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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-09-18

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18

Wortprotokoll

Die Minderheit lehnt die Motion ab, nicht aber das Ziel der Motion, und dies aus folgenden Gründen:

Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV wurden per 1.[NB]Januar 2022 zahlreiche Massnahmen zur Vereinfachung und Verkürzung des Verfahrens in der IV eingeführt. Die [PAGE 946] interne und externe Koordination - beispielsweise mit den betroffenen Stellen und Fachpersonen wie Ärzten, Arbeitgebenden, Ausbildungsstätten - wurde im Rahmen der Fallbearbeitung verbessert. Bei den Abklärungen, insbesondere bei den medizinischen Gutachten, wurden Massnahmen eingeführt, um das Verfahren zu beschleunigen.

Wichtig ist, dass die Prüfung des Rentenanspruchs, wenn immer möglich, bereits parallel zu den Eingliederungsmassnahmen erfolgt, damit die Entscheidung zeitnah getroffen werden kann. Diese Art der Bearbeitung der Fälle ist nun in der IV-Fallführung vorgesehen. Bei der Prüfung des Anspruchs auf Leistungen darf zudem nicht vergessen werden, dass unter Umständen auch noch Taggelder - beispielsweise aus der Unfallversicherung oder der Arbeitslosenversicherung - bezahlt werden. Ausserdem gibt es die Krankentaggeldversicherung. Diese Leistungen gehen grundsätzlich den IV-Taggeldern vor.

Nimmt die versicherte Person an IV-Eingliederungsmassnahmen teil, so wird das Taggeld durch die IV bezahlt. Die Einführung eines Wartezeittaggelds im Sinne der Motion hätte insofern grosse Auswirkungen auf die Koordination der bestehenden Leistungen anderer Versicherer. Bei der Einführung eines Wartezeittaggelds muss zudem mit erheblichen Kostenverlagerungen bzw. Mehrkosten für die IV beim Taggeld gerechnet werden. Die IV bezahlt bereits heute rund 700 Millionen Franken unter diesem Titel.

Erfolgt die Anmeldung so, wie es das Gesetz vorsieht, also möglichst früh und spätestens sechs Monate nach Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, so reichen die Leistungen der Krankentaggeldversicherung - das sind in der Regel 720 Tage - aus, um die finanzielle Absicherung während dieses Verfahrens zu gewährleisten.

Die Minderheit ist deshalb der Ansicht, dass mit den eingeführten Massnahmen eine wesentliche Verbesserung und Beschleunigung der Verfahren in der IV erreicht wurde. Daran ändert auch das erwähnte Bundesgerichtsurteil nichts. Es wird meines Erachtens teilweise auch überbewertet. Im Wesentlichen hat das Bundesgericht die bestehende gesetzliche Regelung sowie die bisherige Praxis bestätigt. Solange eine versicherte Person in Eingliederungsmassnahmen der IV steht und durch ein Taggeld finanziell abgesichert ist, kann kein Rentenanspruch entstehen. Erst wenn diese Massnahmen abgeschlossen sind, sei es erfolgreich oder erfolglos, wird geprüft, ob ein Anspruch auf eine Rente besteht. Das Urteil hat diese Systematik lediglich noch einmal klargestellt, nicht aber neu eingeführt oder verändert.

Was die psychischen Erkrankungen, insbesondere bei jungen Versicherten, betrifft, zeigt sich leider, dass viele dieser Personen bereits seit längerer Zeit unter erheblichen psychischen Belastungen leiden, oft ohne adäquate Behandlung. Wenn sie dann bei der IV angemeldet werden, ist ihr Zustand häufig schon so beeinträchtigt, dass die Voraussetzungen für eine Rentenzusprache erfüllt sind. Die Gründe für die Zunahme der Zahl psychischer Erkrankungen bei jungen Personen sind zu eruieren und die Ursachen möglichst zu beseitigen, anstatt die Auswirkungen mit Renten zu therapieren.

Ganz nach dem Motto "Eingliederung vor Rente" empfiehlt Ihnen die Minderheit, dem Bundesrat zu folgen, diese Motion abzulehnen, die Auswertungen der per 1.[NB]Januar 2022 eingeführten Verbesserungen abzuwarten und erst anschliessend allfällige neue Massnahmen zu ergreifen.

Besten Dank, wenn Sie der Minderheit folgen.