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Maissen Theo · Ständerat · 2000-03-21

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-21

Wortprotokoll

2. Nun zum Inhaltlichen: Es ist natürlich nicht sinnvoll, wenn ich nun in zig Details gehe, wo Fragen sind. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Bericht auch Lücken hat, und zwar weil nicht alles gleich reif, nicht alles gleich konkretisiert ist. Bei einem Raster ist es so, dass es systematisch Teile hat, die konkret, d. h. gefüllt sind. Andere sind halb gefüllt und andere mehrheitlich noch leer; der Grad der Konkretisierung ist sehr unterschiedlich.

Ich weise Sie auf einen ersten Punkt hin, auf den sicherheitspolitischen Auftrag der Armee, wie er auf Seite 46f. (Ziff. 621) festgehalten ist: Hier fehlt mir als Vorspann, als Grundüberlegung für diese Aufträge der Armee die Zieldiskussion. Wir stellen fest, dass drei Teilaufträge aufgeführt werden, in einer bestimmten Struktur. Ich weiss nicht, ob die Reihenfolge eine Priorisierung ist; es sind drei Teilaufträge, die meines Erachtens in der Reihenfolge und Darstellung der Logik entbehren, weil eben die Zieldiskussion fehlt. Mir scheint, es wurde eine erste Gliederung gemacht, wo man das Internationale dem Nationalen gegenüberstellt, und da stellt man an die erste Stelle die Entsendung des Militärpersonals ins Ausland. In einer zweiten Gliederung wird dann differenziert zwischen der Kernaufgabe der Armee und den subsidiären Einsätzen, also dem, was eben die Kernaufgabe betrifft, die Raumsicherung und Verteidigung, und schliesslich kommt als dritter Punkt die Existenzsicherung.

Begründet wird das mit dem Übergang von der Abhaltewirkung der Armee zu einer Mehrfachstrategie der Kooperation. Doch etwas eigenartig berührt hat mich, dass es dann auf Seite 47 heisst: "Zusätzlich nimmt sie" - also die Armee - "alle Aufgaben der Raumsicherung wahr ...."

Damit ritzen wir möglicherweise, so meine ich, die neue Bundesverfassung, wo in Artikel 58 die Reihenfolge ganz klar gegeben ist: Aufgaben der Armee sind Kriegsverhinderung, Erhaltung des Friedens und Verteidigung von Land und Bevölkerung. Die ganze Darstellung dieses Auftrages in Teilaufträgen hängt für mich damit zusammen, dass man keine Zieldiskussion geführt hat, indem man nicht unterschieden hat zwischen einem Oberziel und Unterzielen bzw. Massnahmen.

Es geht also um die Frage, was sein soll und wie man das erreichen kann. Das Was, also das Oberziel, ist für mich auch gemäss Verfassung ganz klar: Es geht um Raumsicherung, um Verteidigung; im weitesten Sinn geht es bei der Sicherheitspolitik um die Erhaltung der Existenz des Staates. Alles andere ist das Wie, das sind Unterziele und Massnahmen. Die internationale Friedensunterstützung und Krisenbewältigung sind für mich also Unterziele, Massnahmen, um das Oberziel der staatlichen Existenzsicherung sicherzustellen und zu gewährleisten. Auch die Prävention und die Bewältigung existenzieller Gefahren sind letztlich Massnahmen. Diese Zusammenhänge sollten aus dieser Optik nochmals diskutiert werden.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft das Milizprinzip, vor allem in seinem Verhältnis zu den Dienstleistungssystemen - ich nenne es einmal so -, die diskutiert werden. Wir müssen davon ausgehen, dass es Bestandesreduktionen gibt, die unterschiedliche Dienstleistungsmodelle zur Folge haben. Man spricht von [PAGE 150] Durchdienermodellen, von Zeitsoldaten usw. Hier stelle ich mir die Frage, ob wir nicht letztlich dahin kommen, dass wir zwar weiterhin vom Milizsystem sprechen, dass aber das Milizsystem in Tat und Wahrheit nur noch eine Fiktion ist: Es ist uns zwar lieb und teuer, aber real nicht mehr existent. Das ist für mich eine zentrale Frage, die im Sicherheitspolitischen Bericht nicht beantwortet ist. Es genügt hier nicht, fromme Wünsche anzuführen, sondern ich möchte wissen, was das konkret heisst.

Im Extremfall könnte die Ausrichtung dieses Sicherheitspolitischen Berichtes bedeuten, dass die Landesverteidigung an ein Generationensegment im Alter von 25 bis 28 Jahren delegiert wird. Da stellt sich dann die Frage, ob unsere Vorstellung der Milizarmee - deren Kern darin besteht, dass der Bürger gleichzeitig Soldat ist - noch Bestand hat. Wir können sie aufgeben, aber das müssen wir bewusst tun und nicht mit Vorstellungen kaschieren, die sehr undeutlich sind und etwas vortäuschen, was letztlich nicht mehr gilt.

Ich denke auch, dass es in diesem Land nach wie vor die Frage der wehrpolitischen Befindlichkeit gibt. Darüber finde ich in diesem Sicherheitspolitischen Bericht nichts. Der Milizgedanke betrifft auch die ausserdienstlichen Aktivitäten. Wir haben freiwillige Organisationen, die bezüglich der wehrpolitischen Befindlichkeit wichtig sind. Auch diesbezüglich, meine ich, ist nicht durchdacht, welches Dienstleistungssystem welche Folgen hat. Letztlich ist Sicherheitspolitik nicht nur eine Frage der Strukturen, welche von Planern an ihren Tischen gemacht werden können, sondern es geht um die Befindlichkeit, um die Einstellung. Da denke ich auch an die Kantone, die für mich in diesem Bericht zu wenig konkret in die Sicherheitspolitik eingebunden sind.

Schliesslich möchte ich noch den sicherheitspolitischen Auftrag, dargestellt auf Seite 54f., ansprechen. Hier geht es um das Verhältnis von äusserer und innerer Sicherheit. Ich bin der Meinung, dass die Strukturen diesbezüglich unzureichend sind. Wir brauchen neue Ansätze, neue Modelle. Aber was lesen Sie zu dieser zentralen Frage? Sie lesen, man wolle allenfalls die Mittel umverteilen. Was heisst das? Das ist für mich kein Konzept; ich kann nicht einem Bericht zustimmen, in welchem eine Nichtlösung dargestellt ist. Wenn schon, möchte ich genau wissen, welchen Inhalten ich zustimme.

Das betrifft im gleichen Kapitel auch die Rolle des Grenzwachtkorps: Hier wird geschrieben, darüber würden Diskussionen geführt. Mich würde interessieren, was das in Bezug darauf heissen soll, was man machen will. Wir haben letzthin wieder einen Hilferuf von der obersten Leitung des Grenzwachtkorps erhalten, wonach es seine Aufgaben in der Form, in der es heute strukturiert und personell dotiert ist, nicht erfüllen kann. Da ist ein Bericht, in dem es heisst, es werde darüber diskutiert, nicht genügend.

Es gibt eine Reihe offener Fragen. Ich möchte sie exemplarisch, stichwortartig erwähnen: z. B. die Sicherheitskooperation mit der EU, Seite 36f.; die Frage der Nutzung moderner Informationstechnologien auf Seite 56, wo in Bezug auf die Information die Aussagen nicht richtig sind, weil die Möglichkeiten der direkten Information heute viel besser sind. Die Stellung der Frau wird auf Seite 60 in sechs relativ einfachen und wenig aussagekräftigen Sätzen abgehandelt. Bei der Stellung des Zivildienstes auf Seite 60 bleibt die Art der Einbindung in die Sicherheitspolitik offen - ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gestern ein Artikel zu dieser Frage in der "NZZ" erschienen ist, der in diesem Zusammenhang lesenswert ist -; Organisation betreffend den Bevölkerungsschutz und vor allem auch die Stellung der Kantone sind ungeklärt. Es gibt also eine Reihe offener Fragen. Ich möchte es nicht als Vorwurf verstanden wissen, dass man diese nicht abgehandelt hat. Es ist aber so, dass dieser Bericht so viele Fragen offen lässt, dass ich meine, wir sollten den Bericht einfach zur Kenntnis nehmen und die konkreten Fragen weiterdiskutieren.

3. Der letzte Punkt, den ich bezüglich der Haltung des Parlamentes einbringen möchte, ist die Umsetzung der neuen Sicherheitspolitik. Ich meine, wir als Parlament müssen uns den Handlungsspielraum vollständig bewahren. Wenn wir unsere Zustimmung geben, geben wir sie zu einem Konzept, das in sich noch nicht abschliessend definiert ist. Ich möchte als Parlamentarier nicht in irgendwelchen späteren Diskussionen zu hören bekommen, ich hätte das im Sicherheitspolitischen Bericht lesen können und ich hätte dem zugestimmt. Ich möchte mir die Freiheit bewahren, vor allem weil ich aus Gesprächen mit Militärs, die in der Ausbildung, in der Truppenführung tätig sind, spüre, dass ein gewisses Missverhältnis, möglicherweise ein Missverständnis zwischen den Planern im VBS und den Kadern draussen besteht. Da möchte ich für mich einen Spielraum behalten, der dann bei den konkreten Vorhaben, die zu diskutieren sind, in dieser und jener Richtung beansprucht werden kann; ich möchte mich nicht mit einer Zustimmung vorweg an die Inhalte dieses Berichtes binden.

Ich bitte Sie: Stimmen Sie mit der Minderheit! Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass dies auch der Antrag des Bundesrates ist; er will, dass wir von diesem Bericht Kenntnis nehmen.