Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-23
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-23
Wortprotokoll
Asyl ist ein wichtiges Thema, es beschäftigt die Bevölkerung und folglich auch die Politik, nicht nur in der Schweiz. Das Asylwesen ist da, um Menschen zu schützen, die ein Recht auf Schutz haben, aber dafür brauchen wir auch den Rückhalt der Bevölkerung. In diesem Sinne freue ich mich auf die heutige Debatte.
Der Vorteil der ausserordentlichen Session ist ja, dass ich sie inzwischen ordentlich in meine Agenda eintragen kann, und dies, obwohl die Asylgesuche zurückgehen: 2023 hatten wir etwa 30[NB]000 Asylgesuche in der Schweiz, 2024 hatten wir etwa 27[NB]500 Asylgesuche in der Schweiz, im Jahr 2025 steuern wir auf 25[NB]000 Asylgesuche hin - das sind immer noch viele. Beim Schutzstatus S gehen die Zahlen in diesem Jahr ebenfalls deutlich zurück, wir können die Prognosen dort nach unten korrigieren. Im Sorgenbarometer verliert das Asylthema weiter an Bedeutung, es bleibt aber ein wichtiges Thema.
Warum? Weil die Not in vielen Ländern immer mehr Menschen zur Flucht zwingt, das ist für die Gesellschaften in ganz Europa eine Herausforderung, und darum gehen wir diese Herausforderung auf europäischer Ebene an. In den letzten Tagen haben wir die EU-Migrations- und -Asylpolitik debattiert. Dieses neue Regelwerk soll das europäische Migrationssystem krisenfester machen und jene Länder entlasten, die am stärksten unter Druck sind.
Wir sind auch in der Schweiz ständig daran, das Asylwesen zu verbessern und auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Die Asylstrategie ist auf Kurs, sie ist nur ein Beispiel. Es ist natürlich ein Problem: Wenn wir in jeder Session das Thema wieder grundsätzlich diskutieren, dann laufe ich Gefahr, Dinge zu sagen, die ich schon mal gesagt habe. Das letzte Mal habe ich ausführlich - ausführlich! - dargelegt, welche Massnahmen der Bund auf Antrag von Ihnen einerseits, aber auch auf Antrag von Kantonen und Gemeinden andererseits zusammen mit den Stakeholdern bereits ergriffen hat oder daran ist zu entscheiden. Es sind rund zehn Massnahmen. Ich verzichte jetzt auf die Aufzählung; Sie haben es zwar eigentlich verdient, dass ich sie auch nochmals sage, aber es hat keinen Mehrwert, wenn ich mich jede Session wiederhole und alle Massnahmen aufliste.
Herr Jositsch, ich bin mit Ihnen einig, wir brauchen den konstruktiven Dialog, da bin ich voll bei Ihnen. Aber diese zehn Massnahmen - es sind ungefähr zehn - sind alle in diesem Sinne gedacht, dass wir gemeinsam die Herausforderungen konstruktiv angehen, und die Schweiz steht nicht so schlecht da; ich werde es nachher bei den konkreten Vorstössen nochmals sagen.
Sie wissen, dass ich offen bin für Lösungen, die funktionieren, solange sie im Rahmen der Verfassung sind. Ich bin offen für Lösungen, die das System effizienter machen, Lösungen, die das System schützen, und Lösungen, die die Integration von Schutzbedürftigen verbessern. Wir stehen im Asylbereich unbestrittenermassen vor grossen Herausforderungen, und ich bin Ihnen allen für gute Vorschläge, wie wir ihn noch besser machen können, dankbar. Aber heute haben Sie vier Motionen vor sich, die nicht funktionieren; sie bringen keine Lösungen, und im schlimmsten Fall sind sie sogar kontraproduktiv.
Ich starte mit der Motion Chiesa. Ich habe natürlich vor, von Dänemark und Schweden zu lernen. Ich sprach mit dem dänischen Innenminister Kaare Dybvad Bek, ich sprach mit Schwedens Migrationsminister Johan Forssell, und ich kann Ihnen sagen, dass beide die Schlüsse, die Sie daraus ziehen, was Schweden und Dänemark besser machen, so nicht zogen. Die beiden Minister interessierten sich ausgesprochen für unsere Rückführungspolitik, sie interessierten sich sehr für unsere Einbürgerungspolitik, aber sie konnten mir auf die Schnelle überhaupt keine Patentrezepte anbieten, die ich sofort hätte übernehmen wollen - schon gar nicht das, was Sie hier fordern.
Die Motion 25.3743 geht auch von falschen Zahlen aus. Es stimmt, dass die schwedischen Migrationsbehörden in einem Jahr über 10[NB]000 Aufenthaltstitel widerrufen hatten, das ist richtig, aber nur etwa 800 davon betrafen Flüchtlinge. Die meisten anderen Fälle waren widerrufene Arbeitsbewilligungen. Diese hatten sie genauer überprüft.
Ohnehin lässt sich die Situation in Schweden und Dänemark nicht eins zu eins auf die Schweiz übertragen. Zuerst müssen wir die verschiedenen Asylverfahren gründlich analysieren, und das macht der Bundesrat. Dazu hat er mit dem Postulat Z'graggen 24.3939 ja auch einen Auftrag von Ihnen erhalten. Der Bundesrat hat das Postulat entgegengenommen. Er ist also auf dem Weg, die Situation zum Beispiel in Schweden und Dänemark genau anzuschauen.
Das SEM, das kommt auch noch dazu, kann schon heute die Flüchtlingseigenschaft aberkennen und das Asyl widerrufen, wenn kein Schutzbedarf mehr besteht. Allerdings braucht es dafür eine tiefgreifende und nachhaltige Veränderung im Heimatland. Anerkannte Flüchtlinge brauchen für eine erfolgreiche Integration eine gewisse Sicherheit, dass ihr Status nicht ständig ohne triftigen Grund neu beurteilt wird. Unter dem Strich hätten wir bei einer regelmässigeren Überprüfung aller Status in erster Linie sehr viel mehr Aufwand, aber kaum Ertrag.
Ich komme zur Motion Poggia zur Aufhebung des Schutzstatus S. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine generelle Aufhebung des Schutzstatus S, wie sie in der Motion gefordert wird, derzeit aus verschiedenen Gründen falsch ist:
1.[NB]Die Ukraine ist nach wie vor im Krieg. Russland hat seine Angriffe auf die Zivilbevölkerung zuletzt massiv verstärkt.
2.[NB]Wird der Schutzstatus in dieser unsicheren Lage aufgehoben, weichen Betroffene ins Asylverfahren aus. Es besteht also das Risiko, dass wir durch eine verfrühte Aufhebung das Asylsystem überlasten und wieder Pendenzen bei den Asylgesuchen anhäufen. Das müssen dann wieder die Kantone ausbaden. Die Motion ist also eine Belastung, keine Entlastung der Kantone. Davor haben bereits verschiedene Regierungsräte gewarnt.
3.[NB]Ich weise auf die Motion Friedli Esther 24.3378, "Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken", hin. Der [PAGE 1002] Bundesrat wird bereits diesen Herbst über die Umsetzung dieser Motion entscheiden. Der Umsetzungsvorschlag sieht vor, dass Schutzsuchende keinen Schutzstatus S bekommen, wenn sie aus Regionen kommen, in die eine Rückkehr als zumutbar erscheint. Damit tragen wir - in Ihrem Auftrag - einem zentralen Anliegen der vorliegenden Motion bereits Rechnung.
4.[NB]Es ist weiterhin im Interesse der Schweiz, eine generelle Aufhebung des Schutzstatus S mit der Europäischen Union zu koordinieren. Die EU hat gerade diesen Juni beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Personen aus der Ukraine bis 2027 zu verlängern. Der Bundesrat entscheidet seinerseits in den nächsten Wochen über die Weiterführung des Schutzstatus S.
Und schliesslich möchte ich daran erinnern, dass es eine Strategie Russlands ist, einen Keil zwischen die europäischen Verbündeten zu treiben, auch in der Flüchtlingsfrage. Darauf dürfen wir nicht hereinfallen. Das ist nicht in unserem verteidigungspolitischen Interesse. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung dieser Motion.
Ich komme nun zur Motion Friedli Esther 25.3625, "Resettlement aussetzen, bis das Asylsystem stabilisiert ist". Mit dem Resettlement können wir gezielt Menschen schützen, die es am nötigsten haben. Dies sind besonders vulnerable Flüchtlinge, Familien, Frauen, Kinder, kranke Menschen, die weder in der Heimat noch in dem Land, in dem sie Zuflucht gesucht haben, eine Chance auf ein sicheres Leben haben, denen aber auch die Kraft oder die Mittel fehlen, in ein sicheres Land zu flüchten. Das Schweizer Resettlement-Programm wird abhängig von der aktuellen Asyllage und in enger Abstimmung mit den Kantonen, Gemeinden und Städten umgesetzt. Seit April 2023 haben keine Einreisen stattgefunden. Mit der leichten Entspannung der Asyllage wird eine Reihe Kantone diesen Oktober freiwillig 49 Flüchtlinge aufnehmen. Für die Jahre 2026 und 2027 planen wir zurückhaltend mit einem Maximum von 400 Aufnahmen jährlich. Auch hier wird sich das EJPD vorgängig mit den Kantonen, Städten und Gemeinden abstimmen.
In einem Punkt ist der Bundesrat mit der Motionärin allerdings einig: Die Definition von Richtwerten würde helfen, die Asyllage beim Resettlement-Programm besser zu berücksichtigen. Dafür braucht es aber diese Motion nicht. Das EJPD hat die Arbeiten zur Ergänzung des Umsetzungskonzepts Resettlement bereits lanciert. Auch hier beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Ich komme zur Motion Stark 25.3689: Wer in der Schweiz den Status der vorläufigen Aufnahme hat, bleibt in der Regel lange in der Schweiz. Das ist leider so. Meist kommen diese Menschen aus Bürgerkriegsländern. Leider ändert sich die Situation in diesen Bürgerkriegen nicht von einem Jahr auf das andere. Das ist das Traurige, und das ist auch der Grund, warum wir diese Leute nicht zurückschicken können. Unsere Verfassung erlaubt das nicht.
Heute können vorläufig Aufgenommene nach fünf Jahren ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung einreichen. Die Verlängerung dieser Frist auf zehn Jahre ist nach Ansicht des Bundesrates überhaupt nicht angemessen. Anders als vom Motionär behauptet, besteht nämlich kein Fehlanreiz. Die Behauptung, dass eine Verlängerung dazu führen würde, dass weniger Leute kommen, ist nicht evidenzbasiert. Das können Sie nicht belegen. Wenn das so wäre, hätte die Schweiz überdurchschnittlich viele Flüchtlingsgesuche in Europa - das hat sie aber nicht. Im Gegenteil, es besteht die Aussicht, nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch einreichen zu können. Das ist ein Anreiz, um sich in der Schweiz schnell zu integrieren, um sofort Arbeit zu finden, sich nützlich zu machen und eben nicht auf der Strasse herumzuhängen. Eine Verlängerung auf zehn Jahre würde die Integration erheblich erschweren. Das ist weder im Interesse der Betroffenen noch der Wirtschaft oder der Kantone, denen das nur zusätzliche Probleme bringen würde.
Ausserdem gelten für Asylsuchende und Personen ohne rechtmässigen Aufenthalt schon heute strenge Anforderungen. Sie müssen sehr gut integriert sein, was in der Regel erst nach Jahren der Fall ist. Es sind die Kantone, die die Härtefallgesuche stellen müssen, und die schauen genau hin. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Kantone zu übersteuern. Ich bitte Sie deshalb, auch die Motion Stark abzulehnen.