Müller Damian · Ständerat · 2025-09-18
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Über drei Millionen Erwerbstätige in der Schweiz zahlen Gelder in ihre private Vorsorge der dritten Säule ein. Im Jahr 2021 taten dies exakt 50,5 Prozent der Steuerpflichtigen mit einer Erwerbstätigkeit. Dabei zahlten 71,6 Prozent der Ehepaare, bei denen beide Partner einer Erwerbsarbeit nachgehen, Beiträge ein. Bei Steuerpflichtigen mit nur einer Erwerbstätigkeit - das können Einpersonenhaushalte oder Familien mit einer einzigen erwerbstätigen Person sein - waren es sage und schreibe 43,5 Prozent.
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand Beiträge leistet, steigt mit dem Einkommen. Nur eine Minderheit macht übrigens vom maximalen Abzug Gebrauch. Die meisten, die einzahlen, zahlen einen niedrigen Beitrag.
Bei der Besteuerung von Säule-3a-Guthaben sind zwei Dinge relevant: der Moment der Einzahlung und der Moment des Bezugs. Beim Bezug erlebt ein Teil der Menschen vor der Pensionierung jedoch eine böse Überraschung, weil das angesparte Geld gänzlich bezogen werden muss. Personen, die sich selbstständig machen und dafür lediglich einen Teil ihres angesparten Kapitals verwenden möchten, können dies heute nicht tun. Wer sich informiert, weiss allerdings, dass es bereits heute möglich ist, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen und darauf einzuzahlen. Diese Möglichkeit wird auch rege genutzt, aber eben nicht von allen. Viele Schweizerinnen und Schweizer wissen nichts von dieser Möglichkeit. Sie müssen am Ende womöglich mehr Geld beziehen, als sie eigentlich brauchen.
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um einen Teilbezug von Geldern aus Freizügigkeitskonten und der Säule 3a zu ermöglichen. Dabei sollen sowohl eine maximale Anzahl an Teilbezügen als auch ein Mindestbetrag pro Bezug festgelegt werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ihres Rates beriet die Motion am 27.[NB]Juni dieses Jahres. Während der Beratungen kam die Befürchtung auf, mit dem Teilbezug würde die Steuerbelastung optimiert, indem nicht alles auf einmal ausbezahlt werde. Diese Befürchtung ist allerdings nicht neu: Diese Möglichkeit besteht bereits heute, weil jede Person mehrere Konten führen kann. Nun soll die Möglichkeit eines gestaffelten Bezugs auch innerhalb eines einzigen Kontos möglich werden. Damit würde diese Möglichkeit auch denjenigen Personen offenstehen, die sich dazu nicht beraten lassen.
Dem Anliegen, dass die Flexibilisierung steuerlich nicht so stark ausgenutzt werden kann, trägt die Motion bereits Rechnung, indem eine maximale Anzahl an Bezügen und ein Minimalbetrag vorgesehen ist. Beim Minimalbetrag geht es vor allem darum, dass die administrativen Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zur Summe stehen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 11.[NB]September des letzten Jahres mit 130 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.
Ich bitte Sie, den Antrag Ihrer Kommission anzunehmen.