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preparatory:AB 363065

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-09-22

Wortprotokoll

Die Armee reagierte sehr schnell auf den Vorfall und ergriff innerhalb weniger Stunden die notwendigen vorsorglichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Die Militärjustiz hat eine vorläufige Beweisaufnahme eingeleitet. Erste Abklärungen bei der Untersuchung ergaben keine Hinweise, die auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hindeuten. Die Sicherheitsvorschriften sind ausreichend.

Die Verwendung von echten Substanzen in Übungen der ABC-Spezialistinnen und -Spezialisten ist durchaus üblich. Es ist wichtig, in der Ausbildung möglichst realitätsnah zu üben, um im Ernstfall bereit zu sein. Dabei gelten strenge Vorschriften in Bezug auf die Frage, mit welchen Stoffen nur im Kompetenzzentrum ABC-Kamir in Spiez gearbeitet werden darf und welche Stoffe auch ausserhalb des Kompetenzzentrums verwendet werden können. Dabei gelten die gleichen Bundesvorschriften wie im Zivilbereich, beispielsweise die Strahlenschutzverordnung oder die Einschliessungsverordnung.[PAGE 1692]