Ettlin Erich · Ständerat · 2025-09-18
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18
Wortprotokoll
Die Motion Herzog Verena "Überdosierungen bei Psychopharmaka-Abgaben verhindern und die Medikationssicherheit in Alters- und Pflegeheimen fördern!", die von Frau Bircher übernommen wurde, wurde von Ihrer Kommission am 26.[NB]Juni beraten. Sie wurde von der damaligen Nationalrätin Verena Herzog am 17.[NB]März 2023 eingereicht. Der Nationalrat hat die Motion am 11.[NB]September 2024 mit 121 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt hingegen die Ablehnung der Motion.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Massnahmen einzuleiten, die verhindern, dass in Alters- und Pflegeheimen sowie in psychiatrischen Kliniken Psychopharmaka eingesetzt werden, nur um Bewohnerinnen und Bewohner ruhigzustellen. Die Medikationssicherheit soll dafür gestärkt werden. Die Motionärin verweist in ihrer Begründung auf verschiedene Zeitungsberichte, in denen die Überdosierung thematisiert wurde und diese mit Personalmangel gerechtfertigt wurde. Zudem wird die Studie "Polymedikation und Neuroleptika in Schweizer Pflegeheimen in den Jahren 2019 und 2020" zitiert. Personen mit einer Überdosierung von Psychopharmaka ruhigzustellen, sei, so die Motionärin, absolut menschenunwürdig. Das erfordere neue Lösungsansätze und Massnahmen.
Sowohl dem Bundesrat als auch Ihrer Kommission ist ein sachgerechter, angemessener Umgang mit Psychopharmaka wichtig. Es ist allerdings festzuhalten, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur durch Ärztinnen und Ärzte oder auf ärztliche Verschreibung hin durch Apothekerinnen und Apotheker abgegeben werden können. Auch entsprechend ausgebildete Fachpersonen, die unter der Kontrolle eines Arztes, einer Ärztin oder einer Apothekerin, eines Apothekers stehen, dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben. Zuständig für die Überwachung dieser Vorschriften sind die Kantone. Ärztinnen und Ärzte müssen den Einsatz von Arzneimitteln im Rahmen ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht genau abwägen. Bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln müssen ausserdem die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft beachtet werden.
Zudem hat der Bundesrat bereits konkrete Massnahmen eingeleitet, um die Medikationssicherheit insbesondere bei älteren, polymorbiden Patientinnen und Patienten gezielt zu stärken. Einige Beispiele: Es ist ein zentrales Thema bei der Nationalen Plattform Demenz des BAG. Es werden zudem neue Empfehlungen zur Therapie von Demenzerkrankungen publiziert. Im Moment wird die Agenda Grundversorgung erarbeitet. Bis Ende 2025 soll ein Bericht vorliegen, der den Handlungsbedarf und die Zuständigkeiten aufzeigt und Massnahmenvorschläge enthält. Weiter hat die Eidgenössische Qualitätskommission die Verbände der Langzeitpflege mit dem nationalen Programm "Qualität in der stationären Langzeitpflege" beauftragt. Im Rahmen der Teilrevision des Heilmittelgesetzes soll die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung eines elektronischen Medikationsplans eingeführt werden. Die Überweisung der Botschaft zur Gesetzesrevision ist für September 2025 geplant.
In Ihrer Kommission wurde, wie gesagt, das Anliegen der Motion anerkannt. Es wurde mehrfach auf die Motion Stöckli 21.3294, "Erstellen und Bewirtschaften von Medikationsplänen zur Erhöhung der Medikationsqualität und Patientensicherheit von polymorbiden Patientinnen und Patienten", verwiesen, die das Parlament angenommen hatte. Man wartet nun die Umsetzung durch den Bundesrat ab.
Es wurden in Ihrer Kommission ebenfalls Zeitungsberichte und konkrete Erfahrungen erwähnt, die aufzeigen, dass in Heimen eine grosse Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern täglich mehrere Medikamente zu sich nimmt. Diesbezüglich wurde auch das Freiburger Erfolgsmodell erwähnt, das wir in unserem Rat auch schon behandelt haben.
Festzuhalten ist, dass die Motion nicht nur die Übermedikation und die Medikationssicherheit erwähnt, sondern auch den Einsatz von Psychopharmaka, "nur um Bewohnerinnen und Bewohner ruhigzustellen", so der Wortlaut. Dies unterstelle, das wurde in Ihrer Kommission gesagt, eine willentliche Übermedikation, um sich die Arbeit zu erleichtern. Das wurde kritisch aufgenommen. Denn das Vertrauen in die Menschen, die helfen, in die Pflegerinnen und Pfleger, ist in unserer Kommission gross.
Trotz der Anerkennung des Anliegens lehnte die Mehrheit Ihrer Kommission diese Motion ab. Der Bundesrat ist bereits aktiv in diesem Bereich. Der Antrag der Motion wurde zudem als zu eng gefasst empfunden, und die primäre Zuständigkeit in diesem Bereich liegt bei der Ärzteschaft und den Kantonen, nicht beim Bund.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie, dies zu tun.