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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2025-09-18

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18

Wortprotokoll

Artikel 44 des Geschäftsreglementes des Nationalrates gibt den Kommissionssprechenden jetzt unbeschränkte Redezeit, aber zu diesem Zeitpunkt wissen wir, dass wir uns mässig beliebt machen würden, wenn wir davon extensiv Gebrauch machen würden. Ein paar Sachen müssen wir aber schon noch sagen.

In Artikel 6 Absatz 2 will die Kommission das Wort "erleichtern" mit "ermöglichen" ersetzen, denn die Motion 22.3371 will, dass blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte ihre Stimme selbstständig und autonom abgeben können. Nicht nur die Stimmzettel, sondern auch der Stimmrechtsausweis müssen diese Anforderung erfüllen. Deshalb will die Kommission "ermöglichen" anstatt "erleichtern" in den Text schreiben.

In Artikel 10 Absatz 1ter geht es formell um die Umsetzung der Motion Rieder. Die Kommissionsmehrheit will diese Bestimmung streichen. Die Minderheit Glättli will sie in der Vorlage behalten. Es mag paradox erscheinen, dass der Bundesrat hier ja nur einen Auftrag des Parlamentes erfüllt, den [PAGE 1675] er selber nicht wollte, jetzt aber die Kommissionsmehrheit das nicht mehr will. Die Gründe liegen vor allem darin, dass sich seit der Annahme der Motion Rieder die Rahmenbedingungen geändert haben. Einerseits hat die Kommission in Artikel 10 Absatz 1bis a gerade die Bedingungen enger formuliert, was die Ansetzung von Abstimmungsterminen angeht. Andererseits ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass neben der neuen Bestimmung in Artikel 10 Absatz 1bis a der Absatz 1ter dem Bundesrat nicht weniger, sondern im Gegenteil mehr Optionen geben könnte. Das wäre eine Stärkung der Exekutive und eine Schwächung der Volksrechte. Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, Artikel 10 Absatz 1ter zu streichen.

In Artikel 84a geht es um die versuchsweise Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung. Die Minderheit Fischer Benjamin will keine Pilotprojekte für die elektronische Unterschriftensammlung, weil sie der Meinung ist, dass das direkte Gespräch mit der Bevölkerung beim Unterschriftensammeln einen wesentlichen Bestandteil der Wahrnehmung der direkt-demokratischen Volksrechte darstellt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass einerseits die Versuche dem Willen des Parlamentes entsprechen, wie er mit verschiedenen Vorstössen zum Ausdruck kam, und andererseits gerade die Evaluation von Versuchsprojekten nötig ist, um zu beurteilen, ob die elektronische Unterschriftensammlung sinnvoll und praktikabel ist. Die Kommission beschloss mit 15 zu 10 Stimmen die Ablehnung der Streichung, wie sie jetzt von der Minderheit Fischer Benjamin beantragt wird.

Die Minderheit Glättli will in Artikel 84a Absatz 1 die Versuche in den Kantonen und Gemeinden nur zeitlich und allenfalls anteilsmässig begrenzt haben, aber nicht auch örtlich, wie vom Bundesrat vorgesehen. Sie begründet das mit der Analogie zum physischen Unterschriftensammeln, das ja grundsätzlich auch keine kantonalen Grenzen kennt. Wenn man im Kanton Zug von einem Stimmberechtigten aus dem Kanton Zürich eine Unterschrift erhält, ist sie auch gültig. Die Kommissionsmehrheit möchte aber auch an der örtlichen Begrenzung festhalten, primär aus Praktikabilitätsgründen. Die Pilotprojekte sollen in bestimmten Gemeinden und Kantonen durchgeführt werden können. Das erleichtert die Durchführung solcher Versuche. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.

In Artikel 84a Absatz 3 will die Minderheit Glättli die Bestimmungen zum Datenschutz explizit auch in diesem Gesetz aufgeführt haben, bei den Bestimmungen zum Versuchsprojekt des elektronischen Unterschriftensammelns. Die Kommissionsmehrheit ist wie der Bundesrat der Meinung, dass diese Aspekte für die Bundesbehörden bereits im Datenschutzgesetz ausreichend geregelt sind und deshalb nicht noch einmal spezifisch erwähnt werden müssen. Die Kommission lehnte deshalb den Antrag, der jetzt von der Minderheit Glättli vertreten wird, mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.

Zu guter Letzt will die Minderheit Masshardt einen neuen Artikel 87a, der Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung auf Bundesebene fordert. Die Kommissionsmehrheit bestreitet die Notwendigkeit solcher Massnahmen nicht, ist aber der Auffassung, dass Bildungsaufgaben in der Hoheit der Kantone bleiben sollten. Sie stellt überdies infrage, ob die Verfassungsgrundlage überhaupt gegeben ist, damit der Bund diese Aufgabe übernehmen kann. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission den entsprechenden Antrag ab.

Wie bereits erwähnt, stimmte in der Gesamtabstimmung die Kommission mit 19 zu 6 Stimmen für die Annahme des so bereinigten Entwurfes.