Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-23
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-23
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen für die Entwicklung dieser zwei Gesetzentwürfe danken. Der Bundesrat hat von Anfang an mit seiner Stellungnahme die Unterstützung der Entwürfe klar bekundet. Sie haben inzwischen entschieden, diese auf zwei Vorlagen aufzuteilen und zwei separate Entwürfe zu machen.
Entwurf 1 entspricht der parlamentarischen Initiative Chassot, mit der die allgemeinen Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien ausgebaut werden sollen. Zusätzlich enthält Artikel 81 des Entwurfes eine Änderung betreffend Nutzungsforschung. Ich kann im Namen des Bundesrates sagen, dass wir diesen Entwurf unterstützen. Der Bundesrat hat sich einzig dahin gehend geäussert, dass er im Unterschied zum Ständerat nur eine Unterstützung von maximal 50 Prozent beantragen würde. Das würde auch dem Änderungsvorhaben des Subventionsgesetzes im Rahmen des Entlastungspaketes 2027 entsprechen, bei dem der Bundesrat vorschlägt, im Sinne der Subsidiarität im Grundsatz keine Unterstützungen über 50 Prozent zu gewähren. Ihre Kommission ist dem entgegengekommen. Wir können nachher in der Detailberatung nochmals darüber sprechen. Im Übrigen unterstützt der Bundesrat diesen Weg. Die Beiträge sind in Entwurf 1 beschränkt, indem man von maximal 1 Prozent der Gebühren spricht, die für diese Unterstützung zur Verfügung stehen. Ich denke, dass wir mit diesem einen Prozent eine relativ grosse Breitenwirkung haben, und würde das entsprechend begrüssen.
Entwurf 2 entspricht der parlamentarischen Initiative Bauer. Hier geht es um die Erhöhung der Abgabenanteile der privaten Radio- und Fernsehanstalten von 4 bis 6 auf 6 bis 8 Prozent des Ertrages. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Erhöhung bereits im Gegenprojekt des Bundesrates zur Halbierungs-Initiative berechnet wurde. Wir haben gesagt, die parlamentarischen Initiativen Bauer und Chassot würden 35 Millionen Franken kosten, was zusammen mit der Gebührenreduktion eine Reduktion von insgesamt 155 Millionen Franken ausmacht. Sie haben auch verschiedentlich von der SRG gehört, dass sie mit einer Reduktion von 270 Millionen Franken rechnet. Das sind diese 155 Millionen Franken plus der fehlende Teuerungsausgleich plus die Reduktion der Werbeeinnahmen. Die SRG geht heute in ihrer Strategie, auch mit "Enavant SRG SSR", von der Annahme dieser parlamentarischen Initiative aus, sie ist somit berücksichtigt. Diese Lösung entspricht auch den Initianten, die gesagt haben, dass die privaten Radio- und Fernsehveranstalter keine Reduktion der Beiträge erfahren sollten. Deshalb unterstützt der Bundesrat auch diese Initiative. Er ist allerdings auch der Meinung, dass hier - wie auch bei der SRG, beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen - im Sinne der Gleichbehandlung kein Teuerungsausgleich gewährt werden sollte, wie das auch Ihre Kommission vorschlägt.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens des Bundesrates, auf die beiden Vorlagen einzutreten.