Glättli Balthasar · Nationalrat · 2025-09-18
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Zuerst zum Minderheitsantrag zum Thema Notrecht: Hier kann ich es ganz kurz machen. Wir haben ja hier in diesem Rat den Bericht zum Notrecht, Geschäft 25.021, diskutiert. Ich durfte für die Kommission Bericht erstatten. Wir hatten als Staatspolitische Kommission festgestellt, dass es beim Notrecht sinnvoll ist, dort eine Lex specialis zu machen, wo man verhindern will, dass es überbordet. Genau das war auch die Überlegung hinter diesem Minderheitsantrag hier.
Ich sage es zum Zweitrat: Falls diese Minderheit hier plötzlich zur Mehrheit wird, dann ist das natürlich eine Einladung an den Zweitrat, sich nochmals genau anzuschauen, wie man diese Bestimmung einschränken muss, damit es nicht ein Jekami ist. Aber ich weise einfach darauf hin: Wir hatten bei der Covid-Krise aus meiner Sicht eine sorgfältige Anwendung von Notrecht in Bezug auf die direkte Demokratie. Aber rein theoretisch wäre auch etwas ganz anderes möglich. Rein theoretisch wäre es auch möglich, dass man hier massiv überbordet, und das darf nicht sein.
Dann komme ich zum Kern. Aus meiner Sicht ist die wichtigste Minderheit diejenige zu Artikel 84a auf Seite 11 der deutschsprachigen Fahne. Es geht hier um das E-Collecting-Pilotprojekt.
Sie haben ja nach dem Ständerat im Juni auch hier die Motion Michel Matthias 24.3905 angenommen. Sie haben auch die Motion Dobler 24.3909 und andere Vorstösse angenommen, die das Gleiche wollen, nämlich einen Pilotbetrieb von E-Collecting. Sie haben auch einen zweiten Vorstoss, 24.3851, angenommen, nämlich dass man alles auf den Weg bringen soll, um das dann definitiv einzuführen. Ich habe damals gesagt, das ist eine Zweistufenrakete: zuerst Versuch und dann später definitive Einführung.
Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, dass man diesen Versuch natürlich zeitlich, allenfalls auch anteilsmässig, einschränken soll, aber dass es keine örtliche Einschränkung geben darf. Die Gründe dafür sind demokratiepolitische. Die Gründe dafür hängen aber auch damit zusammen, wie wir uns vorstellen, dass ein solcher Versuch gemacht werden soll. Der Versuch soll nicht primär ein technischer Versuch sein, sondern die Einführung eines solch neuen Kanals, des E-Collecting, ist, wie ja auch die Staatspolitische Kommission festgehalten hat, eine demokratiepolitische Challenge.
Wir müssen also auch schauen, wie das demokratiepolitisch funktioniert, ob es eben, wie einige befürchten, zu einer Massierung etwa von Referenden kommt oder nicht und ob diese Möglichkeit zu einer "Klickisierung" der Demokratie führt, die wir alle nicht wollen, oder nicht. Wir müssen schauen, welches die Folgen sind und ob es auch gelingt - das ist ja das Ziel dieses Vorhabens -, dass E-Collecting nicht nur auf dem Laptop, sondern auch auf der Strasse stattfinden kann, indem man die Leute anspricht, sie für ein Anliegen zu überzeugen versucht und sie dann, statt von Hand zu unterschreiben, eine beglaubigte Unterschrift mit ihrem Handy hinsetzen können, wenn sie das wollen. Das ist unsere Zielvorstellung. Die Zielvorstellung ist, dass die Debatte weiterhin stattfindet, dass die Diskussion, die das Lebenselixier der Demokratie ist, weiterhin stattfindet. Man soll aber einen sicheren Kanal haben, um einerseits eine beglaubigte Unterschrift abgeben zu können und um andererseits auch für diejenigen, die unterschreiben, sicherstellen zu können, dass die Unterschrift am Schluss auch ankommt.
Nun können Sie diesen Versuch auf verschiedene Arten machen. Sie können sagen: Wir versuchen in der ganzen Schweiz auf der oberen Ebene, dort, wo es um die Beziehung zu den Bürgerinnen und Bürgern geht, wo man unterschreiben kann, diesen Versuch zu machen, und wir lassen die zweite, extrem komplizierte Ebene aussen vor. Wir haben nicht das Ziel, den ganzen Prozess von A bis Z zu digitalisieren, sondern eine Lösung zu finden, die es jeder Gemeinde ohne irgendeine technische Anpassung ermöglicht, die Unterschriften entgegenzunehmen, nach bewährter Art und Weise zu validieren und an die Bundeskanzlei zu übermitteln, z.[NB]B. mit einem System, das digital signierte PDF erzeugt. Dann ist der Aufwand für die Gemeinden nicht ein grösserer, sondern ein etwas kleinerer, weil man nicht mehr die Schriften entziffern muss, aber sonst alles gleich ist, wie gehabt.
Wenn man die eierlegende Wollmilchsau will, dann ist das - das habe ich als ehemaliger IT-Projektleiter in der Praxis zum Teil bitter gelernt, es ist einige Jahrzehnte her, aber es war bitter und ist noch präsent - der sichere Tod eines jeden Projektes oder zumindest eine Garantie, dass man zehn Jahre zu spät und mit doppeltem Budget ankommt. Machen [PAGE 1672] wir diesen Fehler beim Pilotprojekt nicht. Testen wir vielmehr das, was wir testen wollen, nämlich wie direkt-demokratisches E-Collecting in der Breite funktioniert. Parallel dazu, wenn sich das als sinnvoll erweist, können wir die hyperkomplexe Aufgabe anpacken und uns fragen, ob wir den Prozess vielleicht von Anfang bis ganz am Ende durchdigitalisieren können. Aber machen Sie dies nicht zuerst in drei Gemeinden von A bis Z perfekt, sondern machen Sie in der ganzen Schweiz horizontal Versuche, die aber im Gesamtvolumen limitiert sein können. Es ist eine Chance, wenn wir mit "best effort" und[NB]einem[NB]"minimal viable prototype" nur das machen, was wirklich nötig ist, um die demokratiepolitische Auswirkung zu testen.
Das sollten wir in aller Sicherheit - und das ist meine letzte Minderheit - datensparsam machen. Es ist nicht zwingend, dass dies im Gesetz steht, aber ich glaube, für das Vertrauen der Bevölkerung ins E-Collecting wäre es förderlich, wenn Sie hier der Präzisierung meiner Minderheit zustimmen würden.