Schmied Walter · Nationalrat · 2003-09-18
Schmied Walter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18
Wortprotokoll
Herr Kollege Randegger, ich möchte Ihnen eine erste Frage stellen: Wovor haben Sie eigentlich Angst, wenn man diese Strafmasse angemessen ein bisschen heraufsetzt? Wir beide wollen ja ein gutes, griffiges Gesetz.
Frage zwei: Warum müssen Sie so weit ausholen und ein anderes Gesetz zum Vergleich heranziehen? Es geht doch letztlich nur darum, dass wir hier gewisse Strafmassnahmen einfügen, die auch eine abschreckende Wirkung haben können. Ich hoffe, Sie werden diese Fragen beantworten.
Ich stelle einfach immerhin fest, dass es hier um eine Höchstbusse von 500 000 Franken geht. Täter oder Täterinnen müssen - hören Sie gut - vorsätzlich und gewerbsmässig gegen dieses Gesetz verstossen haben. Da ist diese Busse mit einer Maximalgrenze von 500 000 Franken geradezu lächerlich.