Friedli Esther · Ständerat · 2025-09-23
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-23
Wortprotokoll
Wir beraten heute über das neue Bundesgesetz über die Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus. Die Vorlage geht auf die Motion 19.3008 der SPK-N zurück. Mit dieser Motion erteilte das Parlament im Jahr 2019 dem Bundesrat einen Auftrag, indem es beschloss, dass sich der Bund an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums für Föderalismus der Kantone in angemessenem Umfang zu beteiligen habe. Darüber, wie dies geschehen sollte, gingen bereits bei der damaligen Debatte die Meinungen auseinander.
Zur Umsetzung dieser Motion legt der Bundesrat dem Parlament nun ein neues Bundesgesetz vor. Er beantragt dem Parlament jedoch, nicht auf die Vorlage einzutreten. Am 19.[NB]Juni dieses Jahres ist der Nationalrat dem Antrag seiner SPK gefolgt und hat mit 117 zu 72 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Wir beraten heute also eine Vorlage, auf die wir gemäss Antrag des Bundesrates und Beschluss des Nationalrates nicht eintreten sollen. Auch in Ihrer Kommission wurde der Antrag, nicht auf diese Vorlage einzutreten, mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Das Institut für Föderalismus (IFF) gehört zur Universität Freiburg und ist ein Kompetenzzentrum für Föderalismus und Staatsführung. Es besteht aus einem nationalen und einem internationalen Zentrum. Die beiden Zentren sind administrativ und finanziell voneinander unabhängig. Bisher wurde das nationale Zentrum von den Kantonen mit 100[NB]000 Franken pro Jahr und vom Kanton Freiburg mit 30[NB]000 Franken pro Jahr unterstützt. Das internationale Zentrum bekam, gestützt auf eine Vereinbarung, von der DEZA eine finanzielle Unterstützung. Diese Vereinbarung mit dem EDA ist allerdings per Ende 2024 aufgelöst worden.
Aktuell erfolgt die Zusammenarbeit mit dem IFF vonseiten des Bundes punktuell und via konkrete Mandate, dies, wenn ein Bedarf an Dienstleistungen des Instituts besteht. Zudem beteiligt sich der Bund gestützt auf das Hochschulförderungsgesetz an der Finanzierung aller Hochschulen und so indirekt auch am IFF.
Eine neue Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung lehnten die Mehrheit Ihrer Kommission wie auch der Bundesrat und der Nationalrat aus folgenden Gründen ab: Die Beteiligung an der Grundfinanzierung eines solchen Instituts an einer kantonalen Universität ist keine Bundesaufgabe. Wie bereits ausgeführt, beteiligt sich der Bund bereits heute gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) an der Finanzierung der kantonalen Hochschulen und so indirekt auch am IFF. Es ist dann Sache der Universität Freiburg, wie sie die Gelder intern verteilt. Eine Privilegierung eines Instituts ist mit Blick auf die Gleichbehandlung anderer akademischer Institutionen nicht begründbar.
Im Rahmen der Diskussion in Ihrer Kommission wurden verschiedene Fragen rund um das IFF, dessen Tätigkeit und Dienstleistungen, die Vernehmlassung sowie andere Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert. Zur Debatte stand auch die Variante, ob nicht das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte zur Hand genommen werden könnte, damit kein neues Bundesgesetz geschaffen werden müsste. Diese Idee wurde jedoch wieder verworfen. Das bereits bestehende Gesetz wäre keine direkte Grundlage für die Sicherstellung der Grundfinanzierung des IFF und müsste, falls man dies möchte, mit den wesentlichen Punkten des heute vorliegenden Gesetzes ergänzt werden. Im Rahmen der Debatte wurde auch ins Feld geführt, dass vor dem Hintergrund der angespannten Lage der Bundesfinanzen die Annahme von neuen Ausgaben und Kompetenzen zum jetzigen Zeitpunkt nicht optimal sei.
Die Mehrheit Ihrer Kommission kam nach geführter Diskussion über verschiedene Varianten zum Schluss, unserem Rat zu beantragen, ebenfalls nicht auf die Vorlage einzutreten und auch in keinem der bereits bestehenden Bundesgesetze eine Ergänzung zu machen. Ich habe die Argumente bereits erwähnt. Eine Minderheit der Kommission möchte auf die Vorlage eintreten. Der Minderheitssprecher wird Ihnen seine Argumente darlegen. Die Idee der Minderheit ist Eintreten und dann Rückweisung an den Bundesrat.
Abschliessend möchte ich noch festhalten, dass der Bundesrat mit der vorliegenden Botschaft beantragt, die Motion 19.3008, "Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung", abzuschreiben. Ihre Kommission ist damit einverstanden und beantragt ebenfalls Abschreibung. [PAGE 994]