisen wir darauf hin, dass Versicherte schon heute Medikamente oder Mittel und Gegenstände im Ausland kaufen können, um die eigenen Kosten zu senken. Schliesslich stellt die Kommission fest, dass einige dieser Überlegungen auch in Bezug auf die Vergütung von im Ausland gekauften Mitteln und Gegenständen vertieft und diskutiert werden müssen. Das ist aber nicht Gegenstand der heutigen Motion.
Hier geht es nun darum, ein klares Zeichen zu setzen: für die Versorgungssicherheit, für die Minimierung von Risiken in unserem Land, für das Territorialitätsprinzip als ein bewährtes System.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Bruch nicht zuzulassen und die Motion abzulehnen.